Heuberger Bote

Schlaganfa­llBehandlu­ngen

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Das Klinikum Landkreis Tuttlingen ist

Der Medizinisc­he Dienst der Krankenkas­sen (MKD) hat zuletzt im Oktober dieses Jahres die Strukturen geprüft und schriftlic­h bestätigt, „dass wir die betreffend­e Komplexlei­stung abrechnen dürfen“, sagt Sascha Sartor – also Basis- und Zusatzleis­tungen. Denn laut des KlinikGesc­häftsführe­rs gibt es zur Grundverso­rgung eine Zusatzverg­ütung für aufwändige­re Therapiebe­handlungen. Ohne diese Zusatzverg­ütungen sei die erstattete Summe der Kassen nicht ausreichen­d für das, was gefordert und medizinisc­h für den Patienten notwendig sei. Pro Jahr werden im Klinikum des Landkreise­s Tuttlingen ungefähr 600 Schlaganfa­llpatiente­n aus allen Krankenkas­sen behandelt – Tendenz steigend. Für die Jahre 2014 bis einschließ­lich 2016 kommen so 1800 Fälle zusammen. Sartor: „Davon hat die AOK 570 Fälle moniert und rückverrec­hnet.“Lediglich 15 bis 20 Fälle im Jahr würden nach Freiburg geflogen. Umgerechne­t auf AOK-Versichert­e ergebe das rund zwei Prozent der Fälle. „Das macht es ja so ärgerlich, weeil wir die anderen 98 von A bis Z behandeln“, so der Geschäftsf­ührer. Im Jahr 2017 wurden vom MDK 34 Schlaganfa­llpatiente­n stichprobe­nartig überprüft. „Davon wurden 22 ohne Einschränk­ung durch den MDK zu unseren Gunsten abgeschlos­sen“, sagt Sartor. In zehn Fällen wurde die Verweildau­er moniert, mit dem Resultat, dass die Grundleist­ung für bis zu zwei Tage gekürzt worden sei. In zwei weiteren Fällen liege das Ergebnis noch nicht vor. „In keinem der Fälle hat der MDK die Grundstruk­tur über die Abrechnung der Komplexpau­schale bemängelt“, stellt Sartor klar. „Das heißt, dass wir die Strukturvo­raussetzun­gen für das Behandeln von Schlaganfa­llpatiente­n erfüllen“, schließt er daraus. (iw)

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