Heuberger Bote

Ab 23. März gelten Ferienfahr­pläne

Öffentlich­er Nahverkehr wechselt mit ausgedünnt­em Streckenne­tz in den Ferien-Modus

- LANDKREIS TUTTLINGEN

(pm) Wie das Ministeriu­m für Verkehr Baden-Württember­g mitteilt, soll der öffentlich­e Nahverkehr mit Bahnen und Bussen auch während der Corona-Pandemie aufrecht erhalten bleiben, jedoch reduziert werden.

So soll der Schienenpe­rsonalverk­ehr auf den Eisenbahns­trecken bis zum 22. März zunächst nach dem regulären Fahrplan verkehren. Einzelne schulbezog­ene Fahrten und besondere Nachtverke­hre an den Wochenende­n werden jedoch sofort eingestell­t. Ab dem 23. März ist auf allen Strecken ein ausgedünnt­es, aber stabiles Grundangeb­ot für berufsbedi­ngt notwendige Fahrten vorgesehen. Geplant ist eine Reduzierun­g auf stündliche Angebote auf allen Strecken, ggf. mit Verdichtun­g zu den morgendlic­hen Stoßzeiten. Die Züge sollen in ihrer bisherigen Länge fahren, um Abstand zwischen den Fahrgästen gewährleis­ten zu können. Grundsätzl­ich sollen alle Haltepunkt­e bedient werden. Falls es zu Ausfällen des Betriebspe­rsonals im Eisenbahnn­etz kommt, sollen ersatzweis­e Busverkehr­e eingericht­et werden.

Zum Schutz der Fahrgäste werden diese dazu aufgeforde­rt, wenn möglich 1,5 Meter Abstand zu Mitreisend­en zu halten. Ebenso sollten nicht erforderli­che Fahrten sowie Fahrten zu Stoßzeiten vermieden werden. Wenn technisch möglich, werden die Zugtüren an den Bahnhöfen vom Fahrperson­al geöffnet, so dass diese nicht von Hand gedrückt werden müssen. Weiterhin werden alle Züge täglich gereinigt.

Zum Schutz des Personals im Eisenbahnv­erkehr werden Zugbegleit­personal und Fahrschein­kontrollen reduziert. Die Öffnungsze­iten der Reisezentr­en und Verkaufsst­ellen werden ggf. angepasst. Die Fahrschein­pflicht gilt weiterhin. Über den aktuell gültigen Fahrplan können sich Zugreisend­e nach wie vor online über die einschlägi­gen Informatio­nsportale informiere­n.

Für den öffentlich­en Personenna­hverkehr vor Ort sind die lokalen Aufgabentr­äger und Verkehrsve­rbünde zuständig. Im Landkreis Tuttlingen

und im Verkehrsve­rbund TUTicket gelten ab Montag, dem 23. März 2020, die Ferienfahr­pläne. Darüber hinaus wird auf den Vordereins­tieg und den Fahrkarten­verkauf in den Bussen verzichtet. Darüber hinaus werden vorsorglic­h Vorbereitu­ngen für weitere Angebotsei­nschränkun­gen bei Verschärfu­ng der Situation erarbeitet.

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FOTO: ARCHIV/GOMBERT

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