Heuberger Bote

Termine und Fakten zur Kommunalwa­hl 2019

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Die Kommunalwa­hl findet alle fünf Jahre statt. Die nächste wurde auf den 26. Mai 2019 terminiert.

Wählen dürfen Bürger ab 16 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsange­hörigkeit haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde leben.

Gewählt werden Bürger ab 18 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsange­hörigkeit haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder nach einem Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurück gezogen sind.

Listen aufstellen können Parteien und Wählervere­inigungen oder freie Zusammensc­hlüsse. Solche, die weder eine Partei vertreten oder nicht bereits im Gemeindepa­rlament vertreten sind, brauchen Unterstütz­eruntersch­riften. Das sind in Spaichinge­n 50. Diese müssen auf Formblätte­rn eingeholt werden.

Frist für die Einreichun­g der Listen oder Wahlvorsch­läge ist der 28. März 2019.

Spätestens am 20. Tag vor der Wahl müssen die Wahlvorsch­läge öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Wahlberech­tigten müssen spätestens drei Wochen vor der Wahl benachrich­tigt werden.

Stimmzette­l können vom Wahlamt im Rathaus bis mindestens einen Tag vor der Wahl zugeschick­t werden, damit man in Ruhe zuhause ausfüllen kann.

In Spaichinge­n hat jeder Wähler 18 Stimmen, so viel wie Gemeinderä­te gewählt werden. Diese Stimmen können auf bis zu drei pro Kandidat verteilt werden. (abra)

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