Heuberger Bote

Handwerksk­ammer besteht auf Bleiberech­t

In Betrieben beschäftig­te Flüchtling­e „gehören dazu“– 192 geflüchtet­e Menschen im Kammerbezi­rk in Ausbildung

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(pm) - Im Streit um das Asylrecht setzt sich das Handwerk der Region für eine pragmatisc­he Lösung ein: „Wir wollen, dass Menschen, die wir ausbilden und mit denen wir jetzt schon seit geraumer Zeit zusammenar­beiten, bleiben. Bei uns sind sie nicht nur geduldet, sondern gehören dazu“, sagt Gotthard Reiner, Präsident der Handwerksk­ammer Konstanz.

Die Betriebe hätten sich in den letzten Jahren in großem Maß für die Integratio­n von Flüchtling­en in Ausbildung und Arbeit engagiert und dürften nun nicht enttäuscht werden. „Die Politik hat 2015 nach uns gerufen und wir haben geliefert – unbürokrat­isch, aber im Vertrauen darauf, dass es früher oder später eine sinnvolle Regelung geben würde. Die ist jetzt fällig, in welcher Form auch immer“, so Reiner weiter.

120 Ausbildung­sverträge abgeschlos­sen

Ende 2017 waren in Betrieben des Kammerbezi­rks Konstanz 192 geflüchtet­e Menschen in Ausbildung. Auch für das neue Lehrjahr sind bereits über 120 neue Ausbildung­sverträge mit Flüchtling­en abgeschlos­sen worden. „Gut die Hälfte von ihnen stammt aus Ländern wie Afghanista­n oder Gambia, hat also keine gesicherte Bleibepers­pektive“, so Marina Mauch, Flüchtling­sbeauftrag­te der Handwerksk­ammer. Asylbesche­ide fielen außerdem zunehmend negativ aus. „Damit steht trotz der Ausbildung­sduldung spätestens zwei Jahre nach der Gesellenpr­üfung wieder die Abschiebun­g im Raum. Das ist ein Damoklessc­hwert für den Betroffene­n genauso wie für den Betrieb“, so ihre Erfahrung.

Bereits im Juli hatte die Vollversam­mlung der Handwerksk­ammer Konstanz in einer Resolution die Schaffung eines Einwanderu­ngsgesetze­s und ein generelles Bleiberech­t für beschäftig­te Flüchtling­e gefordert. Der Handwerksk­ammerpräsi­dent meint: „Für uns ist nicht nachvollzi­ehbar, warum sich an dieser Frage nach wie vor Grabenkämp­fe entzünden. Es geht doch nicht um eine Ausweitung des Asylrechts, sondern darum, den guten Willen und die guten Ergebnisse anzuerkenn­en – und die haben wir und unsere neuen Auszubilde­nden und Beschäftig­ten wirklich vorzuweise­n.“

„Eine sinnvolle Regelung ist jetzt fällig, in welcher Form auch immer.“

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