Donauwehr: Landratsamt hält Bedingungen für erfüllbar
Erster Landesbeamter Stefan Helbig äußert sich zur Kritik der Bürgerinitiative
- Sind die Bedingungen für den Aufstau der Donau zu hoch, um sie zu erfüllen? Seit der Entscheidung zum Donauwehr sind einige Tuttlinger dieser Meinung. Das Landratsamt als Entscheidungsträger weist die Kritik nun zurück.
Grundsätzlich seien die Bedingungen erfüllbar, sagt Stefan Helbig, Erster Landesbeamter, auf Nachfrage unserer Zeitung. Den Kritikern, vorwiegend aus den Reihen der Bürgerinitiative „Erhaltenswehrt“, geht es im Wesentlichen um zwei Punkte. Zum einen um den Bau einer Fischaufstiegsanlage am Wehr, die voraussichtlich mehrere hunderttausend Euro kosten wird. Zum anderen darum, dass eine gewisse Wassermenge fließen muss, bevor überhaupt aufgestaut werden darf.
Zur Fischtreppe stellt Helbig klar: „Das war immer schon die Forderung.“ Eine Überraschung könne es deshalb kaum sein. Im Erörterungstermin zum Donauwehr im Mai sei mehrfach gesagt worden, dass die Anlage gebaut werden müsse. Da eine erste Planung der Stadt vorliege, hält Helbig die Forderung für umsetzbar, dass die Gesamtplanung bis März 2019 steht. So hat es das Landratsamt gefordert.
Gewisse Wassermenge
Auch die Mindestwassermenge sei nicht neu, sagt Helbig. Schon für die vorübergehende Genehmigung zum Aufstau, die aktuell gilt, sei das eine Bedingung gewesen. „Es braucht einfach eine bestimmte Abflussmenge, bevor man wieder aufstaut“, so Helbig. „Man kann nicht schlagartig die Unterliga trockenlegen.“Die Mindestwassermenge gelte aber nur während des Aufstauprozesses, „also während die Klappe bewegt wird“. Tatsächlich könnte es dadurch sein, dass nicht pünktlich zum 1. April aufgestaut werden darf. Das dürfte aber laut Helbig die Ausnahme sein.
Dass es bei der Entscheidung Druck vom Ministerium oder dem Regierungspräsidium gegeben hatte, wie Kritiker vermuten, weist Helbig ebenfalls zurück. „Die Entscheidung ist abgestimmt, aber es ist unsere Entscheidung“, sagt er.
Für Klage gerüstet
Im Raum steht derzeit, ob die Stadt gegen den Beschluss klagt. Helbig sieht das Landratsamt für ein eventuelles Gerichtsverfahren gerüstet. „Wir sind der Meinung, es ist eine Entscheidung, die auch vor Gericht hält, aber sicher sagen kann es keiner.“
Das Landratsamt hat am 4. September die wasserrechtliche Erlaubnis für den Aufstau der Tuttlinger Donau im Sommerhalbjahr erteilt. Allerdings darf künftig nur noch 1,5 Meter hoch (statt 2,5 Meter) aufgestaut werden, in den kommenden Jahren wird das Wehr jeweils um 25 Zentimeter abgesenkt. Die Stadt erwartet, dass dadurch größere Umbaumaßnahmen an der Donau notwendig werden.