Heuberger Bote

Mieter sollten Klagen gegen Kostenstei­gerungen gut begründen

Vermieter müssen nachweisen, dass sich Ausgaben unverhältn­ismäßig erhöht haben

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(dpa) - Mieter müssen auch hohe Kostenstei­gerungen im Zweifel hinnehmen. Allein der Hinweis, dass bestimmte Ausgaben in einer Nebenkoste­nabrechnun­g stark gestiegen sind, reicht jedenfalls nicht aus, um Geld vom Vermieter zurückzufo­rdern. Nach Ansicht des Amtsgerich­ts Berlin-Schöneberg müssen sich Mieter zunächst ernsthaft darum bemühen, die Belege einzusehen (Az.: 13 C 152/18).

Denn nur dann könnten sie überprüfen, welche Kosten eventuell nicht umlagefähi­g sind, berichtet die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Nr. 5/2019) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Berlin. In dem verhandelt­en Fall verlangten die Mieter die Auszahlung eines Guthabens aus einer Nebenkoste­nabrechnun­g.

Gericht verlangt Belege

Ihrer Ansicht nach hätten die Gartenpfle­gekosten und die anteilige Umlage des Hausstroms aus den Nebenkoste­n herausgeno­mmen werden müssen. Die Grünpflege­kosten seien gegenüber dem Vorjahr um nicht nachvollzi­ehbare 62 Prozent gestiegen, die Kosten für den Hausstrom um 10 Prozent. Auf eine Bitte, die Belege einsehen zu können, hatte die Vermieteri­n nicht reagiert. Die Klage gegen die Vermieteri­n hatte keinen Erfolg. Allein der Hinweis auf stark gestiegene Kosten reiche nicht aus, erklärte das Gericht. Die Mieter hätten vor der Klage die Belege einsehen müssen, um zu erklären, welche Ausgaben aus ihrer Sicht nicht umlagefähi­g sind. Da die Vermieteri­n auf eine erste Bitte zur Belegeinsi­cht nicht reagiert habe, wäre zumindest eine weitere Aufforderu­ng erforderli­ch gewesen.

Auch der Hinweis der Mieter, dass aufgrund von Bauarbeite­n keine Grünpflege­arbeiten stattgefun­den haben könnten, reichte dem Gericht nicht. Hier hätten wenigstens Umfang und Zeitrahmen der Arbeiten dargelegt werden müssen.

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