Besucher von Gottesdiensten müssen sich anmelden
Seelsorgeeinheit Oberer Heuberg legt Details für das kommende Wochenende fest
(pm) - Die gewählten Vorsitzenden der sechs Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit Oberer Heuberg haben sich im Blick auf kommende Gottesdienste, das zu erstellende Infektionsschutzkonzept und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen getroffen. Dabei wurde laut Pressemitteilung unter anderem folgendes festgelegt: Am Samstag., 9., bzw. Sonntag, 10. Mai, finden, wie bereits bekannt gemacht, Gottesdienste statt. Sie werden als Wortgottesdienste ohne Kommunion gefeiert.
Eine Anmeldung für diese Gottesdienste ist im Vorfeld erforderlich, dies könne bis Samstag, 16 Uhr, über das Pfarramt Böttingen geschehen (Telefon: 07429 / 2385). Bitte Name, Ort und Telefonnummer nennen, falls der Anrufbeantworter geschaltet ist.
„Sicher kommen alle mit zuhause gewaschenen Händen, gleichwohl ist natürlich für ein Händedesinfektionsmittel am Kircheneingang wie vorgeschrieben gesorgt“, heißt es in der Mitteilung. „Beim Betreten und Verlassen der Kirche bitte Mundschutz tragen, während der Feier kann dieser abgenommen werden. Bitte nicht zu knapp kommen, damit die notwendigen Ordner in Ruhe auf die vorhandenen Plätze aufmerksam machen können. Wer Krankheitssymptome zeigt, wird mit gutem Gewissen zuhause bleiben. Wer hat, möge bitte sein eigenes Gotteslob mitbringen.“Es dürfe zwar keinen Gemeindegesang geben, doch gemeinsames Beten sei möglich. Das Gremium habe sich letztlich auch dafür entschieden, die in der Kirche vorhandenen Gotteslobe ebenfalls bereit zu halten. Sie würden nach der Feier ebenso wie andere gemeinsam genutzte Flächen gereinigt. Sollte der Aufwand für die Beteiligten an irgendeiner Stelle zu groß werden, würden entsprechende Änderungen vorgenommen.
„Wir bedauern sehr, dass aufgrund der aufwendigen Umsetzung aller Bestimmungen die vorgesehene feierliche Maiandacht in Aggenhausen an diesem Sonntag, 10. Mai, nicht stattfinden kann“, so die Mitteilung. Doch für die kommenden Sonntage im Mai (ab 17. Mai) sollen diese ermöglicht werden (Anwesenheitsliste erforderlich und begrenzte Zahl von 100 Personen). „Das Gremium hätte sich gewünscht, dass es gerade im Freien je nach zur Verfügung stehender Fläche einen gewissen Spielraum gegeben hätte, was die Personenzahl angeht.“
Insgesamt war man laut Mitteilung „nicht glücklich darüber, dass die Diözese die ohnehin aufwändigen (wenngleich verständlichen) Schutzmaßnahmen verschärft und den notwendigen Abstand auf zwei Meter ausdehnt. Dass kein Stehplatz erlaubt ist, muss man ebenfalls nicht unbedingt verstehen. Ein wenig Spielraum für die notwendigen Ordner wäre auch für deren Dienst hilfreich, solange alle vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.“Am gravierendsten sei die Pflicht der vorherigen Anmeldung, die man ja möglichst persönlich entgegennehmen sollte. Sie solle im Vorfeld verhindern, dass Gottesdienstbesucher aus Platzmangel wieder heimgeschickt werden müssen. „Diese Sorge kann das Gremium nicht teilen. Es sieht darin zum einen eine unnötige zusätzliche Hürde für alle, welche gern zum Gottesdienst kommen würden. Zum anderen muss es von Personen geleistet werden, welche ohnehin mit genügend Aufgaben beauftragt sind.“
Die Seelsorgeeinheit gehe daher dazu über, für jeden Gottesdienst incl. Rosenkranzgebet, Taufen etc. Listen in den Kirchen auszulegen, in die man sich im Vorfeld oder beim Kommen eintragen müsse (bitte eigenen Schreibstift mitbringen bzw. den Eintrag durch die Ordner vornehmen lassen); die vorherige telefonische Anmeldung auf dem Pfarrbüro entfalle dann. „Sollten sich tatsächlich zu viele Gemeindemitglieder auf den Weg machen und manche keinen Einlass mehr finden können, so werden unsere Leute damit gut umgehen können.“Die Namenslisten seien jedoch wichtig, „um im gegebenen Fall alle informieren und Infektionsketten unterbinden zu können“.
Desweiteren wurde über die kommenden Gottesdienste wie Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Seelsorgeeinheitsgottesdienst etc. gesprochen; dazu folgen Informationen zum entsprechenden Zeitpunkt.