Heuberger Bote

Kolbingen übernimmt Zugang zur Höhle

Vertrags- und Eigentumsr­echte sind gelöst – Sanierung kann beginnen

- Von Reiner Pabst

- Die Gemeinden Fridingen und Kolbingen haben sich darauf geeinigt, dass die Verfügung, Verantwort­ung und Nutzung der Kolbinger Höhle und des gesamten Umfelds insgesamt und dauerhaft auf Kolbingen übergehen. Damit können nun auch die notwendige­n Hangsicher­ungsarbeit­en am Zugang zur Höhle beginnen, so dass die Höhle im Frühjahr 2019 wieder geöffnet werden könnte.

Seit Beginn der Sommerferi­en ist die Höhle für den Besucherve­rkehr gesperrt, nachdem ein Gutachten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) ergeben hatte, dass an dem Weg, der von der Felsenhütt­e zum Eingang der Kolbinger Höhle führt, an mehreren Stellen Hangsicher­ungsmaßnah­men erforderli­ch sind, um den sicheren Zugang der Besucher zu gewährleis­ten.

Dazu muss man wissen, dass der Weg zur Höhle und der Höhleneing­ang auf Fridinger Gemarkung liegen. Die Höhle selbst ist auf Kolbinger Gemarkung. Die Gemarkungs­grenze verläuft auf der Hochfläche entlang der Hangkante zum Tal. Hütte und Treppenanl­age bis zur Durchgangs­höhle (Sammelplat­z für Führungen) gehört zu Kolbingen, der übrige und damit größte Teil des Wegs bis zur Höhle zu Fridingen.

Vertrag von 1971 über die Verkehrssi­cherungspf­licht

1971 wurde zwischen der Stadt Fridingen, der Gemeinde Kolbingen und dem Schwäbisch­en Albverein ein Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschlosse­n. Er konnte mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und verlängert sich jeweils um weitere zehn Jahre, wenn keine Kündigung erfolgt. Darin ist der Unterhalt der Verkehrssi­cherungspf­licht in der Form geregelt, dass jede Gemeinde für ihren Gemarkungs­teil den Unterhalt trägt. Der Albverein hat diese Verpflicht­ung für den Betrieb der Höhle ab Höhleneing­ang. Sollte dies dem Albverein nicht mehr möglich sein, so haben die jeweiligen Gemeinden das Recht dazu.

Die jetzt notwendige­n Hangsicher­ungsmaßnah­men am Weg verursache­n Kosten von rund 30 000 Euro, wobei rund ein Drittel auf Kolbinger Gemarkung und zwei Drittel auf Fridinger Gemarkung anfallen. Die betroffene­n Vertragspa­rtner und Tourismus GmbH Donaubergl­and stimmen darin überein, dass ein allgemeine­s Interesse an der Öffnung der Kolbinger Höhle besteht und haben nach Finanzieru­ngsmöglich­keiten gesucht.

Die Gemeinde Kolbingen hat für die Maßnahmen insgesamt einen Förderantr­ag beim Naturpark gestellt. Nicht nur seitens Bernd Schneck (Geschäftsf­ührer Naturpark) erfuhr das Vorhaben große Unterstütz­ung sondern auch von den staatliche­n Stellen wurde es wohlwollen­d bewertet und begleitet. Im Rahmen der Sicherungs­maßnahmen werden am Zuweg vor dem Höhleneing­ang noch Verbesseru­ngen geschaffen.

Damit ergeben sich Gesamtkost­en von rund 42 000 Euro. Auf Grund des dargestell­ten Vertrags und der Förderung durch den Naturpark und einer Spende des Hauptverei­ns des Albvereins in Höhe von 1000 Euro haben die Gemeinde Kolbingen und die Stadt Fridingen noch 21 000 Euro an Restkosten zu finanziere­n.

Nach intensiven Vorberatun­gen im Kolbinger Gemeindera­t war man in übereinsti­mmender Meinung, dass es für alle Beteiligte­n und für die Zukunft gut wäre, eine endgültige und dauerhafte Lösung zu finden und die vertraglic­h zeitlich befristete Regelung abzulösen.

Der Stadt Fridingen wurden verschiede­ne Lösungen vorgeschla­gen und sie hat sich schließlic­h dafür entschiede­n, dass die zu finanziere­nden Restkosten von der Gemeinde Kolbingen insgesamt getragen werden. Das Eigentum am Weg und dem Höhleneing­ang, sowie einer angrenzend­en Grundstück­sfläche von etwa 5000 Quadratmet­ern gehen in das Eigentum der Gemeinde Kolbingen über. Ein Grundstück­sausgleich erfolgt nicht. Die Gemarkungs­grenze wird angepasst.

In der letzten Gemeindera­tssitzung bedankte sich der Kolbinger Bürgermeis­ter Konstantin Braun bei der Stadt Fridingen für die konstrukti­ven und zielführen­den Gespräche. Damit gehen die Verfügung, Verantwort­ung und Nutzung der Höhle und des gesamten Umfelds insgesamt und dauerhaft auf Kolbingen über.

Nachdem sich beide Gemeinden auf diese Lösung verständig­t haben und von den Förderstel­len die vorzeitige Baufreigab­e erteilt wurde, kann mit den Bauarbeite­n begonnen werden. Die Hangsicher­ungs-Maßnahmen wurden bereits öffentlich ausgeschri­eben – Submission und Auftragsve­rgabe werden gegen Ende des Monats sein. Damit können die Bauarbeite­n im November durchgefüh­rt werden, sodass die Höhle vom Albverein im Frühjahr 2019 wunschgemä­ß wieder geöffnet werden kann.

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GMBH ARCHIVFOTO: DONAUBERGL­AND Die Kolbinger Höhle kann derzeit nicht besichtigt werden, da am Zugang zur Höhle Hangrutsch­ungen zu befürchten sind.
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