Seehofer stellt Bedingungen für Rückkehr
Bundesinnenminister will jeden Fall vor Ort prüfen – Kurden für UN-Sondergerichte
BERLIN - Innenminister Horst Seehofer (CSU) will frühere IS-Kämpfer und ihre Familien nur nach Deutschland zurückkehren lassen, wenn ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist und sie kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. „Jeder Einzelfall muss vor Ort geklärt werden, bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Zudem stellte Seehofer klar, dass als gefährlich eingeschätzte Rückkehrer in Deutschland wieder in Haft kommen sollen. Auch IS-Frauen und ihren Kindern werde die Bundesregierung „keinen Blankoscheck“ausstellen. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie nach Syrien und in den Irak ausgereiste Dschihadisten in Deutschland vor Gericht gestellt werden können. USPräsident Donald Trump hatte europäische Länder aufgerufen, gefangene IS-Kämpfer wieder aufzunehmen und ihnen den Prozess zu machen.
Die Forderung, die Dschihadisten zurückzuholen, belastet auch das Klima in der Großen Koalition. Seehofer hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, um terroristischen Kämpfern mit mehreren Staatsbürgerschaften die deutsche aberkennen zu können. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf dem Justizministerium von Katarina Barley (SPD) am Dienstag vor, diesen Gesetzentwurf offenbar nicht bearbeitet zu haben. „Jede Verschleppung wäre fahrlässig“, so Dobrindt. Barley wies die Vorwürfe zurück, sie stehe in Kontakt mit Seehofer. Ein Gesetzentwurf werde „zeitnah“kommen.
Syriens Kurden riefen derweil die Vereinten Nationen auf, in dem Bürgerkriegsland internationale Sondergerichte für IS-Kämpfer einzurichten. Ihre Forderung hat aber nach Ansicht des Staatsrechtlers Georg Jochum von der Zeppelin Universität in Friedrichshafen wenig Chancen auf Erfolg. Syrien habe das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nicht ratifiziert – dies sei jedoch Voraussetzung für einen Prozess vor dieser Instanz. „Das heißt, für die IS-Straftaten in Syrien, wie beispielsweise Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wäre das Statut des IStGH ohnehin nicht anwendbar“, sagte Jochum der „Schwäbischen Zeitung“.