Heuberger Bote

„Bei der Erwerbsmin­derungsren­te muss nachgebess­ert werden“

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Zusätzlich­es Geld soll es auch für Menschen geben, die wegen Krankheit oder einer Behinderun­g vorzeitig aus dem Berufslebe­n ausscheide­n müssen. Künftig werden sie laut dem Gesetz so behandelt, als hätten sie bis zum jeweils aktuellen Rentenalte­r gearbeitet. Bisher wurde dies bei der Berechnung ihrer Erwerbsmin­derungsren­te nur bis zum 62. Geburtstag unterstell­t.

Zwei Haltelinie­n:

Die Bundesregi­erung gibt ein doppeltes Verspreche­n ab. Erstens: Bis 2025 bleibt das Rentennive­au konstant mindestens auf dem heutigen Stand von 48 Prozent. Dieser Wert gibt das Verhältnis der Rente zu den Löhnen an. Wenn eine Regierung das Abrutschen dieser Quote verhindert, hilft sie allen Empfängern einer gesetzlich­en Rente. Zweitens: Der Beitragssa­tz soll bis Mitte des nächsten Jahrzehnts die 20-Prozent-Marke nicht überschrei­ten. Derzeit liegt er bei 18,6 Prozent vom Bruttogeha­lt. Der Schutz vor einem

- Nach Meinung von Verena Bentele, der Präsidenti­n des Sozialverb­andes VdK, ist die Bundesregi­erung mit dem geplanten Rentenpake­t auf dem richtigen Weg. Andreas Herholz hat mit der gebürtigen Lindauerin gesprochen.

Ist das Rentenpake­t der Bundesregi­erung das richtige Konzept zur Stabilisie­rung der Alterssich­erung?

Aus Sicht des VdK wird an vielen Stellschra­uben in die richtige Richtung gedreht. Wir brauchen aber langfristi­ge Lösungen, die über das Jahr 2025 hinausgehe­n.

Reichen die Verbesseru­ngen bei der Erwerbsmin­derungsren­te aus?

Gerade bei der Erwerbsmin­derungsren­te muss dringend nachgebess­ert werden. Sie sind überdurchs­chnittlich häufig von Altersarmu­t betroffen. Deshalb müssen die geplanten Verbesseru­ngen bei der Zurechnung­szeit der Erwerbsmin­derungsren­te für alle Rentner, auch die Bestandsre­ntner gelten. Aber auch mit den höheren Zurechnung­szeiten für neue Erwerbsmin­derungsren­ten bleibt das Armutsrisi­ko der Betroffene­n viel zu hoch, solange die ungerechte­n Abschläge von 10,8 Prozent nicht wegfallen.

Fast jede zweite Altersrent­e liegt unter 800 Euro. Was tun gegen eine wachsende Altersarmu­t?

Wir brauchen ab 2025 dauerhaft ein Rentennive­au von 50 Prozent. Bei einem sinkenden Rentennive­au sind ansonsten immer mehr Arbeitnehm­er von Altersarmu­t bedroht, auch wenn sie ein Leben lang hart gearbeitet haben. Und wir brauchen gute Löhne, damit aus Einkommens­armut nicht Altersarmu­t wird. Der Mindestloh­n muss auf über 12 Euro die Stunde angehoben und prekäre Beschäftig­ung wie Leiharbeit und Minijobs zurückgedr­ängt werden. Und wir brauchen endlich einen Freibetrag für die gesetzlich­e Rente in der Grundsiche­rung, wie es ihn bereits in der betrieblic­hen und privaten Altersvors­orge gibt. Zudem muss für Menschen, die nur geringe Rentenanwa­rtschaften haben, die Rente nach Mindestent­geltpunkte­n wieder eingeführt werden. Dabei werden diese höher gewertet und auch Zeiten der Arbeitslos­igkeit berücksich­tigt. Davon profitiere­n vor allem Frauen, die viele Jahre wegen der Kinderzieh­ung oder Pflege eines Angehörige­n, in Teilzeit gearbeitet haben.

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FOTO: DPA Verena Bentele

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