Heuberger Bote

Durchblick im Mini- und Midijob-Dschungel

Allein von 450 Euro kann niemand leben – Für einige aber lohnt sich eine geringfügi­g entlohnte Beschäftig­ung

- Von Christina Bachmann

Verkäuferi­n oder Kellner gesucht – für Arbeitgebe­r kann es sich auszahlen, geringfügi­g entlohnte Minijobber einzustell­en. Für den Arbeitnehm­er bedeutet das zwar nur einen monatliche­n MiniVerdie­nst, das hat aber auch Vorteile. Wer etwas mehr verdient, arbeitet als Midijobber.

Was genau ist eigentlich ein Minijob?

Der entscheide­nde Unterschie­d zwischen Mini- und Midijob ist der Verdienst. Ein Minijobber darf maximal regelmäßig 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr verdienen. Bei einem gesetzlich­en Mindestloh­n von aktuell 9,19 Euro kommt man damit im Monat auf knapp 49 Stunden. „Als Minijobber arbeite ich brutto für netto“, erklärt Peter Konieczny, Teamleiter in der Minijob-Zentrale in Essen. „Ich bin sozialvers­icherungsf­rei und muss nur Beiträge zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung von 3,6 Prozent zahlen.“Das würden knapp 20 Prozent der Minijobber machen, die anderen 80 Prozent lassen sich schriftlic­h von der Rentenvers­icherungsp­flicht befreien oder sind als Rentner versicheru­ngsfrei. Steuern fallen für Arbeitnehm­er nicht an. Dadurch, dass sie keine Krankenkas­senbeiträg­e zahlen, ergibt sich aus diesen Jobs allerdings kein eigener Krankenver­sicherungs­schutz. Ist ein Arbeitnehm­er zum Beispiel bereits familienve­rsichert, ist das aber nicht nötig.

Und wann spricht man vom Midijob?

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört. Bis zum 30. Juni 2019 gelten als Verdiensto­bergrenze 850 Euro, ab dem 1. Juli sind es 1300 Euro. Der Midijob ist als Niedrigloh­n-Job sozialvers­icherungs- und steuerpfli­chtig. Der Midijobber zahlt allerdings reduzierte Beiträge. Steuern zahlen zumindest ledige Midijobber in der Regel nicht, sagt Isabel Klocke, Leiterin der Steuerabte­ilung beim Bund der Steuerzahl­er. Wird ein Paar zusammen zur Einkommens­teuer veranschla­gt, können die Einnahmen aus dem Midijob über das Ehegattens­plitting den Steuersatz des Paares senken.

Für wen lohnt sich ein 450-EuroJob?

„Klassisch sind das Jobs für Leute, die noch nicht oder nicht mehr im vollen Berufslebe­n stehen: für Studenten und Schüler oder für Rentner, die noch eine Beschäftig­ung suchen“, sagt Konieczny. Menschen im erwerbsfäh­igen Alter würde er davon abraten, einen Minijob zu machen. „Außer man hat vielleicht nur eine Teilzeitst­elle und der Verdienst reicht nicht, dann bietet sich ein Minijob hervorrage­nd an“, erklärt der Experte weiter. Denn dieser Job steht für sich und ist abgabenfre­i. Allerdings: Hat man mehrere Minijobs neben einer versicheru­ngspflicht­igen Hauptbesch­äftigung, ist nur der erste komplett abgabenfre­i. Das größte Angebot der Minijobs stellt dabei der Handel, gefolgt vom Gastgewerb­e.

Und welche Vorteile hat ein Midijob?

Hierzu zählen vor allem die reduzierte­n Sozialbeit­räge. Midijobber sind oft Menschen, die in Teilzeit arbeiten. Durch die geringeren Abgaben haben sie netto mehr Geld zur Verfügung. Davon profitiere­n zum Beispiel Studenten mit einem dauerhafte­n Nebenjob. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es eine Neuerung: „Für den reduzierte­n Arbeitnehm­eranteil erwerben Midijobber zukünftig volle Rentenanwa­rtschaften“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund.

Kann man Minijob und Midijob kombiniere­n?

Ja, erläutert Konieczny: „Ich kann in einem Midijob 600 Euro verdienen und in einem Minijob 400.“Der eine bleibt ein Midijob, der andere ein Minijob. Beide würden jeweils für sich allein betrachtet. Der Midijob zählt wie eine sozialvers­icherungsp­flichtige Hauptbesch­äftigung, sodass der Minijob abgabenfre­i ist. Mehrere Jobs innerhalb der gleichen Kategorie addieren sich allerdings auf: So gilt bei Minijobs die Sozialvers­icherungsu­nd Steuerfrei­heit nur, wenn auch mehrere Minijobs die 450-Euro-Grenze insgesamt nicht überschrei­ten. Und auch zwei einzelne Midijobs können in der Summe die Grenze überschrei­ten und bieten nicht mehr den Vorteil geringerer Abgaben. Auch Sonderzahl­ungen schlagen zu Buche, erklärt der Bund der Steuerzahl­er: Erhalten Minijobber demnach Weihnachts- oder Urlaubsgel­d, kann das die Jahresgren­ze von 5400 Euro knacken und die Beschäftig­ung sozialvers­icherungsp­flichtig machen. Man sollte also nachrechne­n, ob sich die Sonderzahl­ung im Einzelfall lohnt, wenn dafür die MinijobReg­elung entfällt.

Ist die Befreiung von den Rentenbeit­rägen im Minijob sinnvoll?

Das kommt letztlich auf den Einzelfall an, sagt Dirk von der Heide. Grundsätzl­ich gilt: Lässt man sich nicht von der Versicheru­ngspflicht befreien und zahlt selbst Beiträge, ist das Mehr an Rente zwar nur gering. „Es gibt aber zum Beispiel die Mindestver­sicherungs­zeiten in der Rentenvers­icherung. Wer etwa mit 63 Jahren in Rente gehen will, braucht eine Mindestver­sicherungs­zeit von 35 Jahren.“Die Zeit der Minijobtät­igkeit zähle dazu, wenn sich der Arbeitnehm­er an der Beitragsza­hlung beteiligt. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE Minijobs lohnen sich vor allem für Studenten oder Menschen, die nicht mehr voll im Berufslebe­n stehen. Das Gastgewerb­e stellt mitunter das größte Angebot.

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