Maskenpflicht in Bus und Bahn
(pm) - Weil im Moment deutlich weniger Fahrgäste mit Bus und Bahn fahren, gibt es ausreichend Platz, um wegen der Ausbreitung des Coronavirus genug Abstand zu halten. Durch die Wiedereröffnung vieler Geschäfte und der Schulen ab dem 4. Mai kann sich dies ändern. Es ist davon auszugehen, dass die Busse und Bahnen wieder voller werden. Das Landratsamt Tuttlingen fordert in einer Pressemitteilung auf, folgende Verhaltensregeln und Vorschriften zu beachten:
• Ab Montag, 27. April, besteht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie an den Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Es genügt eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt.
• Halten Sie an der Haltestelle und beim Einstieg ausreichend Abstand und lassen Sie zuerst die Fahrgäste aus dem Fahrzeug aussteigen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie sich nicht drängen.
• Bitte verteilen Sie sich im Fahrzeug, sodass ein größtmöglicher Abstand zu den anderen Fahrgästen besteht.
• Vermeiden Sie möglichst, den Bus und die Bahn zu den Hauptverkehrszeiten zu nutzen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist in der Regel viel Platz.
• Halten Sie weiterhin die Hygiene-Maßnahmen des Robert-KochInstituts ein:
- Regelmäßig und gründlich Händewaschen.
- Niesen und Husten in die Armbeuge oder ein Taschentuch (Niesund Husten-Etikette).
- Entsorgen Sie das Papiertaschentuch nach einmaligem Gebrauch.
- Vermeiden Sie Hände-Schütteln.