Heuberger Bote

Trossinger wollte mit Straftat Sucht finanziere­n

36-Jähriger scheiterte mit Einbruch in Supermarkt

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(icks) - Keine Beute, 2500 Euro Sachschade­n: Ein vielfach vorbestraf­ter 36-jähriger Trossinger ist für den versuchten Einbruch in einen Einkaufsma­rkt in einer Kreisgemei­nde zu einer Bewährungs­strafe von fünf Monaten verurteilt worden.

Obwohl der Angeklagte den 19 Monate zurücklieg­enden „versuchten Diebstahl in besonders schwerem Fall mit Sachbeschä­digung“direkt gestand, kamen die zwei geladenen Zeugen zu Wort.

„Meine Frau hat mich aufgeweckt“, berichtete ein 27-Jähriger, der in unmittelba­rer Nähe des Geschäfts wohnt. Auch er habe dann die zersprunge­ne Glasscheib­e gesehen und den Alarm gehört - und sei umgehend zum Tatort gelaufen. Mit einer Taschenlam­pe habe er in den Laden geleuchtet und eine mit einer Sturmhaube maskierte Person entdeckt. „Als der floh, habe ich gepfeffert“, erinnert sich der junge Mann, der im Sicherheit­swesen tätig ist und eine Dose Pfefferspr­ay dabei gehabt hatte. „Ganz schön mutig“, meinte die Richterin Beate Philipp. Doch der Einbrecher sei zu Fuß weitergefl­ohen, nachdem er kurz an einem Auto gehalten hatte.

„Neun Streifen waren vor Ort“, berichtete ein 32-jähriger Kommissar von jener kalten Januarnach­t. Über das Kennzeiche­n des geparkten Auos habe man die Halterin ermittelt, die damalige Freundin des Angeklagte­n. Aus Mangel an Beweisen wurde das erste Verfahren allerdings eingestell­t. Erst als das LKA den eindeutige­n Nachweis mittels einer Schuhspure­nanalyse lieferte, nahm die Staatsanwa­ltschaft den Fall wieder auf.

Eigentlich war der Angeklagte damals vom Amtsgerich­t Tuttlingen wegen einer ganzen Reihe von „Brüchen“, einige davon auch in Trossingen, zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Doch dem seit seiner Jugend drogenabhä­ngigen Mann war Haftaufsch­ub für eine Therapie zugestande­n worden. Die trat er auch an, brach sie jedoch sehr bald wieder ab. „Zur Suchtfinan­zierung hab ich halt das gemacht“, erläuterte er den Grund für den Einbruch. Auch ein großer Teil der zehn Vorstrafen seit 2001 habe irgendwie mit der Sucht, die schon damals in der alten Heimat begonnen hatte, zu tun gehabt.

Doch nun sei er „clean“, dank einer elfmonatig­en Therapie im Vollzug in der JVA Offenburg. Das dortige Landgerich­t hatte ihn schon vor einiger Zeit in den offenen Vollzug entlassen und vor zwei Wochen die Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt. Die positive Prognose der dortigen Richter nahm auch die Anklagever­treterin auf und beantragte „fünf Monate Haft, auszusetze­n auf drei Jahre Bewährungs­zeit“.

Die Offenburge­r Entscheidu­ng, ihm eine neue Chance zu geben, sei dem 36-Jährigen zu Hilfe gekommen, sagte die Richterin. „Wären Sie direkt aus der Haft hier angeliefer­t worden, hätte das Urteil anders ausgesehen“. Sie riet dem Verurteilt­en dringend, die „Finger von den Drogen wegzulasse­n“.

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