Platz für 38 Ein- und zwei Mehrfamilienhäuser
Bebauungsplan für Oberflachter Gebiet „Lehrhalde“vorgestellt – Bedenken wegen Fahrbahnbreite und Lärm
- Um in Oberflacht mehr Wohnraum zu schaffen, soll eine rund 3,3 Hektar große Fläche am Ortsausgang Richtung Durchhausen im Bereich „Lehrhalde“entwickelt werden. Die Pläne, wie die Wohnbebauung dort aussehen soll, sind in der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend dem Gremium und zahlreichen Bürgern vorgestellt worden. Manche Räte äußerten Bedenken, beschlossen die Aufstellung des Bebauungsplans und die Bauvorschriften aber mehrheitlich.
Das Gebiet befindet sich an einem Nordwesthang und ist über eine Anbindung an die Hauptstraße L 432 und die Lupfenstraße erreichbar, erklärten Dietmar Hagen vom Ingenieurbüro Breinlinger und Rüdiger Stehle vom Architektenbüro Kummunalplan in der Sitzung. Vorgesehen sind 38 Bauplätze für freistehende Einfamilienhäuser, deren Grundstücksgröße zwischen 540 und 655 Quadratmeter liegt. Der Bau von Doppel- und Reihenhäusern wäre ebenso möglich.
An der Hauptstraße befinden sich zwei Grundstücke mit rund 700 Quadratmetern, auf denen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Maximal zwei Vollgeschosse, eine Wandhöhe von 6,50 Meter und eine Firsthöhe von 8,50 Meter sind laut den Plänen erlaubt.
Aus der artenschutzrechtlichen Prüfung und dem schalltechnischen Gutachten gehen keine Widersprüche gegen die Planung des Wohngebiets hervor. Manche Räte hatten dennoch Bedenken. Die Fahrbahnbreite von 5,50 Meter war Frank Wolframsdorf und Monika Fuchs zu eng. Sie würde lieber den zwei Meter breiten Gehweg schmaler gestalten. Das sah Meinrad Zepf anders: Diejenigen, die in das Wohngebiet ziehen, seien Familien, die froh über breitere Gehwege seien. Bürgermeister Bernhard Flad sagte, dass die Fahrbahnund Gehwegbreite Empfehlungen seien, die auf Erfahrungswerten basieren. „Man macht keinen Fehler, wenn man dem folgt.“
Ebenso diskutierte das Gremium über die beiden Lärmquellen rund um das Gebiet „Lehrhalde“. Der Lärm, der vom benachbarten Gewerbegebiet „Brühl“ausgeht, liegt nach Angaben der Planer unterhalb der Grenzwerte. Dafür überschreite der Straßenlärm entlang der Landstraße die Werte geringfügig.
Die Planer zeigten mehrere Möglichkeiten auf, wie weiter verfahren werden könne. Möglichkeit eins: Die geringfügige Überschreitung des Grenzwerts wird akzeptiert. Möglichkeit zwei: Es wird auf die Häuserzeile entlang der Landstraße verzichtet. Möglichkeit drei: Man baut eine Lärmschutzwand mit etwa viereinhalb Metern Höhe. Flad machte klar, dass für ihn die dritte Variante ausscheidet: „Keiner will hinter einer Wand bauen.“Gleichwohl ist ihm bewusst, dass „Konflikte nie ganz auszuschließen sind“, wenn ein Wohngebiet neben einem Gewerbegebiet entwickelt werde.
Alemannisches Gräberfeld wird berührt
Frank Wolframsdorf schlug vor, die Häuserzeile zur Straße hin als Mischgebiet auszuweisen. Dann seien die Lärmvorgaben anders. Flad wies darauf hin, dass dies bereits überprüft wurde, aber nicht umsetzbar sei. Da das Gebiet „Lehrhalde“im beschleunigten Verfahren realisiert werden soll, darf es laut Gesetzgeber nur als reines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für Wolframsdorf ist der Lärm, der vom Gewerbegebiet ausgeht, problematischer: „Im Gewerbe wird auch nachts gearbeitet.“Timo Marter machte deutlich: „Wer an der Straße wohnt, muss mit Lärm rechnen.“Gleicher Meinung war Flad.
Roland Sulzmann brachte ein, dass sich ein Teil des Gebiets mit dem Randbereich des alemannischen Gräberfelds überschneidet. Laut Flad sieht das Denkmalschutzamt das Feld als abgeräumt an. Sollte bei den Bauarbeiten dennoch ein Gegenstand gefunden werden, muss die Denkmalbehörde informiert werden.