Wende im Fall Sami A.
Tunesischer Gefährder muss nicht zurückgeholt werden
(AFP) - Der abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nun doch nicht aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgte in seinem Urteil am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und hob das Abschiebeverbot für A. bis auf Weiteres auf. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zur Begründung erklärten die Richter, die Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung des Tunesiers in seiner Heimat sei nicht mehr wahrscheinlich.
Der zuletzt in Bochum lebende A., ehemals Leibwächter des damaligen Topterroristen Osama bin Laden, war am 13. Juli abgeschoben worden. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.
(AFP/dpa) - Vor dem EU-Sondergipfel zum Brexit hat die britische Premierministerin Theresa May versucht, in Brüssel letzte Zugeständnisse zu erreichen. May traf am Mittwochnachmittag mit EU-Kommissionspräsident JeanClaude Juncker zusammen. In Großbritannien hat May indes vor einem Aus für den Brexit gewarnt. Sollte das Parlament in London das Brexit-Abkommen ablehnen, könne der EU-Austritt komplett ausfallen, sagte May bei einer Fragestunde am Mittwoch im Parlament in London.