Heuberger Bote

Das Jobcenter ist telefonisc­h erreichbar

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(pm) - Trotz des eingeschrä­nkten Besucherve­rkehrs ist das Jobcenter für die Bürger da, meldet das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung.

Wer bereits laufend Arbeitslos­engeld II-Leistungen (ALG II) bezieht, erhält auch weiterhin wie gewohnt sein Geld. Für Neuanträge nehmen Bürger telefonisc­h Kontakt mit den Mitarbeite­rn des Jobcenters auf unter der Nummer 07461 926 44400 oder via E-Mail kommunales-jobcenter@landkreis-tuttlingen.de. Der Antrag wird zugeschick­t oder kann auf der Homepage des Landratsam­tes unter www.landkreis-tuttlingen.de herunterge­laden werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, weil er beispielsw­eise selbststän­dig war oder in einem Minijob gearbeitet hat, wendet sich an die Service-Hotline unter der Nummer 07461 926 4400. Anträge können beim Landratsam­t, Bahnhofstr­aße 100, Tuttlingen eingeworfe­n werden, per Post oder E-Mail versandt werden. Anträge werden zeitnah beantworte­t.

Der Landkreis Tuttlingen ist Mitglied bei der Telelefons­eelsorge Schwarzwal­d-Bodensee. Die Kontaktauf­nahme wird zentral bundesweit gesteuert und dann an die entspreche­nde Telefonsee­lsorgeeinh­eit weitergele­itet. „Bei Gesprächsb­edarf wenden Sie sich bitte an die 0800 111 0 111 oder 800 111 0 222. Die Beratung via Chat ist wie folgt möglich: www.telefonsee­lsorge.de“, so Julia Hager, Pressespre­cherin des Landratsam­ts. Alle Anrufe seien kostenfrei.

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