Besser absichern
Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland ein Grundrecht. Es ist ein besonderes Privileg, im Vergleich zur Lage in vielen anderen Ländern der Welt. Daher ist es sehr löblich und angebracht, wenn das bereits im Kindergarten vermittelt wird.
Im Falle der Aktion in Nendingen gab es aber einen logischen Fehler: Die Verantwortlichen wollten auf die Sicherheit der Kindergartenkinder auf dem Weg in und vom Kindergarten hinweisen. Die Art des Protestes war dann so gewählt, dass sich Kinder im Vorschulalter ohne besondere Absicherung oder Abgrenzung zum Straßenverkehr – das bestätigen Augenzeugen – auf einer öffentlichen Straße aufgehalten haben, wenn auch begleitet von Erzieherinnen. Klingt unfreiwillig komisch – dazu ist es aber zu ernst.
Die Kindergartenleitung hat die Tuttlinger Stadtverwaltung, die eigentlichen Adressatin des Protestes, nicht informiert – warum auch immer. Sehr wohl aber ging die Ankündigung an die Leitung der Kirchengemeinde als direkte Vorgesetzte und an die Nendinger Ortsverwaltung, in der Hoffnung, dass diese weitere Schritte – wenn nötig – unternehmen werden. Welche Details der Aktion in diesen Gesprächen geäußert wurden, lässt sich von außen nur schwer beurteilen. Klar ist aber: Bei Reizwörten wie Protest, Straße und Kinder hätten bei ihnen die Alarmglocken läuten müssen. Im Zweifel gilt: Lieber zweimal nachfragen – und sich am besten dreifach absichern.