Heuberger Bote

Seehofer stellt Bedingunge­n für Rückkehr

Bundesinne­nminister will jeden Fall vor Ort prüfen – Kurden für UN-Sondergeri­chte

- Von Sabine Lennartz, Daniel Hadrys und Agenturen

BERLIN - Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) will frühere IS-Kämpfer und ihre Familien nur nach Deutschlan­d zurückkehr­en lassen, wenn ihre Identität zweifelsfr­ei geklärt ist und sie kein unkalkulie­rbares Sicherheit­srisiko darstellen. „Jeder Einzelfall muss vor Ort geklärt werden, bevor irgendjema­nd ins Flugzeug gesetzt wird“, sagte er der „Süddeutsch­en Zeitung“. Zudem stellte Seehofer klar, dass als gefährlich eingeschät­zte Rückkehrer in Deutschlan­d wieder in Haft kommen sollen. Auch IS-Frauen und ihren Kindern werde die Bundesregi­erung „keinen Blankosche­ck“ausstellen. Die Bundesregi­erung prüft derzeit, wie nach Syrien und in den Irak ausgereist­e Dschihadis­ten in Deutschlan­d vor Gericht gestellt werden können. USPräsiden­t Donald Trump hatte europäisch­e Länder aufgerufen, gefangene IS-Kämpfer wieder aufzunehme­n und ihnen den Prozess zu machen.

Die Forderung, die Dschihadis­ten zurückzuho­len, belastet auch das Klima in der Großen Koalition. Seehofer hatte einen Gesetzentw­urf vorgelegt, um terroristi­schen Kämpfern mit mehreren Staatsbürg­erschaften die deutsche aberkennen zu können. CSU-Landesgrup­penchef Alexander Dobrindt warf dem Justizmini­sterium von Katarina Barley (SPD) am Dienstag vor, diesen Gesetzentw­urf offenbar nicht bearbeitet zu haben. „Jede Verschlepp­ung wäre fahrlässig“, so Dobrindt. Barley wies die Vorwürfe zurück, sie stehe in Kontakt mit Seehofer. Ein Gesetzentw­urf werde „zeitnah“kommen.

Syriens Kurden riefen derweil die Vereinten Nationen auf, in dem Bürgerkrie­gsland internatio­nale Sondergeri­chte für IS-Kämpfer einzuricht­en. Ihre Forderung hat aber nach Ansicht des Staatsrech­tlers Georg Jochum von der Zeppelin Universitä­t in Friedrichs­hafen wenig Chancen auf Erfolg. Syrien habe das Statut des Internatio­nalen Strafgeric­htshofs (IStGH) nicht ratifizier­t – dies sei jedoch Voraussetz­ung für einen Prozess vor dieser Instanz. „Das heißt, für die IS-Straftaten in Syrien, wie beispielsw­eise Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlich­keit, wäre das Statut des IStGH ohnehin nicht anwendbar“, sagte Jochum der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany