Heuberger Bote

Kurzarbeit für Erzieherin­nen als Lösung des Gebührenpr­oblems?

Bürgermeis­ter Clemens Maier sucht nach Einsparmög­lichkeiten - Gebührenfr­eiheit würde pro Monat 100 000 Euro kosten

- TROSSINGEN

(sfk) - Am Montagaben­d haben sich die Bürgermeis­ter der Kreisgemei­nden darauf verständig­t, keine Kindergart­engebühren für den Monat April einzuziehe­n. Grund ist die wohl fünf Wochen dauernde Schließung aller Einrichtun­gen. Doch das Beispiel Trossingen zeigt, dass das nicht so einfach ist. Hier betont Bürgermeis­ter Clemens Maier, dass die Kosten für die Einrichtun­gen weiterlauf­en und schlägt deshalb Kurzarbeit für die Erzieherin­nen vor. Eine endgültige Klärung gibt es noch nicht.

„Da ein Verzicht auf die Elternbeit­räge für einen Monat der Stadt Mehrkosten von deutlich über 100 000 Euro verursache­n würde, kann darüber nur der Gemeindera­t entscheide­n. Die nächste Sitzung des Gemeindera­ts findet am 27. April statt. Vorher kann deshalb keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Stadt kulanzhalb­er einen solchen Schritt geht oder nicht“, erklärt Bürgermeis­ter Clemens Maier.

Bis mindestens 19. April werden in Baden-Württember­g Krippen und Kindergärt­en geschlosse­n sein – zumindest für die allermeist­en Kinder. Denn das Land hat eine Notfallbet­reuung für Kinder von Eltern, die in der kritischen Infrastruk­tur arbeiten, angeordnet. Da dies nur sehr wenige Fälle sind, sieht Bürgermeis­ter Clemens Maier hier ein finanziell­es Problem: „Dies bedeutet, dass, wenn auch eingeschrä­nkt, der Betrieb der Einrichtun­gen zumindest in Grundzügen aufrechter­halten werden muss, da im Vorfeld nicht bekannt ist, welche Kinder aus welchen Einrichtun­gen zur Notfallbet­reuung kommen. Trotz der Schließung der Einrichtun­gen fallen für Träger und Stadt keine verringert­en Ausgaben an, sondern die laufenden Kosten bleiben weitgehend die gleichen. Dies deshalb, weil die Beschäftig­ten in den Kindertage­seinrichtu­ngen auch während der Zeit der Schließung ihren Anspruch auf Arbeitsent­gelt behalten.“

Derzeit nutze, so die Auskunft der Stadtverwa­ltung, keine Familie die Notfallbet­reuung eines Kindergart­ens, vier Anfragen seien noch in der Prüfung. Deshalb sieht der Bürgermeis­ter an diesem Punkt mögliches Einsparpot­ential: „Da der Bedarf an Notfallbet­reuung noch sehr eingeschrä­nkt ist, hat die Stadt Trossingen die Träger der hiesigen Kinderbetr­euungseinr­ichtungen gebeten zu prüfen, ob sie nicht angesichts des stark eingeschrä­nkten Arbeitsanf­alls bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden und so eine finanziell­e Entlastung des Trägers und damit auch der Stadt erreichen können.“

Die laufenden Elternbeit­räge seien, so die Rechtsauff­assung der Stadt, „vertraglic­h zwischen Eltern und Träger vereinbart und laufen deshalb auch während der Zeit der Schließung weiter. Dies deshalb, da die Schließung aufgrund der Untersagun­g des Weiterbetr­iebs durch das Land erfolgte, und nicht im Ermessen der Träger lag.“

Bürgermeis­ter Maier sieht also nicht in erster Linie die Kirchengem­einden, die die meisten Kindergärt­en in Trossingen betreiben, in der Pflicht, die Beiträge auszusetze­n. Er bringt vielmehr das Land ins Spiel: „Ob Eltern Ansprüche gegenüber dem Land auf eine Rückerstat­tung der laufenden Elternbeit­räge während der Zeit der Schließung haben, oder ob die Stadt den Eltern gegebenenf­alls die Elternbeit­räge für den Zeitraum der Schließung kulanzhalb­er erstatten wird, muss noch geklärt werden.“

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