Eine Schleckensnachricht ohne Happy End
ie Zeiten sind schwer, das Leben ist infektiös – aber nicht erst seit Corona auf die Weltbühne getreten ist. Auch vorher galt schon, sich nicht in jede fein zerstäubte Niesattacke zu stellen oder mit der Zunge über die Geländer in öffentlichen Gebäuden zu fahren. Bereits 2019 hat sich ein Mann in den USA äußerst unbeliebt gemacht. Er ließ sich dabei filmen, wie er in Supermärkten heimlich Behälter mit Eiscreme öffnete und großflächig mit seiner Zunge abschleckte. Danach verschloss er diese wieder und stellte sie zurück ins Kühlregal.
Zeitweise ist diese Art der Unappetitlichkeit geradezu Mode gewesen. Die entsprechenden Videoclips erreichten im Internet millionenfach hohe Einschaltquoten. Nun ist tatsächlich einer der Eisablecker vor Gericht verurteilt worden. Es handelt sich um einen 24-Jährigen, der sich in vorher beschriebener Weise an einer Packung Vanilleeis der Marke „Blue Bell“vergangen hatte. Die Beweislast war natürlich erdrückend und ist heute noch für jedermann im Netz als ekelerregendes Filmchen anzusehen. Vor Gericht gab der Leckschlingel das Unschuldslamm
Gund zu Protokoll, er habe das Eis später nach vollendetem Videodreh natürlich selber gekauft, sodass es gar nicht in den Verkehr geraten sei.
Das Gericht blieb bei derlei Ausflüchten aber außerordentlich kühl wie seinerzeit das Vanilleeis und verurteilte den unappetitlichen Kerl zu 30 Tagen Gefängnis sowie einer Geldstrafe von insgesamt 2565 Dollar. Für diese Summe gibt’s derzeit übrigens ungefähr 2100 legale Kugeln Eis. (nyf )