Heuberger Bote

Gelockerte Corona-Regeln im Südwesten

Kretschman­n warnt aber vor Leichtsinn – Pflegeheim­besuche ab 18. Mai wieder erlaubt

- STUTTGART

(lsw) - Die grünschwar­ze Landesregi­erung hat den Weg frei gemacht für die am Mittwoch angekündig­ten Lockerunge­n der Corona-Vorschrift­en. Das Kabinett beschloss am Samstag die entspreche­nden Änderungen. „Weil wir in den vergangene­n Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentlich­e Leben schrittwei­se weiter hochfahren“, sagte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne). Durch die seit März geltenden Maßnahmen sei eine Überlastun­g des Gesundheit­ssystems vermieden, Menschenle­ben seien so gerettet worden. „Die Lockerunge­n verlangen, dass wir uns weiter verantwort­ungsvoll verhalten“, sagte Kretschman­n: „Wir sind noch lange nicht durch.“

Die von der Regierung beschlosse­ne Neufassung der Corona-Verordnung sieht unter anderem vor, dass von Montag an der Aufenthalt draußen auch mit Angehörige­n eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen sind nun auch Treffen mit Geschwiste­rn und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich. Bislang mussten Angehörige eines Haushalts unter sich bleiben.

Zudem dürfen von Montag an unter anderem auch Sonnen-, Kosmetikun­d Tattoo-Studios, Spielhalle­n, Fahrschule­n sowie Tennis- oder Golfplätze wieder öffnen. Weitere Lockerunge­n werde es vom 18. Mai an unter anderem für Gaststätte­n sowie nach Pfingsten geben.

„Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweis­en Öffnung des Gastgewerb­es und der weiteren Lockerunge­n von Montag an einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind“, sagte Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU). Dies sei eine große Erleichter­ung für Unternehme­n, Beschäftig­te und Bürger. Wichtig sei, dass Hygiene- und Abstandsre­geln eingehalte­n werden. Nur so könnten erneute Beschränku­ngen verhindert werden.

In Krankenhäu­sern sowie Altenund Pflegeheim­en im Südwesten sind vom 18. Mai an wieder Besuche erlaubt, teilte Gesundheit­s- und Sozialmini­ster Manne Lucha (Grüne) am Samstag mit. „Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtun­gen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzuberei­ten, dass die Bewohnerin­nen und Bewohner weiterhin bestmöglic­h geschützt sind“, sagte er.

„Es besteht ein großes Spannungsv­erhältnis zwischen dem berechtigt­en Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedü­rftigen Angehörige­n wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinr­ichtungen nach einer achtwöchig­en Phase der Besuchsver­bote befinden“, erklärte der Minister. „Ich appelliere an die Einrichtun­gen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermögliche­n.“

Er appelliere aber auch an alle Angehörige­n und Freunde, Verständni­s für die Situation der Einrichtun­gen aufzubring­en, den Dialog mit den Verantwort­lichen zu suchen und verantwort­ungsvoll mit den neuen Möglichkei­ten umzugehen. Dazu gehöre auch zu akzeptiere­n, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussich­tlich nicht jedem Besuchswun­sch zum Wunschterm­in entsproche­n werden könne.

Bis zum 18. Mai 2020 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die Ausnahmen zulassen: Nahestehen­de Personen sollen ihre pflegebedü­rftigen Angehörige­n besuchen können, wenn anderenfal­ls körperlich­e und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen – sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektione­n (Schutzklei­dung) getroffen werden können.

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FOTO: IMAGO IMAGES „Wir sind noch lange nicht durch“, sagt Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne).

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