Corona könnte dem Wald gefährlich werden
Unachtsamkeit in der freien Natur verstärkt die ohnehin hohe Waldbrandgefahr
- Raus aus den eigenen vier Wänden rein in die Natur, ist derzeit das Motto vieler Menschen. Das ist nicht immer eine gute Idee, findet eine Leserin, die beobachtet hat, wie direkt am Waldrand beim Bänkle am TrimmDich-Pfad drei Erwachsene ein Feuer entfacht haben und den Einwand, man habe derzeit sehr hohe Waldbrandgefahr, unwillig kommentierten. Was sie vielleicht nicht wissen: So ein Verhalten kann sie teuer zu stehen kommen.
Ist Corona also auch eine Gefahr für den Wald? Tatsächlich lässt sich beobachten, dass noch nie so viele Familien gemeinsam die Natur genossen haben, spazieren gehen, mit den Kindern Rad fahren, die Inliner auspacken. Es sind jetzt viele Menschen draußen, die sonst nicht in der Natur zu finden sind, die allermeisten verhalten sich respektvoll.
Nur manche eben nicht, wie jene drei, mit denen unsere Leserin gesprochen hat.
Erste Flächenbrände im Kreis haben gezeigt, wie gefährlich es sein kann, derzeit unachtsam mit Feuer umzugehen.
Die Waldbrandgefahr sei bereits jetzt, so früh im Jahr, wieder „omnipräsent“, sagt Feuerwehrkommandant Patrick Heim auf unsere Anfrage. Die Warnung steht bereits auf der zweithöchsten Stufe, der vierten von fünf. Er hofft, dass seine extra geschulten und ausgestatteten Männer nicht ausrücken müssen und schon gar nicht, weil jemand die Verbote missachtet. Denn von März bis Oktober ist jedes Feuer im Wald grundsätzlich verboten. Auch Privatwaldbesitzer, die nach Anmeldung Reisig kontrolliert abbrennen dürfen, sind aufgefordert, das derzeit zu unterlassen.
Die Ursache kann ganz harmlos sein: „Wenn ein weggeworfener Zigarettenstummel in trockenes Laub oder Reisig fällt, reicht das locker aus, um einen Brand zu verursachen“, sagt Heim. Auch weggeworfenes Glas. Eine Glasflasche oder Splitter kann ein Feuer entzünden, manchmal auch viel später. Denn wenn die Sonne ungünstig steht, wirkt das Glas wie ein Brennglas.
Weggeworfene Kippen kosten beim ersten Vergehen 50 Euro. Wenn daraus ein Brand entsteht, muss der Verursacher den Feuerwehreinsatz und den Schaden voll bezahlen. Und: „Das Anzünden von Feuer außerhalb einer eingerichteten Feuerstelle im Wald ist nach dem Landeswaldgesetz mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis 10000 Euro sanktioniert“, informiert auf Anfrage dieser Zeitung der Leiter des Ordnungsamts, Tobias Schuhmacher. Zuständig sei hier aber das Landratsamt.
Der kommunale Ordnungsdienst oder der Polizeivollzugsdienst würden solche Verstöße aufnehmen. Wenn aufmerksame Spaziergänger ein illegales Feuer außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses feststellen, können sie auch die Polizei verständigen.