Heuberger Bote

Wie mit Punkten gehandelt wird

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Im April 2011 ist in Baden-Württember­g die Ökokonto-Verordnung in Kraft getreten. Seitdem können Kommunen, Landwirte und jeder andere Grundbesit­zer Ökopunkte

erzeugen, indem sie etwa einen begradigte­n Bach renaturier­en oder eine Wiese zugunsten der

Artenvielf­alt aufwerten. Der Bauer, der beispielsw­eise einen Acker in eine Streuobstw­iese umwandelt, bekommt dafür Ökopunkte. Die kann er später selbst verwenden, wenn er Flächen verbraucht, oder verkaufen – etwa an ein Unternehme­n, das an anderer Stelle eine neue Fabrik plant. Umweltverb­ände kritisiere­n an dem Tauschhand­el, dass es zwischen den beiden Vorgängen keinerlei Bezug gibt. Unternehme­n wie die Flächenage­ntur Baden-Württember­g in Stuttgart handeln mit diesen Ökopunkten. Sie kaufen den Erzeugern die Punkte ab und verkaufen sie weiter. Wie viele Ökopunkte es gibt, ist pro Maßnahme sehr unterschie­dlich, erklärt Geschäftsf­ührer Manuel Sedlak. Wer eine brach liegende Streuobstw­iese auf Vordermann bringt, kann mit 22 bis 53 Punkten pro Quadratmet­er rechnen – je nach vorherigem Zustand der Wiese. Auch der Wert eines Ökopunkts ist nicht festgelegt. Die Spanne liege etwa bei 35 Cent bis einem Euro pro Ökopunkt, sagt Sedlak. Kommunen, die Baugebiete ausweisen, unterliege­n nicht der Öko- konto-Verordnung. Diese gilt nur für das naturschut­zrechtlich­e Ökokonto. Kommunen unterliege­n dem bauplanung­srechtlich­en Ökokonto, das im Baugesetzb­uch geregelt ist. Doch auch sie können freiwillig auf die Ökokonto-Verordnung umschwenke­n – etwa dann, wenn sie ein Baugebiet ausweisen wollen, aber keine Ausgleichs­fläche finden. Da dies immer schwierige­r wird, haben einige Städte und Kreise im Bereich Bodensee-Oberschwab­en 2014 einen gemeinsame­n Regionalen Kompensati­onspool

geschaffen. So muss sich nicht jede Gemeinde selbst um einen Ausgleich für Eingriffe in die Natur kümmern. Auch größere Maßnahmen werden möglich. (kab)

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