SchlaganfallBehandlungen
Das Klinikum Landkreis Tuttlingen ist
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MKD) hat zuletzt im Oktober dieses Jahres die Strukturen geprüft und schriftlich bestätigt, „dass wir die betreffende Komplexleistung abrechnen dürfen“, sagt Sascha Sartor – also Basis- und Zusatzleistungen. Denn laut des KlinikGeschäftsführers gibt es zur Grundversorgung eine Zusatzvergütung für aufwändigere Therapiebehandlungen. Ohne diese Zusatzvergütungen sei die erstattete Summe der Kassen nicht ausreichend für das, was gefordert und medizinisch für den Patienten notwendig sei. Pro Jahr werden im Klinikum des Landkreises Tuttlingen ungefähr 600 Schlaganfallpatienten aus allen Krankenkassen behandelt – Tendenz steigend. Für die Jahre 2014 bis einschließlich 2016 kommen so 1800 Fälle zusammen. Sartor: „Davon hat die AOK 570 Fälle moniert und rückverrechnet.“Lediglich 15 bis 20 Fälle im Jahr würden nach Freiburg geflogen. Umgerechnet auf AOK-Versicherte ergebe das rund zwei Prozent der Fälle. „Das macht es ja so ärgerlich, weeil wir die anderen 98 von A bis Z behandeln“, so der Geschäftsführer. Im Jahr 2017 wurden vom MDK 34 Schlaganfallpatienten stichprobenartig überprüft. „Davon wurden 22 ohne Einschränkung durch den MDK zu unseren Gunsten abgeschlossen“, sagt Sartor. In zehn Fällen wurde die Verweildauer moniert, mit dem Resultat, dass die Grundleistung für bis zu zwei Tage gekürzt worden sei. In zwei weiteren Fällen liege das Ergebnis noch nicht vor. „In keinem der Fälle hat der MDK die Grundstruktur über die Abrechnung der Komplexpauschale bemängelt“, stellt Sartor klar. „Das heißt, dass wir die Strukturvoraussetzungen für das Behandeln von Schlaganfallpatienten erfüllen“, schließt er daraus. (iw)