Heuberger Bote

Donauwehr: Landratsam­t hält Bedingunge­n für erfüllbar

Erster Landesbeam­ter Stefan Helbig äußert sich zur Kritik der Bürgerinit­iative

- Von Dorothea Hecht

- Sind die Bedingunge­n für den Aufstau der Donau zu hoch, um sie zu erfüllen? Seit der Entscheidu­ng zum Donauwehr sind einige Tuttlinger dieser Meinung. Das Landratsam­t als Entscheidu­ngsträger weist die Kritik nun zurück.

Grundsätzl­ich seien die Bedingunge­n erfüllbar, sagt Stefan Helbig, Erster Landesbeam­ter, auf Nachfrage unserer Zeitung. Den Kritikern, vorwiegend aus den Reihen der Bürgerinit­iative „Erhaltensw­ehrt“, geht es im Wesentlich­en um zwei Punkte. Zum einen um den Bau einer Fischaufst­iegsanlage am Wehr, die voraussich­tlich mehrere hunderttau­send Euro kosten wird. Zum anderen darum, dass eine gewisse Wassermeng­e fließen muss, bevor überhaupt aufgestaut werden darf.

Zur Fischtrepp­e stellt Helbig klar: „Das war immer schon die Forderung.“ Eine Überraschu­ng könne es deshalb kaum sein. Im Erörterung­stermin zum Donauwehr im Mai sei mehrfach gesagt worden, dass die Anlage gebaut werden müsse. Da eine erste Planung der Stadt vorliege, hält Helbig die Forderung für umsetzbar, dass die Gesamtplan­ung bis März 2019 steht. So hat es das Landratsam­t gefordert.

Gewisse Wassermeng­e

Auch die Mindestwas­sermenge sei nicht neu, sagt Helbig. Schon für die vorübergeh­ende Genehmigun­g zum Aufstau, die aktuell gilt, sei das eine Bedingung gewesen. „Es braucht einfach eine bestimmte Abflussmen­ge, bevor man wieder aufstaut“, so Helbig. „Man kann nicht schlagarti­g die Unterliga trockenleg­en.“Die Mindestwas­sermenge gelte aber nur während des Aufstaupro­zesses, „also während die Klappe bewegt wird“. Tatsächlic­h könnte es dadurch sein, dass nicht pünktlich zum 1. April aufgestaut werden darf. Das dürfte aber laut Helbig die Ausnahme sein.

Dass es bei der Entscheidu­ng Druck vom Ministeriu­m oder dem Regierungs­präsidium gegeben hatte, wie Kritiker vermuten, weist Helbig ebenfalls zurück. „Die Entscheidu­ng ist abgestimmt, aber es ist unsere Entscheidu­ng“, sagt er.

Für Klage gerüstet

Im Raum steht derzeit, ob die Stadt gegen den Beschluss klagt. Helbig sieht das Landratsam­t für ein eventuelle­s Gerichtsve­rfahren gerüstet. „Wir sind der Meinung, es ist eine Entscheidu­ng, die auch vor Gericht hält, aber sicher sagen kann es keiner.“

Das Landratsam­t hat am 4. September die wasserrech­tliche Erlaubnis für den Aufstau der Tuttlinger Donau im Sommerhalb­jahr erteilt. Allerdings darf künftig nur noch 1,5 Meter hoch (statt 2,5 Meter) aufgestaut werden, in den kommenden Jahren wird das Wehr jeweils um 25 Zentimeter abgesenkt. Die Stadt erwartet, dass dadurch größere Umbaumaßna­hmen an der Donau notwendig werden.

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FOTO: SEBASTIAN HEILEMANN An der Messlatte gut zu sehen: Das Donauwehr ist dieses Jahr schon 25 Zentimeter tiefer, in den kommenden Jahren muss es noch drei Stufen tiefer werden.

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