Land präzisiert Fahrplan für Gaststätten
Öffnung ab 18. Mai – Südwesten unterscheidet, anders als Bayern, nicht zwischen Außen- und Innenbereichen
(lsw) - Stimmt BadenWürttembergs Landesregierung zu, könnten Biergärten und Cafés mit Außenbereich im Mai immerhin noch zwei Wochen Geschäfte machen: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Tourismusminister Guido Wolf (CDU) haben am Donnerstag mögliche konkrete Termine für die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie in der Corona-Krise genannt.
Demnach ist ab dem 18. Mai eine schrittweise Öffnung der Gastronomie im Außen- und Innenbereich geplant. Außerdem sollen Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen dürfen. Ab dem 29. Mai sollen sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Freizeitparks ihren Betrieb wieder aufnehmen können, teilten Kretschmann und Wolf mit. Allerdings steht die geplante Öffnung unter Vorbehalt: Die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen sei genau zu beobachten. Die weiteren Öffnungsschritte könnten nur funktionieren, wenn sich alle verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhielten.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga reagierte erleichtert auf die Ankündigung. „Die von unserem Verband eingeforderte Nennung präziser Daten für die Öffnungen war überfällig“, sagte Verbandschef Fritz Engelhardt. Positiv bewerte man vor allem, dass die Außengastronomie und die Innenbereiche der Speisegastronomie am gleichen Tag geöffnet werden dürften. „Diese
Bündelung erspart den Betrieben viele Probleme, die sich bei zeitversetzten Öffnungsterminen für Außenund Innenbereiche ergeben hätten“, sagte Engelhardt.
Für diese Strategie hatte sich Bayern entschieden. Dort geht es am 18. Mai mit den Außenbereichen los, die Innenbereiche sollen eine Woche später folgen – vorausgesetzt die geltenden Hygienevorschriften können eingehalten werden.
Was eine zeitversetzte Öffnung bedeutet hätte, beschreibt Martin Arnold, Wirt der Stuttgarter Gaststätte Schlesinger. Sein Kühlhaus und seine Küche sind derzeit leer, die Mitarbeiter in Kurzarbeit. Dürften er und sein Kollege Heribert Meiers nur den Außenbereich öffnen, wüssten sie kaum zu planen – ganz zu schweigen davon, ob es sich überhaupt lohnen würde, sagt Arnold.
Aber auch so tun sich noch viele Fragen auf: Welche Hygienevorschriften wird es geben? Wie viele Gäste dürfen auf einer Bierbank oder an einem Biertisch sitzen? Und vor allem: Was ist, wenn in der Großstadt Stuttgart innerhalb von sieben Tagen die Zahl der Neuinfektionen auf 50 je 100 000 Einwohner steigt und somit wieder Beschränkungen umgesetzt werden? „Für uns würde das bedeuten, dass wir Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holen – nur um sie wenige Wochen später wieder in die Kurzarbeit zu schicken“, sagt Arnold.
Auch Unterkünfte wie Hotels und Campingplätze dürfen wieder hochfahren. Der Termin 29. Mai ermögliche die Anreise vor dem Pfingstwochenende, lobte der Branchenverband Dehoga. Abschließend bewerten könne man den Öffnungsfahrplan der Landesregierung aber erst, wenn klar sei, welche Auflagen und Sicherheitsmaßnahmen die Betriebe zu beachten haben. „Es ist absehbar, dass wir durch Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Personenzahlbegrenzungen erhebliche Umsatzminderungen hinnehmen müssen“, sagt Engelhardt. Vom Normalbetrieb sei die Branche noch weit entfernt.
Seit dem 21. März ist es Gaststätten und Restaurants wegen der Ausbreitung des Coronavirus verboten, Gäste zu bewirten. Hotels durften nicht mehr für Touristen öffnen, sondern nur noch „für notwendige Zwecke“, etwa für Geschäftsreisende. Der Umsatz der Branche sackte ab, viele Betriebe fürchten um ihre Existenz.
Nach Angaben des Branchenverbands Dehoga zählt das Hotel- und Gaststättengewerbe im Südwesten mit mehr als 30 000 Betrieben und 235 000 Erwerbstätigen zu den großen mittelständischen Branchen. Beide Bereiche gelten als Hauptleistungsträger der Tourismuswirtschaft, die in Baden-Württemberg fast 400 000 Arbeitsplätze sichert und mit rund 11,5 Milliarden Euro etwa 3,6 Prozent zum Primäreinkommen des Landes beiträgt.