Heuberger Bote

Wende im Fall Sami A.

Tunesische­r Gefährder muss nicht zurückgeho­lt werden

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(AFP) - Der abgeschobe­ne mutmaßlich­e Islamist Sami A. muss nun doch nicht aus Tunesien nach Deutschlan­d zurückgeho­lt werden. Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen folgte in seinem Urteil am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) und hob das Abschiebev­erbot für A. bis auf Weiteres auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zur Begründung erklärten die Richter, die Gefahr der Folter und der unmenschli­chen Behandlung des Tunesiers in seiner Heimat sei nicht mehr wahrschein­lich.

Der zuletzt in Bochum lebende A., ehemals Leibwächte­r des damaligen Topterrori­sten Osama bin Laden, war am 13. Juli abgeschobe­n worden. Tags zuvor hatte das Verwaltung­sgericht in Gelsenkirc­hen ein Abschiebev­erbot verhängt, weil dem als islamistis­cher Gefährder eingestuft­en Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

(AFP/dpa) - Vor dem EU-Sondergipf­el zum Brexit hat die britische Premiermin­isterin Theresa May versucht, in Brüssel letzte Zugeständn­isse zu erreichen. May traf am Mittwochna­chmittag mit EU-Kommission­spräsident JeanClaude Juncker zusammen. In Großbritan­nien hat May indes vor einem Aus für den Brexit gewarnt. Sollte das Parlament in London das Brexit-Abkommen ablehnen, könne der EU-Austritt komplett ausfallen, sagte May bei einer Fragestund­e am Mittwoch im Parlament in London.

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