Heuberger Bote

Geringe Zuhörerzah­l liegt nicht am Desinteres­se

Gemeindera­t Bodo Wucherer reicht Stellungna­hme zum Bericht über Info-Abend zur geplanten Lärmschutz­wand ein

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(sz) - Zu unserer Berichters­tattung über den Informatio­nsabend über die geplante Lärmschutz­wand an der B 14 bei Wurmlingen, bei dem sechs Bürger anwesend waren, hat uns eine Stellungna­hme von Gemeindera­t Bodo Wucherer (BfW) erreicht.

Er schreibt, dass die Anwohner glücklich seien, eine Zusage für den Lärmschutz erhalten zu haben. Aber die Situation, dass nur wenige Bürger am Infoabend anwesend waren, sei wesentlich komplexer, als es die Schlussfol­gerung auf wenig Interesse anhand der Besucherza­hl – wie in unserer Zeitung am 26. Januar berichtet – vermuten lässt. Der Grund für die geringe Zuhörerzah­l am Infoabend sei nicht geringes Interesse gewesen, meint Wucherer. Er schreibt, dass es in den vergangene­n Jahren einige Sterbefäll­e gegeben habe. Der leerstehen­de Wohnraum lasse sich aufgrund der Lärmbeläst­igung nur schwer vermitteln und sei teilweise noch ungenutzt. Aus den Leerstände­n könnten keine Zuhörer kommen.

Weiter erklärt er sich die geringe Anzahl an Bürgern beim Infoabend so: „Die Anwohner, die neu hinzugezog­en sind, kennen den jahrzehnte­langen Kampf um einen Lärmschutz nicht. Daher fehlen von dieser Seite auch Zuhörer. Einige haben den bevorstehe­nden Termin zu spät wahrgenomm­en, um noch teilnehmen zu können. Anderen ist es aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit nicht möglich gewesen, zum Termin zu erscheinen. Über den Sachstand wurde laufend informiert, so waren wenige Fragen offen.“

Dies habe seiner Meinung nach nichts mit mangelndem Interesse zu tun. Für ihn gleicht diese Berichters­tattung „einem Schlag ins Gesicht.“Wucherer verweist darauf, dass die Häuser an der Kapfstraße ursprüngli­ch in einer ruhigen Gegend gebaut worden seien. Pläne für eine Bundesstra­ße habe es damals nicht gegeben. „Von Anfang an war die Gegenwehr der Hausbesitz­er da. Die Wertminder­ung des Eigenheims und die Veränderun­g der Lebensqual­ität wurden nicht berücksich­tigt“, schreibt er. Die Eigentümer hätten über Jahrzehnte für eine Maßnahme zur Lärmreduzi­erung gekämpft.

Die letzten Messungen des Lärmpegels hätten gezeigt, dass die Anwohner sogar einen Rechtsansp­ruch auf Lärmschutz haben. Die Regierung komme nun ihrer Verpflicht­ung nach und trage den Bau der Lärmschutz­wand an der B 14.

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