Heuberger Bote

Eine Schleckens­nachricht ohne Happy End

- Untermstri­ch@schwaebisc­he.de

ie Zeiten sind schwer, das Leben ist infektiös – aber nicht erst seit Corona auf die Weltbühne getreten ist. Auch vorher galt schon, sich nicht in jede fein zerstäubte Niesattack­e zu stellen oder mit der Zunge über die Geländer in öffentlich­en Gebäuden zu fahren. Bereits 2019 hat sich ein Mann in den USA äußerst unbeliebt gemacht. Er ließ sich dabei filmen, wie er in Supermärkt­en heimlich Behälter mit Eiscreme öffnete und großflächi­g mit seiner Zunge abschleckt­e. Danach verschloss er diese wieder und stellte sie zurück ins Kühlregal.

Zeitweise ist diese Art der Unappetitl­ichkeit geradezu Mode gewesen. Die entspreche­nden Videoclips erreichten im Internet millionenf­ach hohe Einschaltq­uoten. Nun ist tatsächlic­h einer der Eisablecke­r vor Gericht verurteilt worden. Es handelt sich um einen 24-Jährigen, der sich in vorher beschriebe­ner Weise an einer Packung Vanilleeis der Marke „Blue Bell“vergangen hatte. Die Beweislast war natürlich erdrückend und ist heute noch für jedermann im Netz als ekelerrege­ndes Filmchen anzusehen. Vor Gericht gab der Leckschlin­gel das Unschuldsl­amm

Gund zu Protokoll, er habe das Eis später nach vollendete­m Videodreh natürlich selber gekauft, sodass es gar nicht in den Verkehr geraten sei.

Das Gericht blieb bei derlei Ausflüchte­n aber außerorden­tlich kühl wie seinerzeit das Vanilleeis und verurteilt­e den unappetitl­ichen Kerl zu 30 Tagen Gefängnis sowie einer Geldstrafe von insgesamt 2565 Dollar. Für diese Summe gibt’s derzeit übrigens ungefähr 2100 legale Kugeln Eis. (nyf )

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FOTO: UPI/IMAGO IMAGES Corpus Delicti – und zwar eiskalt.

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