Heuberger Bote

Beim Bürohund müssen Regeln beachtet werden

Das letzte Wort hat immer der Chef

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(dpa) - Wer einen Hund hat, lässt ihn nicht gerne allein zu Hause. Die Lösung könnte lauten: das Tier einfach ins Büro mitnehmen. Aus der Sicht so mancher Kollegen verbessert er sogar das Büroklima. Doch andere finden vielleicht, dass der Hund stinkt oder sie haben sogar Angst vor dem Vierbeiner. Dürfen Arbeitnehm­er trotzdem ihren Hund ins Büro mitnehmen?

„Da sollten Arbeitnehm­er erstmal den Chef und den unmittelba­ren Vorgesetzt­en fragen“, rät Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. Denn laut Gesetz (Paragraf 106, Gewerbeord­nung) darf der Chef nicht nur Ort und Zeit der Arbeit bestimmen, sondern auch Ordnung und Verhalten im Betrieb, also auch, was man an den Arbeitspla­tz mitnehmen darf. Wer sein Tier also einfach mitbringt – ohne Zustimmung – riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholu­ng sogar eine Kündigung, warnt er.

Stimmt der Chef zu, sollte man auch seine Kollegen und andere Mitarbeite­r fragen und mit ihnen klare Regeln abstimmen. „Das ist nicht nur höflich, sondern auch nötig. Denn unter Umständen ist jemand allergisch oder hat furchtbar Angst vor dem Hund“, sagt Markowski. Dazu gehört auch, abzuklären, wo sich der Hund genau aufhalten darf und ob er sich dort frei ohne Leine bewegen darf. „In einigen Bereichen sind Tiere klar ausgeschlo­ssen, etwa in der Lebensmitt­elprodukti­on oder am Fließband – teils aus hygienisch­en und teils aus Arbeitssch­utzgründen.“

Auch wenn es bereits mehrere Hunde im Büro gibt, haben Mitarbeite­r keinen Anspruch darauf, ihr Tier mitzubring­en. „Dann kann es leichter sein, aber es bleibt eine individuel­le Entscheidu­ng des Chefs.“Schließlic­h muss der Hund auch von der Größe, dem Temperamen­t und der Er- ziehung her in die Gruppe passen. Und die Chemie zu den anderen Tieren muss stimmen – bringt ein Hund Unruhe in die Gruppe, muss er zu Hause bleiben. Das gilt auch, wenn das Tier stark haart oder gefährlich wirkt.

Zu guter Letzt rät Markowski, eine Tierhalter­haftpflich­t abzuschlie­ßen. Denn wenn der Hund etwa am Kabel knabbert und dadurch den Zentralser­ver für einige Zeit lahmlegt, kann das unter Umständen teuer werden. „Klären Sie vorher beim Versichere­r ab, ob Schäden, die das Tier im Büro verursacht, auch abgedeckt sind.“

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FOTO: DPA Bevor Arbeitnehm­er ihren Hund einfach ins Büro mitnehmen, sollten sie erstmal ihre unmittelba­ren Vorgesetzt­en fragen.
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FOTO: MARION STEPHAN/ MANSKE & PARTNER Jürgen Markowski

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