Milliardenhilfen für die Wirtschaft
Landtag setzt Schuldenbremse aus – Anträge ab kommender Woche möglich
GGGG- Nach heftigem Streit und intensiven Verhandlungen hat sich die grün-schwarze Landesregierung auf ein Soforthilfeprogramm geeinigt, um die Folgen der CoronaKrise abzufedern. Dieses beschlossen die Regierungspartner und Oppositionsfraktionen einstimmig am Donnerstag in Stuttgart. Eigentlich hatten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzministerin Edith Sitzmann (beide Grüne) Summen erst in der kommenden Woche festlegen wollen, um das Programm auf Bund und EU abzustimmen. Vor allem von der CDU, aber auch von Grünen-Abgeordneten stieg aber der Druck, sich früher festzulegen.
Schuldenbremse ausgesetzt
Der Landtag hat die Corona-Krise als Naturkatastrophe eingestuft. Dem stimmten alle fünf Fraktionen zu. Damit kann Baden-Württemberg Kredite aufnehmen. Dies ist nur in absoluten Ausnahmen nötig, ansonsten gilt die Schuldenbremse, die dies verbietet. Weil die Rücklagen des Landes aber nach Ansicht aller Fraktionen nicht ausreichen, um Gesundheitssystem, Wirtschaft und allen anderen Bereichen zu helfen, werden nun zunächst einmal fünf Milliarden Euro aufgenommen.
Rücklagen freigegeben
Rund 1,2 Milliarden Euro wollte Baden-Württemberg in den kommenden beiden Jahren eigentlich nicht ausgeben, sondern für nicht absehbare Entwicklungen zurücklegen. Dieses Geld hat der Landtag nun freigegeben. Es fließt in die Hilfe zur Corona-Krise.
Liquiditätskredite und Bürgschaften
Die L-Bank und die Bürgschaftsbank bieten Liquiditätskredite für zahlreiche Branchen und Unternehmen an, etwa für in Not geratene Unternehmen bis 500 Mitarbeiter und Freiberufler, für Landwirte und Gründer, aber auch für Weiterbildung von Mitarbeitern, um Kurzarbeit zu verhindern. Die Kredite sind in den ersten Jahren tilgungsfrei. Wer bereits einen Förderkredit bei der Bank hat, darf auf formlosen Antrag die Tilgung ein Jahr lang aussetzen. Das Land hat den Rahmen für Bürgschaften erheblich erhöht, und zwar von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro. Die Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank wird auf 2,5 Millionen Euro pro Kredit verdoppelt. Die Bank kann außerdem nun für bis zu 80 Prozent eines Kredites bürgen. Außerdem soll über eine Bürgschaft innerhalb weniger Tage entschieden werden, wenn die Kreditnehmer grundsätzlich ein funktionierendes Geschäftsmodell haben. Kriterium dafür ist die Kapitaldienstfähigkeit im Vorjahr. Weitere Informationen erteilen L-Bank und Hausbanken.
Steuerstundungen
Die Bundesregierung hat am Donnerstag den Weg dafür freigemacht. „Unsere Steuerverwaltung wird dann so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen“, so Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Die Finanzämter können fällige Steuerzahlungen stunden, es entstehen keine Zinsen oder Säumniszuschläge, Vollstreckungen solcher ausstehenden Steuern werden ausgesetzt. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Außerdem können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag anpassen lassen. Für die Anträge stellen Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen.
GHärtefallfonds Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kündigten darüber hinaus Soforthilfen für kleine Unternehmen aller Wirtschaftszweige an. Dabei fließt Geld direkt an in Not geratene Betriebe. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall bis zu 15 000 Euro fließen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Ab Ende kommender Woche sollen Anträge gestellt werden können. Details will das Wirtschaftsministerium so rasch wie möglich bekannt geben.
GBeteiligungsfonds
Dieser soll eine Milliarde Euro enthalten und von der L-Bank verwaltet werden. Er richtet sich an mittelständische Unternehmen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben. Das Land kann sich für eine begrenzte Zeit an solchen Firmen mit Kapital beteiligen. Diese werden dadurch kreditwürdiger und haben kurzfristig mehr Geld zur Verfügung. Kriterien und Abläufe werden noch erarbeitet.
GKrisenberatungsprogramm
Das Land will außerdem Geld in die Beratung betroffener Unternehmen stecken. Diese richtet sich an Mittelständler und Selbständige. Einzelheiten sollen auch hier noch folgen.
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