Baustellenaushub muss auf Sonderdeponie
Gemeinderat Neuhausen ob Eck genehmigt zusätzliche Kosten für Entsorgung des Materials
(wr) – Der Gemeinderat Neuhausen ob Eck hat in seiner jüngsten Sitzung überplanmäßige Ausgaben von 10 700 Euro einstimmig genehmigt. Grund war, dass das Aushubmaterial für zwei Baugrundstücke im Rietweg in Neuhausen ob Eck geringfügig von dem Wert durch Chrom – 12,5 Milligramm pro Liter gegenüber 17 Milligramm – abwich und deshalb auf einer Sonderdeponie entsorgt werden musste.
Die zusätzlichen Kosten hatte die ausführende Firma geltend gemacht. Da die zwei Grundstücke bereits verkauft wurden, war eine nachträgliche Umlegung auf die Eigentümer nicht möglich. Das Wasserwirtschaftsamt des Landratsamts Tuttlingen hatte als Träger öffentlicher Belange zu den möglichen Altlasten Stellung bezogen.
Demnach seien auf dem genannten Grundstück nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen keine Verunreinigungen des Untergrunds vorhanden. Der Gefahrenverdacht für das Grundwasser und den Menschen, selbst für Kinderspielplätze, sei deshalb ausgeräumt.
Geringfügig belastet
Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, so das Wasserwirtschaftsamt weiter, dass kleinräumige Verunreinigungen, die im Rahmen der Untersuchungsmaßnahmen nicht erkannt wurden, auftreten könnten. Die Beseitigung oder Verwertung müsse deshalb anhand einer Analyse festgelegt werden. Dabei sei nachträglich festgestellt worden, dass das Bodenmaterial geringfügig belastet sei.
Die Ratsmitglieder stellten fest, dass die Gemeindeverwaltung keine Schuld treffe. Aber bei zukünftigen Erschließungen und Kauf von – möglicherweise durch den Vorbesitzer belasteten – Grundstücken solle in Zukunft eine intensive Untersuchung durch eine externe Firma erfolgen. Dadurch sollen solche Unwägbarkeiten zukünftig vermieden werden können.