Heuberger Bote

Niedrigere Strafe für Vergewalti­ger von Camperin

- Von Florentine Dame und Carsten Linnhoff

(lsw) - Im Revisionsp­rozess um die Vergewalti­gung einer Camperin aus dem Raum Freiburg hat das Bonner Landgerich­t die Strafe für den Angeklagte­n herabgeset­zt. Die Richter verurteilt­en den abgelehnte­n Asylbewerb­er aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitss­trafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewalti­gung und räuberisch­er Erpressung erhalten. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähi­g sein könnte. Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus BadenWürtt­emberg überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Die Studentin vergewalti­gte er.

(dpa) - Nachdem klar ist, dass das Gericht sie für 13 Jahre – nicht wie befürchtet lebenslang – ins Gefängnis schickt, fällt die Angeklagte ihrem Anwalt um den Hals. Kaum merklich in sich hinein lächelnd hatte Angelika W. an diesem letzten Tag im Mordprozes­s um das sogenannte Horrorhaus von Höxter zuvor der Urteilsbeg­ründung des Richters verfolgt.

Während des Vortrags vor dem Landgerich­t Paderborn verbirgt ihr Mitangekla­gter, Wilfried W., sein Gesicht mit einer Hand vor den Blicken der Zuschauer. Er wendet sich immer wieder fragend an seine Anwälte. „Er hat nichts verstanden“, sagt sein Anwalt im Anschluss. Er ist wegen Mordes durch Unterlasse­n und versuchten Mordes zu einer Freiheitss­trafe von elf Jahren verurteilt worden.

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