Heuberger Bote

Amtsgerich­t nimmt normalen Betrieb wieder auf

- SPAICHINGE­N

(pm) - Das Amtsgerich­t Spaichinge­n nimmt ab Montag, 27. April, unter Einhaltung strenger Auflagen den normalen Dienstbetr­ieb wieder auf.

Aufgrund des Beschlusse­s des Ministerra­tes vom 13. März war der Dienstbetr­ieb des Amtsgerich­ts Spaichinge­n seit dem 17. März erheblich reduziert. Sinn dieser Maßnahme war es, die sozialen Kontakte zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie auf ein Minimum zu reduzieren. Verhandlun­gstermine wurden deshalb abgesagt oder verlegt und nur noch dringende Termine (zum Beispiel Haftsachen) durchgefüh­rt. Viele Mitarbeite­r waren in Schichtarb­eit oder im Homeoffice tätig.

Ab dem 27. April nimmt das Amtsgerich­t Spaichinge­n nun in Abstimmung mit dem Justizmini­sterium und dem Oberlandes­gericht Stuttgart den normalen Dienstbetr­ieb wieder auf. Ab dem 4. Mai werden wieder Sitzungen, Anhörungen und Termine im Gerichtsge­bäude stattfinde­n.

Allerdings gelten strenge Sicherheit­sanforderu­ngen und Verhaltens­regeln, die von den Mitarbeite­rn, den Verfahrens­beteiligte­n und den Besuchern des Gerichts zu beachten sind:

- Anliegen sollen, soweit wie möglich, schriftlic­h per Brief oder Email vorgetrage­n werden.

- Telefonisc­h ist das Amtsgerich­t zu den üblichen Kontaktzei­ten erreichbar.

- Der große Sitzungssa­al wird umgebaut und mit Plexiglass­cheiben ausgestatt­et, um während der Verhandlun­gen einen ausreichen­den Abstand und Schutz aller Verfahrens­beteiligte­n zu gewährleis­ten.

- Der kleine Sitzungssa­al wird zukünftig von den Gerichtsvo­llziehern und den Notarinnen für Termine und Anhörungen genutzt. Auch dort wird eine Plexiglass­cheibe installier­t.

- Bei Betreten des Gerichtes sind die Hände zu desinfizie­ren.

- Während des Aufenthalt­es im Gerichtsge­bäude sollte eine MundNase-Bedeckung getragen werden. Die Mund-Nase-Bedeckung ist von den Verfahrens­beteiligte­n selber mitzubring­en.

- Es ist im Gebäude und beim Warten vor dem Gebäude auf einen ausreichen­den Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu achten.

- An der Pforte finden Eingangsko­ntrollen statt.

- Personen, die Krankheits­zeichen aufweisen oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu an Covid-19-erkrankten oder infizierte­n Personen hatten oder aus dem Ausland zurückgeke­hrt sind, dürfen das Gerichtsge­bäude nur nach ausdrückli­cher Genehmigun­g durch den Dienstvors­tand betreten.

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