Amtsgericht nimmt normalen Betrieb wieder auf
(pm) - Das Amtsgericht Spaichingen nimmt ab Montag, 27. April, unter Einhaltung strenger Auflagen den normalen Dienstbetrieb wieder auf.
Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 13. März war der Dienstbetrieb des Amtsgerichts Spaichingen seit dem 17. März erheblich reduziert. Sinn dieser Maßnahme war es, die sozialen Kontakte zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie auf ein Minimum zu reduzieren. Verhandlungstermine wurden deshalb abgesagt oder verlegt und nur noch dringende Termine (zum Beispiel Haftsachen) durchgeführt. Viele Mitarbeiter waren in Schichtarbeit oder im Homeoffice tätig.
Ab dem 27. April nimmt das Amtsgericht Spaichingen nun in Abstimmung mit dem Justizministerium und dem Oberlandesgericht Stuttgart den normalen Dienstbetrieb wieder auf. Ab dem 4. Mai werden wieder Sitzungen, Anhörungen und Termine im Gerichtsgebäude stattfinden.
Allerdings gelten strenge Sicherheitsanforderungen und Verhaltensregeln, die von den Mitarbeitern, den Verfahrensbeteiligten und den Besuchern des Gerichts zu beachten sind:
- Anliegen sollen, soweit wie möglich, schriftlich per Brief oder Email vorgetragen werden.
- Telefonisch ist das Amtsgericht zu den üblichen Kontaktzeiten erreichbar.
- Der große Sitzungssaal wird umgebaut und mit Plexiglasscheiben ausgestattet, um während der Verhandlungen einen ausreichenden Abstand und Schutz aller Verfahrensbeteiligten zu gewährleisten.
- Der kleine Sitzungssaal wird zukünftig von den Gerichtsvollziehern und den Notarinnen für Termine und Anhörungen genutzt. Auch dort wird eine Plexiglasscheibe installiert.
- Bei Betreten des Gerichtes sind die Hände zu desinfizieren.
- Während des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude sollte eine MundNase-Bedeckung getragen werden. Die Mund-Nase-Bedeckung ist von den Verfahrensbeteiligten selber mitzubringen.
- Es ist im Gebäude und beim Warten vor dem Gebäude auf einen ausreichenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu achten.
- An der Pforte finden Eingangskontrollen statt.
- Personen, die Krankheitszeichen aufweisen oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu an Covid-19-erkrankten oder infizierten Personen hatten oder aus dem Ausland zurückgekehrt sind, dürfen das Gerichtsgebäude nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Dienstvorstand betreten.