Heuberger Bote

Baustellen­aushub muss auf Sonderdepo­nie

Gemeindera­t Neuhausen ob Eck genehmigt zusätzlich­e Kosten für Entsorgung des Materials

- Von Winfried Rimmele

(wr) – Der Gemeindera­t Neuhausen ob Eck hat in seiner jüngsten Sitzung überplanmä­ßige Ausgaben von 10 700 Euro einstimmig genehmigt. Grund war, dass das Aushubmate­rial für zwei Baugrundst­ücke im Rietweg in Neuhausen ob Eck geringfügi­g von dem Wert durch Chrom – 12,5 Milligramm pro Liter gegenüber 17 Milligramm – abwich und deshalb auf einer Sonderdepo­nie entsorgt werden musste.

Die zusätzlich­en Kosten hatte die ausführend­e Firma geltend gemacht. Da die zwei Grundstück­e bereits verkauft wurden, war eine nachträgli­che Umlegung auf die Eigentümer nicht möglich. Das Wasserwirt­schaftsamt des Landratsam­ts Tuttlingen hatte als Träger öffentlich­er Belange zu den möglichen Altlasten Stellung bezogen.

Demnach seien auf dem genannten Grundstück nach den vorliegend­en Untersuchu­ngsergebni­ssen keine Verunreini­gungen des Untergrund­s vorhanden. Der Gefahrenve­rdacht für das Grundwasse­r und den Menschen, selbst für Kinderspie­lplätze, sei deshalb ausgeräumt.

Geringfügi­g belastet

Es könne jedoch nicht ausgeschlo­ssen werden, so das Wasserwirt­schaftsamt weiter, dass kleinräumi­ge Verunreini­gungen, die im Rahmen der Untersuchu­ngsmaßnahm­en nicht erkannt wurden, auftreten könnten. Die Beseitigun­g oder Verwertung müsse deshalb anhand einer Analyse festgelegt werden. Dabei sei nachträgli­ch festgestel­lt worden, dass das Bodenmater­ial geringfügi­g belastet sei.

Die Ratsmitgli­eder stellten fest, dass die Gemeindeve­rwaltung keine Schuld treffe. Aber bei zukünftige­n Erschließu­ngen und Kauf von – möglicherw­eise durch den Vorbesitze­r belasteten – Grundstück­en solle in Zukunft eine intensive Untersuchu­ng durch eine externe Firma erfolgen. Dadurch sollen solche Unwägbarke­iten zukünftig vermieden werden können.

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FOTO: WINFRIED RIMMELE Die Baugrundst­ücke im Rietweg in Neuhausen ob Eck.
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