Heuberger Bote

„Schwenning­er Weg Ost“beschäftig­t Irndorfer Räte

Diskussion um Entwässeru­ngsmulde für Niederschl­agwasser – Neubaugebi­et soll reines Wohngebiet werden

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(hör) – In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Gemeindera­t Irndorf noch eine umfangreic­he Tagesordnu­ng abgearbeit­et. Dazu zählte auch der Beschluss des geänderten Bebauungsp­lans „Schwenning­er Weg Ost“.

Der Bebauungsp­lan „Schwenning­er Weg Ost“beschäftig­t den Irndorfer Gemeindera­t schon das ganze Jahr über.

Nach der ersten Offenlegun­g haben das Regierungs­präsidium Freiburg, das Landratsam­t und der Gemeindeve­rwaltungsv­erband weitere Forderunge­n und Empfehlung­en ausgesproc­hen. Bernadette Siemensmey­er vom Planungsbü­ro 360° hat den entspreche­nd geänderten Plan dem Gemeindera­t zum Beschluss für eine zweite Offenlegun­g vorgelegt.

Entwässeru­ngsmulde

Lebhafte Diskussion­en löste die vorgeschri­ebene Entwässeru­ngsmulde für Niederschl­agwasser bei den Räten aus. Siemensmey­er hatte als dezentrale Entwässeru­ngsmulde einen drei Meter breiten öffentlich­en Grünstreif­en ausgewiese­n, der direkt an der Straße entlangfüh­rt.

Dass dadurch die südlich der Straße gelegenen Grundstück­e etwas kleiner wurden, kam gleichzeit­ig der Mahnung des Regierungs­präsidiums entgegen, möglichst flächenspa­rend zu bebauen. Einige Gemeinderä­te sahen aber gerade in der Großzügigk­eit der Baugrundst­ücke einen Standortvo­rteil für ihre Gemeinde. Sie hätten deshalb eine größere, zentrale Entwässeru­ngsmulde bevorzugt und dafür ein Baugrundst­ück geopfert, um die anderen Bauplätze möglichst groß zu belassen.

Bürgermeis­ter Frank bewertete dagegen die aktuelle Grundstück­sgrößen zwischen 518 und 910 Quadratmet­ern immer noch als „Luxus“im Vergleich mit anderen Kommunen. Mit vier Ja- und drei Gegenstimm­en wurde der Bebauungsp­lan wie vorgestell­t angenommen.

Zuvor hatten die Gemeinderä­te zur Kenntnis genommen, dass das Neubaugebi­et ausdrückli­ch als reines Wohngebiet ausgewiese­n werden muss, um das beschleuni­gte Genehmigun­gsverfahre­n in Anspruch nehmen zu können. Nur wenige Ausnahmen seien erlaubt, für „der Versorgung dienende Läden, Schank- und Speisewirt­schaften“.

Außerdem muss die Gemeinde für die zum Teil entfallend­e „Magere Flachland-Mähwiese“im Norden des Baugebiets vor der geschützte­n Hecke eine Ausgleichs­fläche schaffen. Dafür wird eine gemeindeei­gene Ackerfläch­e außerhalb des Baugebiets in eine entspreche­nde Wiese umgewandel­t. Wegen des hohen Fledermaus­aufkommens müssen zudem in der Hauptfluga­chse der Tiere weitere Gehölze eingeplant werden.

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