Zahl der Akademikerinnen nimmt zu
(dpa) - Junge Frauen in Deutschland haben doppelt so häufig einen Hochschulabschluss wie die Generation ihrer Mütter. Das geht aus Daten des Mikrozensus 2017 hervor, die das Statistische Bundesamt veröffentlichte. Demnach hatten 30 Prozent der 30- bis 34-jährigen Frauen 2017 einen Hochschulabschluss, bei den 60- bis 64-jährigen Frauen sind es nur 15 Prozent. Bei den 30- bis 34-jährigen Männern haben 27 Prozent einen Hochschulabschluss, im Vergleich zu 22 Prozent der 60- bis 64-Jährigen. Den Behörden werden in dem Fall schwere Fehler vorgeworfen. Die Familie stand zwar unter Beobachtung von Gericht und Jugendamt. Der Missbrauch blieb aber trotz Hinweisen verschiedener Stellen lange unentdeckt. So wurde beispielsweise ein Kontaktverbot des einschlägig vorbestraften Lebensgefährten zu dem Kind von niemandem überwacht. Der Mann lebte viele Monate unter einem Dach mit dem Jungen.
Nicht alle Erkenntnismöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, hieß es in einem am Donnerstag vorgestellten Abschlussbericht. Informationen seien „nicht frühestmöglich“weitergegeben worden. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Stellen müsse verbessert, der Anhörung von Kindern vor Gericht noch Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, ist in der Praxis offenbar oft schwierig. Das hat aus Sicht von Fachleuten mehrere Gründe. Sie bemängeln, dass sowohl Mitarbeiter von Jugendämtern also auch Familienrichter oft nicht qualifiziert für die Aufgaben im Kinderschutz seien.
Juristen können sich zwar fortbilden, müssen es aber nicht. In den Jugendämtern fehlt oft Personal. Die Mitarbeiter haben zum Teil pro Monat und Fall nur 30 Minuten. Da sei es wohlfeil, auf regelmäßige Kontrollen zu pochen – dafür sei oft keine Zeit.
„Ich denke, wir haben im Bereich der Jugendhilfe an vielen Stellen zu wenig qualifiziertes Personal. Da ist in den vergangenen Jahren, auch bei Aus- und Fortbildung, sehr viel eingespart worden. Da müssen wir jetzt dringend mehr Personal einstellen und die Arbeitsbedingungen verbessern, Abhilfe schaffen, um das Kindeswohl zu schützen“, sagte der Missbrauchsbeauftragte Rörig am Donnerstag der „Schwäbischen Zeitung“.
„Beteiligte tragen schwer daran“
Das seinerzeit für den Fall zuständige Jugendamt betonte, sich bei Kinderschutzverfahren stärker einbringen zu wollen. Es kündigte an, dass für das Jugendamt zeitnah eine neue Stelle für einen Volljuristen geschaffen werde. Damit soll den Sozialarbeitern juristischer Sachverstand für familiengerichtliche Verfahren zur Seite gestellt werden. Baden-Württembergs Landesregierung aus Grünen und CDU beruft eine „Kommission Kinderschutz“ein. Sie soll aus externen Experten und aus Vertretern der beteiligten Ministerien bestehen. Die Leitung übernimmt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne). Dabei geht es nach Auskunft eines Ministeriumssprechers vor allem um die Frage, welche Konsequenzen aus dem Fall zu ziehen seien. Am Ende könnten Vorschläge für Gesetzesänderungen im Land ebenso wie im Bund stehen.
Der oppositionellen SPD geht das nicht weit genug. Sie schloss sich am Donnerstag einer Forderung des Missbrauchsexperten Fegert an. Dieser hatte eine unabhängige Untersuchungskommission für Staufen gefordert. Nur so sei gewährleistet, dass Fehler restlos aufgedeckt werden. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig betonte, unabhängige Expertise sei wichtig. Die Landesregierung müsse gewährleisten, dass ein neutraler Blick von außen möglich sei.