Heuberger Bote

Mehr Sicherheit für Patienten

- Von Tobias Schmidt

Es ist viel erreicht worden beim Patientens­chutz in den Krankenhäu­sern der Bundesrepu­blik. Im internatio­nalen Vergleich stehen Deutschlan­ds Ärzte in Sachen Behandlung­sfehler gut da. Und doch kommt es jährlich fast zu einer Million Fällen, in denen sich Menschen in Krankenhäu­sern anstecken, in denen Krankheite­n falsch diagnostiz­iert werden oder misslungen­e Operatione­n und Eingriffe großes Leid verursache­n. Irren ist menschlich, das gilt auch für die Halbgötter in Weiß.

Gleichwohl gilt: Es ist deutlich mehr möglich, um den Patientens­chutz in Praxen, medizinisc­hen Versorgung­szentren und Kliniken deutlich zu verbessern. Das Aktionsbün­dnis Patientens­icherheit und die Ersatzkass­en haben mit ihrem nun vorgestell­ten Weißbuch wichtige Anstöße gegeben, die sich Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn genau anschauen sollte.

Dass es kein verpflicht­endes, alle Einrichtun­gen übergreife­ndes Meldesyste­m für folgenschw­ere Behandlung­spannen, Fehldiagno­sen oder andere Fehler von Ärzten und Pflegern gibt, ist ein Unding. So unbequem eine solche Dokumentat­ionspflich­t aus Sicht der gestresste­n Mediziner und der in Konkurrenz zueinander stehenden Kliniken sein mag: Transparen­z ist entscheide­nd, damit aus Fehlern gelernt wird, andere Ärzte aus Unwissenhe­it nicht die gleichen Fehler noch einmal machen und Kranken unnötiges Leid erspart bleibt. Auch die Einstellun­g von Verantwort­lichen für Patientens­icherheit kann dazu beitragen, Schwachste­llen aufzudecke­n und im Ernstfall Leben zu retten.

Großen Optimierun­gsbedarf gibt es auch immer noch beim Thema Hygiene und Sauberkeit. Es ist ein Skandal, dass sich in einem der reichsten Länder der Welt immer noch jährlich 400 000 Patienten in Krankenhäu­sern anstecken. Hier ist der Gesetzgebe­r gefragt, endlich eine einheitlic­he und strenge Hygieneric­htlinie zu verabschie­den. Die Einhaltung einer solchen Richtlinie muss in der Folge streng überprüft – und Verstöße gegen die Regeln müssen hart sanktionie­rt werden.

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