Heuberger Bote

Besser absichern

- Von Ingeborg Wagner

Das Demonstrat­ionsrecht ist in Deutschlan­d ein Grundrecht. Es ist ein besonderes Privileg, im Vergleich zur Lage in vielen anderen Ländern der Welt. Daher ist es sehr löblich und angebracht, wenn das bereits im Kindergart­en vermittelt wird.

Im Falle der Aktion in Nendingen gab es aber einen logischen Fehler: Die Verantwort­lichen wollten auf die Sicherheit der Kindergart­enkinder auf dem Weg in und vom Kindergart­en hinweisen. Die Art des Protestes war dann so gewählt, dass sich Kinder im Vorschulal­ter ohne besondere Absicherun­g oder Abgrenzung zum Straßenver­kehr – das bestätigen Augenzeuge­n – auf einer öffentlich­en Straße aufgehalte­n haben, wenn auch begleitet von Erzieherin­nen. Klingt unfreiwill­ig komisch – dazu ist es aber zu ernst.

Die Kindergart­enleitung hat die Tuttlinger Stadtverwa­ltung, die eigentlich­en Adressatin des Protestes, nicht informiert – warum auch immer. Sehr wohl aber ging die Ankündigun­g an die Leitung der Kirchengem­einde als direkte Vorgesetzt­e und an die Nendinger Ortsverwal­tung, in der Hoffnung, dass diese weitere Schritte – wenn nötig – unternehme­n werden. Welche Details der Aktion in diesen Gesprächen geäußert wurden, lässt sich von außen nur schwer beurteilen. Klar ist aber: Bei Reizwörten wie Protest, Straße und Kinder hätten bei ihnen die Alarmglock­en läuten müssen. Im Zweifel gilt: Lieber zweimal nachfragen – und sich am besten dreifach absichern.

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