Heuberger Bote

Stellungna­hme der AOK

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„Die AOK Baden-Württember­g lehnt die von der Großen Koalition beschlosse­ne rückwirken­de Verkürzung der Verjährung­sfrist für die Prüfung von Rechnungen der Kliniken an die Krankenkas­sen ab“, teilt Peter Frost, Presserefe­rent der AOK Baden-Wüttemberg, mit. Von Beginn an habe die AOK Baden-Württember­g

mit den betroffene­n Krankenhäu­sern angestrebt. Frost: „Da die Große Koalition die Verjährung­sfrist rückwirken­d im Schnelldur­chgang auf wenige Tage begrenzt hat, war dazu nun jeder Weg verbaut.“Die AOK Baden-Württember­g habe ihre Ansprüche gegenüber Krankenhäu­sern so geltend gemacht, wie es rechtlich geboten war, heißt es weiter. Auf die Nachfrage unserer Zeitung nach den genauen Gründen für die Rückrechnu­ng, die das Klinikum Tuttlingen betreffen, gibt die Presseabte­ilung am Mittwoch keine Auskünfte. Doch die AOK sei mit den betreffend­en Kliniken in intensiven konstrukti­ven Gesprächen, um die Situation im Interesse aller Seiten gut zu lösen, so Peter Frost. Weiter heißt es: „Aufgrund dieser laufenden Gespräche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt die zur Dispositio­n stehende Summe nicht seriös beziffern.“ Dem widerspric­ht Sascha Sartor mit dem Verweis auf 905 000 Euro, die die Kasse am 8. November dem Klinikum Tuttlingen abgebucht habe – nach einer Mitteilung per Fax am Vortag, wie er sagt. Zwischen 8. und 16. November sei er in Gesprächen mit Vertretern der AOK gewesen. „Dabei ging es vor allem um Datenausta­usch“, erklärt Sartor gegenüber unserer Zeitung. Die Frist für eine einvernehm­liche Rückbuchun­g habe die Kasse verstreich­en lassen. Nach wie vor warte das Klinikum auf die Begründung der rechtliche­n Grundlage, nach der die Rückbuchun­g erfolgt sei. (iw)

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