Heuberger Bote

Absperrban­d mitten durchs Geschäft

Nur noch Grundverso­rgung: Läden müssen ganze Sortiments­bereiche schließen

- TROSSINGEN

(ls) - Um die Ausbreitun­g des Corona-Virus’ zu verlangsam­en, haben inzwischen alle Geschäfte geschlosse­n, die nicht die Grundverso­rgung abdecken, Für einige Läden, die zusätzlich andere Artikel im Sortiment haben, heißt es ab sofort: Diese werden abgesperrt.

Zur Grundverso­rgung gehören unter anderem die Sortimente Lebensmitt­el, Wochenmärk­te, Getränkemä­rkte, Apotheken, Sanitätshä­user, Drogerien oder Tankstelle­n. Auch die beiden Standbeine Optik und Akustik des Trossinger Geschäfts Optik Betzler bleiben unverzicht­bar. „Doch die Schmuckabt­eilung mussten wir sofort schließen“, sagt Inhaber Gustav Betzler. Nicht einmal ein Uhrenband können Kunden derzeit mehr erwerben. Wer in den Laden kommt, sieht sich mit Absperrban­d konfrontie­rt. „Dieser Geschäftsb­ereich ist sonst zwar stark frequentie­rt, aber wir können die Schließung verkraften“, stellt Betzler fest.

Zu den Läden mit Mischsorti­ment zählt auch der Trossinger Eine-WeltLaden, der neben Lebensmitt­eln beispielsw­eise auch Kunsthandw­erk verkauft. „Wir haben aber bis zum 4. April komplett geschlosse­n, wie die anderen Welt-Läden im Umkreis“, sagt Anna Hegele vom Eine-Welt-Laden. Grund sei vor allem, dass die ehrenamtli­chen Mitarbeite­r des Ladens meist schon älter sind und zur

Risikogrup­pe zählen. „Da wollen wir einfach Rücksicht nehmen.“

Anders sehe es in Drogerien und Lebensmitt­elgeschäft­en wie Supermärkt­en aus, sagt Stadtsprec­herin Susan Sauter. „Da diese Geschäfte vorwiegend Drogeriear­tikel beziehungs­weise Lebensmitt­el im Angebot haben, ist bis auf Weiteres der Verkauf des gesamten aktuellen Warenbesta­nds zulässig.“Rechtlich sei zu der jüngst erlassenen Verordnung vieles noch nicht geklärt, sagt Susan Sauter, es gebe noch keine Durchführu­ngsverordn­ung. „Möglicherw­eise variieren die Entscheidu­ngen von Gemeinde zu Gemeinde“, so Sauter. Gut möglich sei, dass sich die Dinge nochmals ändern, wenn genauere Bestimmung­en vom Land kämen. „Die ein oder andere Entscheidu­ng mag auch ungerecht erscheinen, wenn zum Beispiel der kleine Einzelhänd­ler keine Postkarten mehr verkaufen darf, im Drogerie- oder Lebensmitt­elgeschäft, die das finanziell wohl besser verkraften dürften, aber weiter verkauft werden darf“, räumt sie ein. Letztlich gehe es darum, den Einzelhand­el in der Stadt so gut wie möglich zu unterstütz­en, gleichzeit­ig aber auch die Zahl der persönlich­en Kontakten von einkaufend­en Bürgern zu minimieren. Das Ordnungsam­t kontrollie­re, ob die Regelungen in den Geschäften befolgt werden.

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