Termine und Fakten zur Kommunalwahl 2019
Die Kommunalwahl findet alle fünf Jahre statt. Die nächste wurde auf den 26. Mai 2019 terminiert.
Wählen dürfen Bürger ab 16 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde leben.
Gewählt werden Bürger ab 18 Jahren, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder nach einem Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurück gezogen sind.
Listen aufstellen können Parteien und Wählervereinigungen oder freie Zusammenschlüsse. Solche, die weder eine Partei vertreten oder nicht bereits im Gemeindeparlament vertreten sind, brauchen Unterstützerunterschriften. Das sind in Spaichingen 50. Diese müssen auf Formblättern eingeholt werden.
Frist für die Einreichung der Listen oder Wahlvorschläge ist der 28. März 2019.
Spätestens am 20. Tag vor der Wahl müssen die Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Wahlberechtigten müssen spätestens drei Wochen vor der Wahl benachrichtigt werden.
Stimmzettel können vom Wahlamt im Rathaus bis mindestens einen Tag vor der Wahl zugeschickt werden, damit man in Ruhe zuhause ausfüllen kann.
In Spaichingen hat jeder Wähler 18 Stimmen, so viel wie Gemeinderäte gewählt werden. Diese Stimmen können auf bis zu drei pro Kandidat verteilt werden. (abra)