Heuberger Bote

Milliarden­hilfen für die Wirtschaft

Landtag setzt Schuldenbr­emse aus – Anträge ab kommender Woche möglich

- Von Katja Korf STUTTGART

GGGG- Nach heftigem Streit und intensiven Verhandlun­gen hat sich die grün-schwarze Landesregi­erung auf ein Soforthilf­eprogramm geeinigt, um die Folgen der CoronaKris­e abzufedern. Dieses beschlosse­n die Regierungs­partner und Opposition­sfraktione­n einstimmig am Donnerstag in Stuttgart. Eigentlich hatten Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n und Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (beide Grüne) Summen erst in der kommenden Woche festlegen wollen, um das Programm auf Bund und EU abzustimme­n. Vor allem von der CDU, aber auch von Grünen-Abgeordnet­en stieg aber der Druck, sich früher festzulege­n.

Schuldenbr­emse ausgesetzt

Der Landtag hat die Corona-Krise als Naturkatas­trophe eingestuft. Dem stimmten alle fünf Fraktionen zu. Damit kann Baden-Württember­g Kredite aufnehmen. Dies ist nur in absoluten Ausnahmen nötig, ansonsten gilt die Schuldenbr­emse, die dies verbietet. Weil die Rücklagen des Landes aber nach Ansicht aller Fraktionen nicht ausreichen, um Gesundheit­ssystem, Wirtschaft und allen anderen Bereichen zu helfen, werden nun zunächst einmal fünf Milliarden Euro aufgenomme­n.

Rücklagen freigegebe­n

Rund 1,2 Milliarden Euro wollte Baden-Württember­g in den kommenden beiden Jahren eigentlich nicht ausgeben, sondern für nicht absehbare Entwicklun­gen zurücklege­n. Dieses Geld hat der Landtag nun freigegebe­n. Es fließt in die Hilfe zur Corona-Krise.

Liquidität­skredite und Bürgschaft­en

Die L-Bank und die Bürgschaft­sbank bieten Liquidität­skredite für zahlreiche Branchen und Unternehme­n an, etwa für in Not geratene Unternehme­n bis 500 Mitarbeite­r und Freiberufl­er, für Landwirte und Gründer, aber auch für Weiterbild­ung von Mitarbeite­rn, um Kurzarbeit zu verhindern. Die Kredite sind in den ersten Jahren tilgungsfr­ei. Wer bereits einen Förderkred­it bei der Bank hat, darf auf formlosen Antrag die Tilgung ein Jahr lang aussetzen. Das Land hat den Rahmen für Bürgschaft­en erheblich erhöht, und zwar von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro. Die Bürgschaft­sobergrenz­e der Bürgschaft­sbank wird auf 2,5 Millionen Euro pro Kredit verdoppelt. Die Bank kann außerdem nun für bis zu 80 Prozent eines Kredites bürgen. Außerdem soll über eine Bürgschaft innerhalb weniger Tage entschiede­n werden, wenn die Kreditnehm­er grundsätzl­ich ein funktionie­rendes Geschäftsm­odell haben. Kriterium dafür ist die Kapitaldie­nstfähigke­it im Vorjahr. Weitere Informatio­nen erteilen L-Bank und Hausbanken.

Steuerstun­dungen

Die Bundesregi­erung hat am Donnerstag den Weg dafür freigemach­t. „Unsere Steuerverw­altung wird dann so schnell und unbürokrat­isch wie möglich helfen“, so Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne). Die Finanzämte­r können fällige Steuerzahl­ungen stunden, es entstehen keine Zinsen oder Säumniszus­chläge, Vollstreck­ungen solcher ausstehend­en Steuern werden ausgesetzt. Das gilt für die Einkommens­teuer, Körperscha­ftsteuer und die Umsatzsteu­er. Außerdem können Unternehme­n, Selbststän­dige und Freiberufl­er Vorauszahl­ungen auf die Einkommens­teuer, die Körperscha­ftsteuer und in Bezug auf den Gewerbeste­uer-Messbetrag anpassen lassen. Für die Anträge stellen Finanzämte­r in Baden-Württember­g ab Freitag ein vereinfach­tes Antragsfor­mular zur Verfügung. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererkl­ärungen fristgerec­ht abzugeben, kann Fristverlä­ngerungen beantragen.

GHärtefall­fonds Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU) kündigten darüber hinaus Soforthilf­en für kleine Unternehme­n aller Wirtschaft­szweige an. Dabei fließt Geld direkt an in Not geratene Betriebe. „Wir brauchen insbesonde­re einen kurzfristi­g wirksamen Härtefallf­onds mit direkten Zuschüssen für Selbststän­dige und Kleinstunt­ernehmer. Mit dem branchenof­fenen Fonds wollen wir Selbststän­dige und mittelstän­dische Unternehme­n bis 50 Beschäftig­te bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristi­gen Finanzbeda­rfs unterstütz­en“, so Hoffmeiste­r-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall bis zu 15 000 Euro fließen. Das Geld muss nicht zurückgeza­hlt werden. Ab Ende kommender Woche sollen Anträge gestellt werden können. Details will das Wirtschaft­sministeri­um so rasch wie möglich bekannt geben.

GBeteiligu­ngsfonds

Dieser soll eine Milliarde Euro enthalten und von der L-Bank verwaltet werden. Er richtet sich an mittelstän­dische Unternehme­n, die eine wirtschaft­liche Schlüsself­unktion innehaben. Das Land kann sich für eine begrenzte Zeit an solchen Firmen mit Kapital beteiligen. Diese werden dadurch kreditwürd­iger und haben kurzfristi­g mehr Geld zur Verfügung. Kriterien und Abläufe werden noch erarbeitet.

GKrisenber­atungsprog­ramm

Das Land will außerdem Geld in die Beratung betroffene­r Unternehme­n stecken. Diese richtet sich an Mittelstän­dler und Selbständi­ge. Einzelheit­en sollen auch hier noch folgen.

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 ?? FOTO: MARIJAN MURAT/DPA ?? Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) im Landtag: Die Landesregi­erung will die Folgen der Corona-Krise mit einem Nothilfepr­ogramm abfedern.
FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) im Landtag: Die Landesregi­erung will die Folgen der Corona-Krise mit einem Nothilfepr­ogramm abfedern.

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