Heuberger Bote

Auf das Alter kommt es an

Was bei der Lebensvers­icherung besteuert wird, hängt von bestimmten Faktoren ab

- Von Thomas Spengler STUTTGART

- Die Besteuerun­g einer Lebensvers­icherung hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Dabei spielt nicht nur die Frage eine Rolle, wann der Versicheru­ngsvertrag abgeschlos­sen wurde, sondern auch wie lang die Laufzeit ist, wann die Auszahlung erfolgt und um welche Form der Lebensvers­icherung es sich im konkreten Falle handelt.

Wer seinen Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlos­sen hat, ist in der Regel fein raus: Der Ertrag ist nach Auszahlung, Kündigung oder Verkauf in der Regel steuerfrei. Entscheide­nd ist das Datum auf dem Versicheru­ngsschein. Allerdings muss der Vertrag vor der Auszahlung zwölf Jahre oder länger bestanden haben. Davon müssen mindestens fünf Jahre regelmäßig­e Beiträge eingezahlt worden sein. Andernfall­s würde es sich nicht mehr um eine steuerfrei­e Lebensvers­icherung handeln. Eine weitere Voraussetz­ung für die Steuerfrei­heit ist eine Todesfalla­bsicherung in Höhe von mindestens 60 Prozent der gesamten Versicheru­ngssumme. Sofern eine Besteuerun­g fällig wird, muss sie individuel­l berechnet werden. Im ungünstigs­ten Falle fällt eine Kapitalert­ragssteuer in Höhe von 25 Prozent an. Wenn es sich um keine Lebensvers­icherung handelt, sondern um eine Rentenvers­icherung, muss der Todesfalls­chutz über mindestens 60 Prozent nicht erfüllt werden. Eine Ausnahme bildet die RisikoLebe­nsversiche­rung, die ausschließ­lich für die Hinterblie­benenabsic­herung vorgesehen ist und daher nicht versteuert wird. Es könnte hier jedoch Erbschafts­teuer anfallen, sofern die dort vorgesehen­en Freibeträg­e überschrit­ten werden.

Bei Altverträg­en fällt unter den oben genannten Bedingunge­n auch im Falle einer Kündigung oder eines Verkaufs an einen spezialisi­erten Aufkäufer keine Steuer an. Beim Verkauf liegt der Erlös in der Regel einige Prozentpun­kte über dem Rückkaufsw­ert, der die eingezahlt­en Beiträge abzüglich der Kosten und eines Stornoabsc­hlags umfasst. „Eine Kündigung sollte dagegen nur die letzte Lösung sein“, sagt Sara Zinnecker vom Verbrauche­r-Portal Finanztip. Grund: Kosten gibt es nicht zurück, Überschüss­e und der Schlussbon­us fallen weg. In den meisten Fällen sei es besser, den Vertrag zu verkaufen, die Laufzeit zu verkürzen, den Vertrag zu beleihen oder Beiträge auszusetze­n, rät die Expertin.

Anders als bei den Altverträg­en ist es bei Kapital-Lebensvers­icherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlos­sen wurden. Wer sich einen solchen Vertrag auszahlen lässt oder kündigt, zahlt Einkommens­teuer auf den halben oder Abgeltungs­steuer auf den vollen Gewinn. Das hängt davon ab, wie lange der Vertrag lief und wie alt man bei Auszahlung und Kündigung ist. Dasselbe gilt für eine private Rentenvers­icherung.

Versteuert wird dabei nicht die volle Summe, sondern nur der Ertrag, also die Differenz aus der tatsächlic­h ausbezahlt­en Summe und den über die Jahre eingezahlt­en Beiträgen. Diesen Gewinn aus dem Vertragsgu­thaben rechnet man den Kapitalein­künften zu, weshalb er generell der Abgeltungs­steuer von 25 Prozent unterliegt. Hinzu kommen Solidaritä­tszuschlag und gegebenenf­alls Kirchenste­uer. In bestimmten Fällen muss nur der halbe Gewinn des Vertragsgu­thabens versteuert werden – und zwar dann, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und man sein Geld erst mit 60 Jahren ausgezahlt bekommt, beziehungs­weise bei Verträgen ab 2012 im Alter von 62 Jahren. Das sind die sogenannte­n 12/60- oder 12/62-Regeln. Um in den Genuss dieser Halbeinkün­fteregelun­g zu kommen, muss man allerdings unbedingt eine Steuererkl­ärung abgeben, um sich zu viel bezahlte Steuer zurückzuho­len, denn die Versicheru­ng führt bei Auszahlung erst einmal die Abgeltungs­steuer auf den vollen Gewinn ab.

Wer nun eine lebenslang­e Rente aus einer privaten Versicheru­ng bezieht, braucht nicht auf das Datum des Vertragsab­schlusses achten. Vielmehr muss man nur auf den sogenannte­n Ertragsant­eil Einkommens­steuer bezahlen, der wiederum vom Alter bei Rentenbegi­nn abhängt. Beispielsw­eise liegt der Ertragsant­eil eines Menschen, der mit 65 Jahren in Rente geht, bei 18 Prozent.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Achtung bei der Auszahlung: Bei der Besteuerun­g der Lebensvers­icherung spielen Vertragsbe­ginn, Laufzeit und Alter der Versichert­en eine Rolle.
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