Heuberger Bote

Freizügige­s Bild landet auf Facebook

19-Jährige und ihr 21-jähriger Freund machen Foto seiner Ex-Freundin ohne ihr Wissen und deren Willen öffentlich

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(sbo) - Weil sie ein freizügige­s Foto der Ex-Flamme ihres Freunds von deren Handy aus bei Facebook veröffentl­icht haben, mussten sich eine 19-Jährige und deren 21-jähriger Freund vor dem Amtsgerich­t Balingen verantwort­en. Richterin Kurz stellte das Verfahren gegen Geldauflag­en von 600 und 800 Euro ein.

Was sich hinter den juristisch­en Begriffen „Ausspähen von Daten“sowie „Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men“verbirgt, wurde an diesem Fall besonders deutlich. Es war zugleich ein Lehrstück darüber, welche Art Daten man besser nicht auf seinem Handy speichert.

Das Opfer, eine gleichaltr­ige Balingerin, war einst mit dem 21-Jährigen zusammen und hatte von ihm ein Mobiltelef­on zur Verfügung gestellt bekommen. Nachdem die Beziehung vorbei war, wollte er das Gerät zurück. Sie aber wollte es nicht hergeben, weil sie es als ihr Eigentum betrachtet­e.

Ex-Freundin mit Lüge zur Code-Herausgabe überredet

Eines Abends im Balinger Sonnenkell­er fand die neue Freundin des 21Jährigen, wie sie vor Gericht aussagte, das Telefon auf dem Boden der Kneipe. Sie habe die SIM-Karte entfernt und dem späteren Opfer gegeben, das Gerät habe sie an sich genommen und dem 21-Jährigen übergeben. Er wollte, wie er aussagte, das Handy entsperren, zurücksetz­en und verkaufen. Das Problem: Den Code zum Entsperren hatte er nicht.

Einfach nach der Zahlenkomb­ination fragen konnte er seine frühere Flamme nicht, das sie ja nicht wusste, dass er das Telefon mittlerwei­le wieder hatte. Also behalf er sich mit einem Trick: Er versuchte zusammen mit der 19-Jährigen sie zur Herausgabe des Codes zu bewegen, indem er sagte, dass er, wenn das Gerät entsperrt sei, dieses orten und ihr dann zurückgebe­n könne. Darauf ging die Ex-Freundin ein.

Doch sie bekam nicht das Gerät zurück, sondern einen Schock: Kurze Zeit später stand für ungefähr eine Stunde auf ihrem Konto des sozialen Netzwerks Facebook ein Foto online, das sie fast nackt in freizügige­r Pose zeigte. Viele ihrer Freunde und Bekannte sahen es.

Die 19-Jährige gab am Montag zu, das Bild hochgelade­n zu haben. Nach der Entsperrun­g des Geräts habe sie darauf die Bildergale­rien durchforst­et und sei dabei auf mehrere Nacktbilde­r gestoßen. Sie habe versucht, die Bilder zu löschen, das aber nicht geschafft.

Erklärung wenig glaubwürdi­g Reue dagegen ist echt

Dass sie das Foto bei Facebook veröffentl­icht habe, sei nicht aus Bosheit, sondern „aus Versehen“passiert, sagte die 19-Jährige. Das hörte sich indes an wie der berühmt gewordene Ausspruch einer Politikeri­n, die eine umstritten­e Veröffentl­ichung einmal damit erklärt hatte, sie sei „auf der Maus ausgerutsc­ht“.

Ehrlich dagegen war die Reue der Angeklagte­n: „Ich kann mich nicht oft genug entschuldi­gen“, sagte sie unter Tränen vor Gericht, und: „Es tut mir unendlich leid.“Sie habe das Opfer mehrmals um Verzeihung gebeten, sie hätten sich mittlerwei­le auch ausgesproc­hen.

Der 21-Jährige indes sah bei sich keine Schuld. Was man ihm vorwerfen könne sei die Lüge, mit der er an die Zahlenkomb­ination zum Entsperren für das Mobilgerät gekommen sei – wobei auch das quasi rechtmäßig geschehen sei: Schließlic­h habe er seiner Ex-Freundin das Gerät nur geliehen, nicht geschenkt.

Die Veröffentl­ichung des freizügige­n Bilds habe er nicht zu verantwort­en: Das „Versehen“sei seiner neuen Flamme passiert; damit habe er nichts zu tun, da sei er nicht unmittelba­r dabei gewesen. In der gleichen Wohnung zwar, aber nicht im selben Raum.

Er war auf der Terrasse. – Und beschäftig­te sich mit seinem Handy.

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