Heuberger Bote

Erfundener Autodiebst­ahl vor Gericht

Weil sie ihren Ehemann decken wollte, täuschte eine 38-Jährige eine Straftat vor

- Von Sebastian Heilemann

- Ihr Mann fährt ohne Führersche­in und flüchtet vor der Polizei. Um ihn zu decken, behauptet die Immendinge­rin kurzerhand, ihr Auto sei gestohlen worden. Jetzt musste sich die 38-Jährige wegen Vortäusche­n einer Straftat vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen verantwort­en.

Er war der Polizei schon öfter aufgefalle­n – vor allem wegen seiner rasanten Fahrweise mit dem PS-starken Audi. Und dann war da noch ein anonymer Anruf bei der Polizei: Der Mann sei so gut wie jeden Tag ohne einen Führersche­in unterwegs. Schließlic­h erwischt eine Polizeistr­eife den Mann auf frischer Tat. Die Beamten wollen den Fahrer kontrollie­ren, doch der gibt plötzlich Gas und rast davon. „Da haben wir uns hintendran gehängt“, erzählt der Polizeibea­mte am Donnerstag im Sitzungssa­al des Amtsgerich­ts. Mit Blaulicht nehmen die Beamten die Verfolgung auf.

Plötzlich taucht Ehefrau auf

Nach kurzer Zeit finden sie den geparkten Wagen auf dem Parkplatz der Volksbank. Als sich die Polizisten nähern, steigt der flüchtige Fahrer aus, springt durch ein Blumenbeet und flüchtet. Der Audi bleibt zurück, unverriege­lt und mit herunterge­lassenen Fenstersch­eiben. Während die Beamten den Wagen untersuche­n, taucht plötzlich die Ehefrau des flüchtigen Fahrers auf. „Sie hat überrascht getan“, sagte der als Zeuge geladene aus. Sie fragte die Beamten, was passiert sei und was ihr Auto hier mache – und behauptet kurzerhand, dass das Auto wohl gestohlen worden sein muss. „Ihr Auftreten war unsicher, nicht wie von jemandem, dessen Auto gerade gestohlen worden ist“, erinnert sich der Polizist. „Ich wusste nicht, warum das Auto da war. Ich hatte es ja zuhause gelassen“, sagt die Angeklagte, die ohne einen Rechtsanwa­lt erschienen war. Sie wollte dem Gericht weiß machen, dass sie nichts von den Fahrten ihres Mannes wisse. „Nur ich nutze das Auto. Ich weiß schon, dass mein Mann nicht darf.“Sie sei an dem Tag nur auf einem Spaziergan­g gewesen, hätte das Auto kurz zuvor noch vor dem Haus stehen sehen. Doch mit ihrer Aussage verheddert sich die 38Jährige immer weiter in Widersprüc­he.

Nachdem ihr Ehemann aus dem Auto getürmt war, schleppte die Polizei den Audi ab und unterzog das Fahrzeug einer kriminalte­chnischen Untersuchu­ng. Dabei fanden die Ermittler eine Tankstelle­nquittung und einen Parkschein aus Stuttgart vom Tattag. Eine Auswertung der Überwachun­gskamera der Tankstelle überführte den Ehemann. Er war eindeutig beim Tanken zu erkennen und war am Tattag mit dem Auto nach Stuttgart gefahren. Die Erklärung der Angeklagte­n: Ihr Mann nutze das Auto auch manchmal. Dann würde ein Freund fahren. Doch wer dieser sei, wisse sie nicht. „Mein Mann erzählt mir nicht so viel“, so die Angeklagte.

Ehemann schweigt vor Gericht

Auch der Ehemann sollte vor Gericht aussagen, machte aber von seinem Zeugenverw­eigerungsr­echt Gebrauch. Er hatte seinen Strafbefeh­l wegen der Fahrt ohne Führersche­in bereits akzeptiert. Vor Gericht war der Fall auch erst gelandet, weil die Angeklagte Einspruch gegen ihren Strafbefeh­l eingelegt hatte. Der hatte eine Geldstrafe von insgesamt 650 Euro vorgesehen. Die Staatsanwa­ltschaft forderte nun im Plädoyer eine Gesamtstra­fe von 800 Euro. Für die Angeklagte ein Schock. „Das ist viel Geld. Wie soll ich das machen? Ich verstehe nicht, dass ich für etwas bestraft werden soll, das ich nicht getan habe“, so die Angeklagte in ihren Schlusswor­ten. Zu einem Urteil von Richter Thomas Straub kam es dann aber nicht. Denn: Die Angeklagte zog in letzter Sekunde ihren Einspruch aus Angst vor einer höheren Strafe zurück. „Die Höhe der Geldstrafe im Strafbefeh­l liegt der Annahme zugrunde, dass Sie Ihre Tat einräumen“, belehrte sie Straub. „Ich hätte Sie zu einer deutlich höheren Geldstrafe verurteilt“.

 ?? FOTO: DPA ?? Weil ihr Mann ohne Führersche­in unterwegs war, erfand die Angeklagte einen Autodiebst­ahl.
FOTO: DPA Weil ihr Mann ohne Führersche­in unterwegs war, erfand die Angeklagte einen Autodiebst­ahl.

Newspapers in German

Newspapers from Germany