Stellungnahme der AOK
„Die AOK Baden-Württemberg lehnt die von der Großen Koalition beschlossene rückwirkende Verkürzung der Verjährungsfrist für die Prüfung von Rechnungen der Kliniken an die Krankenkassen ab“, teilt Peter Frost, Pressereferent der AOK Baden-Wüttemberg, mit. Von Beginn an habe die AOK Baden-Württemberg
mit den betroffenen Krankenhäusern angestrebt. Frost: „Da die Große Koalition die Verjährungsfrist rückwirkend im Schnelldurchgang auf wenige Tage begrenzt hat, war dazu nun jeder Weg verbaut.“Die AOK Baden-Württemberg habe ihre Ansprüche gegenüber Krankenhäusern so geltend gemacht, wie es rechtlich geboten war, heißt es weiter. Auf die Nachfrage unserer Zeitung nach den genauen Gründen für die Rückrechnung, die das Klinikum Tuttlingen betreffen, gibt die Presseabteilung am Mittwoch keine Auskünfte. Doch die AOK sei mit den betreffenden Kliniken in intensiven konstruktiven Gesprächen, um die Situation im Interesse aller Seiten gut zu lösen, so Peter Frost. Weiter heißt es: „Aufgrund dieser laufenden Gespräche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt die zur Disposition stehende Summe nicht seriös beziffern.“ Dem widerspricht Sascha Sartor mit dem Verweis auf 905 000 Euro, die die Kasse am 8. November dem Klinikum Tuttlingen abgebucht habe – nach einer Mitteilung per Fax am Vortag, wie er sagt. Zwischen 8. und 16. November sei er in Gesprächen mit Vertretern der AOK gewesen. „Dabei ging es vor allem um Datenaustausch“, erklärt Sartor gegenüber unserer Zeitung. Die Frist für eine einvernehmliche Rückbuchung habe die Kasse verstreichen lassen. Nach wie vor warte das Klinikum auf die Begründung der rechtlichen Grundlage, nach der die Rückbuchung erfolgt sei. (iw)