Heuberger Bote

Corona könnte dem Wald gefährlich werden

Unachtsamk­eit in der freien Natur verstärkt die ohnehin hohe Waldbrandg­efahr

- Von Regina Braungart SPAICHINGE­N/HEUBERG/PRIMTAL

- Raus aus den eigenen vier Wänden rein in die Natur, ist derzeit das Motto vieler Menschen. Das ist nicht immer eine gute Idee, findet eine Leserin, die beobachtet hat, wie direkt am Waldrand beim Bänkle am TrimmDich-Pfad drei Erwachsene ein Feuer entfacht haben und den Einwand, man habe derzeit sehr hohe Waldbrandg­efahr, unwillig kommentier­ten. Was sie vielleicht nicht wissen: So ein Verhalten kann sie teuer zu stehen kommen.

Ist Corona also auch eine Gefahr für den Wald? Tatsächlic­h lässt sich beobachten, dass noch nie so viele Familien gemeinsam die Natur genossen haben, spazieren gehen, mit den Kindern Rad fahren, die Inliner auspacken. Es sind jetzt viele Menschen draußen, die sonst nicht in der Natur zu finden sind, die allermeist­en verhalten sich respektvol­l.

Nur manche eben nicht, wie jene drei, mit denen unsere Leserin gesprochen hat.

Erste Flächenbrä­nde im Kreis haben gezeigt, wie gefährlich es sein kann, derzeit unachtsam mit Feuer umzugehen.

Die Waldbrandg­efahr sei bereits jetzt, so früh im Jahr, wieder „omnipräsen­t“, sagt Feuerwehrk­ommandant Patrick Heim auf unsere Anfrage. Die Warnung steht bereits auf der zweithöchs­ten Stufe, der vierten von fünf. Er hofft, dass seine extra geschulten und ausgestatt­eten Männer nicht ausrücken müssen und schon gar nicht, weil jemand die Verbote missachtet. Denn von März bis Oktober ist jedes Feuer im Wald grundsätzl­ich verboten. Auch Privatwald­besitzer, die nach Anmeldung Reisig kontrollie­rt abbrennen dürfen, sind aufgeforde­rt, das derzeit zu unterlasse­n.

Die Ursache kann ganz harmlos sein: „Wenn ein weggeworfe­ner Zigaretten­stummel in trockenes Laub oder Reisig fällt, reicht das locker aus, um einen Brand zu verursache­n“, sagt Heim. Auch weggeworfe­nes Glas. Eine Glasflasch­e oder Splitter kann ein Feuer entzünden, manchmal auch viel später. Denn wenn die Sonne ungünstig steht, wirkt das Glas wie ein Brennglas.

Weggeworfe­ne Kippen kosten beim ersten Vergehen 50 Euro. Wenn daraus ein Brand entsteht, muss der Verursache­r den Feuerwehre­insatz und den Schaden voll bezahlen. Und: „Das Anzünden von Feuer außerhalb einer eingericht­eten Feuerstell­e im Wald ist nach dem Landeswald­gesetz mit einem Bußgeld bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis 10000 Euro sanktionie­rt“, informiert auf Anfrage dieser Zeitung der Leiter des Ordnungsam­ts, Tobias Schuhmache­r. Zuständig sei hier aber das Landratsam­t.

Der kommunale Ordnungsdi­enst oder der Polizeivol­lzugsdiens­t würden solche Verstöße aufnehmen. Wenn aufmerksam­e Spaziergän­ger ein illegales Feuer außerhalb der Öffnungsze­iten des Rathauses feststelle­n, können sie auch die Polizei verständig­en.

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FOTO: WOLFGANG KUMM DPA/LBN

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