Wenn Hundebegegnungen die Laune verderben
Eine Spaziergängerin wurde jüngst beleidigt, weil sie eine Halterin bat, ihren Hund anzuleinen
(ls) - Wenig verdirbt Spaziergängern schneller die Laune als unangenehme Begegnungen mit Hunden und deren Haltern. Wenn die Vorfälle auf dem Rathaus gemeldet werden, braucht die Stadtverwaltung allerdings konkrete Hinweise auf Halter und Hunderasse, um etwas unternehmen zu können.
Für eine unserer Leserinnen wurde jüngst ein Waldspaziergang bei der Bodenholzhütte zum Spießrutenlauf. Zuerst begegneten ihr Halter, die sich weigerten ihre beiden großen Hunde anzuleinen. Die nächste Halterin, die sie traf, leinte ihren Hund auf Bitten zwar an, allerdings unter einer Reihe von Beleidigungen.
Die Stadtverwaltung weiß indes von derzeit zwei Fällen, bei denen ein freilaufender Hund gemeldet wurde, wie Stadtsprecherin Susan Sauter mitteilt. „Dies kommt gelegentlich, aber eher selten vor.“
Dass die Stadt handeln könne, scheitere oft jedoch daran, dass Halter und Hunderasse nicht erkannt werden. Somit sei eine Weiterverfolgung durch das Ordnungsamt unmöglich, so Sauter.
Grundsätzlich besteht in Trossingen ein Leinenzwang auf öffentlichen Flächen, Straßen und Gehwegen. Ansonsten dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf den Hund einwirken kann,, frei herumlaufen. „Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen sind, sodass niemand gefährdet wird“, erläutert Sauter. Wird das missachtet, kann die Stadt dies als Ordnungswidrigkeit verfolgen.
„Unregelmäßig werden Kontrollaktionen
von uns durchgeführt, bei denen überprüft wird, ob Hunde angemeldet sind und die Anleinpflicht erfüllt wurde“, sagt Susan Sauter. „Gerne nehmen wir Hinweise aus der Bürgerschaft auf, um verstärkt an entsprechenden Plätzen kontrollieren zu können.“