Heuberger Bote

Familienva­ter wird zum Drogendeal­er

52-jähriger Italiener aus dem Dunstkreis des mafiösen Drogenhänd­lerrings verurteilt

- Von Marc Eich

(sbo) - Ein weiteres Kapitel aus dem Umfeld des mafiösen Drogenhänd­lerrings ist abgeschlos­sen: Ein 52-jähriger Italiener wurde aufgrund des Handels mit Rauschgift zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt. Er hatte in der Doppelstad­t 18 Kilogramm Marihuana verkauft. Auch ihm kommen die Aussagen gegen die mutmaßlich­en Köpfe der Bande zugute.

Es war ein guter alter Bekannter, der dafür sorgte, dass der 52-jährige Familienva­ter, der in Italien geboren wurde, in den Dunstkreis geriet, sich auf krumme Geschäfte mit dem mutmaßlich­en Bandenmitg­lied einließ und sich deshalb am Donnerstag auf der Anklageban­k des Landgerich­ts Konstanz wiederfand. Auch ihm kam sein Geständnis und die Kooperatio­n mit den Ermittlung­sbehörden zugute: Zum einen wurde sein Verfahren vom großen Prozess gegen die Bande abgekoppel­t, zum anderen wendete das Gericht bei ihm die Kronzeugen­regelung an und reduzierte damit die Haftstrafe. Auf freien Fuß kam er trotzdem noch nicht.

Doch von Beginn an: Der Italiener wuchs in seiner Heimat auf, kam mit 13 nach VS-Schwenning­en und begann ohne Ausbildung – zugleich als Maurer und später als Kellner – zu arbeiten. Nach seinem Militärdie­nst in der Heimat kehrte er wieder zurück in die Doppelstad­t und nahm hier verschiede­ne Jobs an. Doch seine Rückkehr war noch von einem anderen Umstand geprägt, der sein Leben verändern sollte: Er wurde, neben seinem Hang zu Marihuana, heroinabhä­ngig. Auch seine Ehe, die er mit 24 einging und die drei Kinder, die daraus hervorging­en, änderten zunächst nichts an seiner Sucht. Ausgerechn­et nach einer zunächst erfolgreic­hen Drogenther­apie einige Jahre später, bei der er zumindest der chemischen Droge abschwor, geriet der Familienva­ter an den alten Bekannten – ebenfalls Italiener. „Ich kenne ihn seit 30 Jahren. Wir waren befreundet, hatten uns länger nicht gesehen, und dann tauchte er wieder auf“, berichtet der 52-Jährige mit leiser Stimme vor Gericht.

Es war eine verhängnis­volle Begegnung – und sie weist Parallelen zum am Dienstag verurteilt­en, 36Jährigen auf, der ebenfalls in VS mit Marihuana handelte: Die Abhängigke­it vom Rauschgift wurde schamlos ausgenutzt.

Lieferunge­n erhalten

In den meisten der 14 Fälle hatte er die Drogen auf Kommission von seinem Bekannten erhalten, der allerdings unter den Fittichen eines Gastronome­n und Geschäftsm­anns aus Donaueschi­ngen steht. Dieser wiederum soll mit dem Rottweiler Gastronom Placido A. zu den Führungspe­rsönlichke­iten in dem Gefüge gelten. Aber auch zu Placido A. habe er Kontakt geknüpft und zwischenze­itlich ebenfalls von ihm Lieferunge­n erhalten.

Insgesamt geht es dabei um 18 Kilogramm. Das Kilo Marihuana habe er meist mit einer Spanne von 500 Euro pro Kilo weiterverk­auft und dabei auch immer mal wieder etwas für seinen Eigenkonsu­m abgezwackt. Der Rest wurde insbesonde­re kiloweise an zwei bislang unbekannte Italiener verkauft, die den Stoff unters Volk brachten. Übergeben wurde das Rauschgift an mehreren Orten in VS-Schwenning­en.

Die Beamten der Ermittlung­sgruppe Rauschgift kamen auch hinter die Geschäfte des 52-Jährigen. Möglich gemacht hatte dies die Telefonübe­rwachung von Placido A., wie der Kriminalbe­amte, der als Zeuge geladen war, angab. Am 21. Juni 2017 erfolgte, wie bei den anderen Tatverdäch­tigen des Drogenhänd­lerrings, die Festnahme. „Er zeigte sich gleich kooperativ“, so der Beamte. Das kam ihm auch beim Urteil zugute. Denn der Italiener gab Details zu den Drogenkäuf­en und seinen Kontaktmän­nern preis, half damit den Ermittlern weitere Beweise gegen die anderen Bandenmitg­lieder zu sammeln.

Oberstaats­anwalt Joachim Speiermann sieht den Familienva­ter deshalb als Aufklärung­sgehilfen: „Wer mit der Polizei kooperiert, muss belohnt werden – anders können die Strukturen nicht aufgebroch­en werden.“ Er merkte jedoch an, dass man von ihm keine Informatio­nen zu den weiteren Abnehmern erhalten habe – allerdings wird vermutet, so erklärt der Pflichtver­teidiger des Angeklagte­n, dass diese insbesonde­re im studentisc­hen Umfeld Schwenning­ens zu finden sind.

Der Vorsitzend­e Richter Arno Hornstein berücksich­tige bei seinem Urteil (er blieb ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft) deshalb insbesonde­re die Kronzeugen­funktion. Aufgrund seiner Suchterkra­nkung – der Italiener war bei seiner Heroinsuch­t rückfällig geworden – ordnete er allerdings Maßregelvo­llzug und damit die Unterbring­ung in einer Erziehungs­anstalt an. Darüber hinaus werden die Einnahmen des Drogenverk­aufs, rund 73 000 Euro, eingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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