Kurzarbeit für Erzieherinnen als Lösung des Gebührenproblems?
Bürgermeister Clemens Maier sucht nach Einsparmöglichkeiten - Gebührenfreiheit würde pro Monat 100 000 Euro kosten
(sfk) - Am Montagabend haben sich die Bürgermeister der Kreisgemeinden darauf verständigt, keine Kindergartengebühren für den Monat April einzuziehen. Grund ist die wohl fünf Wochen dauernde Schließung aller Einrichtungen. Doch das Beispiel Trossingen zeigt, dass das nicht so einfach ist. Hier betont Bürgermeister Clemens Maier, dass die Kosten für die Einrichtungen weiterlaufen und schlägt deshalb Kurzarbeit für die Erzieherinnen vor. Eine endgültige Klärung gibt es noch nicht.
„Da ein Verzicht auf die Elternbeiträge für einen Monat der Stadt Mehrkosten von deutlich über 100 000 Euro verursachen würde, kann darüber nur der Gemeinderat entscheiden. Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am 27. April statt. Vorher kann deshalb keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Stadt kulanzhalber einen solchen Schritt geht oder nicht“, erklärt Bürgermeister Clemens Maier.
Bis mindestens 19. April werden in Baden-Württemberg Krippen und Kindergärten geschlossen sein – zumindest für die allermeisten Kinder. Denn das Land hat eine Notfallbetreuung für Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, angeordnet. Da dies nur sehr wenige Fälle sind, sieht Bürgermeister Clemens Maier hier ein finanzielles Problem: „Dies bedeutet, dass, wenn auch eingeschränkt, der Betrieb der Einrichtungen zumindest in Grundzügen aufrechterhalten werden muss, da im Vorfeld nicht bekannt ist, welche Kinder aus welchen Einrichtungen zur Notfallbetreuung kommen. Trotz der Schließung der Einrichtungen fallen für Träger und Stadt keine verringerten Ausgaben an, sondern die laufenden Kosten bleiben weitgehend die gleichen. Dies deshalb, weil die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen auch während der Zeit der Schließung ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt behalten.“
Derzeit nutze, so die Auskunft der Stadtverwaltung, keine Familie die Notfallbetreuung eines Kindergartens, vier Anfragen seien noch in der Prüfung. Deshalb sieht der Bürgermeister an diesem Punkt mögliches Einsparpotential: „Da der Bedarf an Notfallbetreuung noch sehr eingeschränkt ist, hat die Stadt Trossingen die Träger der hiesigen Kinderbetreuungseinrichtungen gebeten zu prüfen, ob sie nicht angesichts des stark eingeschränkten Arbeitsanfalls bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden und so eine finanzielle Entlastung des Trägers und damit auch der Stadt erreichen können.“
Die laufenden Elternbeiträge seien, so die Rechtsauffassung der Stadt, „vertraglich zwischen Eltern und Träger vereinbart und laufen deshalb auch während der Zeit der Schließung weiter. Dies deshalb, da die Schließung aufgrund der Untersagung des Weiterbetriebs durch das Land erfolgte, und nicht im Ermessen der Träger lag.“
Bürgermeister Maier sieht also nicht in erster Linie die Kirchengemeinden, die die meisten Kindergärten in Trossingen betreiben, in der Pflicht, die Beiträge auszusetzen. Er bringt vielmehr das Land ins Spiel: „Ob Eltern Ansprüche gegenüber dem Land auf eine Rückerstattung der laufenden Elternbeiträge während der Zeit der Schließung haben, oder ob die Stadt den Eltern gegebenenfalls die Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließung kulanzhalber erstatten wird, muss noch geklärt werden.“