Heuberger Bote

Betrüger will Seniorin übers Ohr hauen

Vermeintli­cher Betrieb aus der Region stellt hohe Rechnung - Tipps, wie man „Abzocke“vermeiden kann

- www.verbrauche­rzentrale.de

(lise/pz) Eine 82-Jährige hat einen Dienstleis­ter für Arbeiten auf ihrem Grundstück gesucht. Laut Polizei stieß sie bei ihrer Recherche im Internet auf einen Anbieter, der mit seinem Angebot unter Angabe einer Mobiltelef­onnummer und mit der Nennung des Gemeindena­mens einer Nachbargem­einde den Eindruck eines regional tätigen Betriebes erweckte. Die Rechnung ließ sie dann skeptisch werden.

Die Seniorin aus Emmingen-Liptingen erteilte dem vermeintli­ch hiesigen Unternehme­n einen Auftrag für Rohrreinig­ungsarbeit­en für die turnusmäßi­ge Spülung der Abwasserle­itung von ihrem Grundstück in den öffentlich­en Abwasserka­nal. Ein Mitarbeite­r des Betriebs führte diese am nächsten Vormittag aus, heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter. Für die über einen Zeitraum von 90 Minuten andauernde Dienstleis­tung ohne Einsatz besonderer Materialie­n oder Werkzeuge stellte der Handwerker der Geschädigt­en eine Rechnung über mehr als 2000 Euro aus. Die Geschädigt­e leistete laut Polizeiang­aben

eine Anzahlung. Sie erkundigte sich später nach dem angemessen­en Preis für die ausgeführt­e Leistung, der deutlich unter der an sie gerichtete­n Forderung liegt.

Nach bisherigen Erkenntnis­sen hat der vermeintli­ch in der Nachbargem­einde ansässige Rohrreinig­ungsbetrie­b seinen Sitz in einem anderen Bundesland.

Auf Nachfrage unserer Zeitung, wie man wie in dem Fall der 82-Jährigen einen solchen Fake-Betrieb erkennen könne, teilt uns Jörg Kluge von der Abteilung Öffentlich­keitsarbei­t des Polizeiprä­sidiums Konstanz mit, dass dies nur schwer möglich sei. Er nennt aber fünf Regeln, mit denen es möglich sei, sich gegen eine „Abzocke“abzusicher­n.

„Erfragen Sie gleich beim ersten Anruf, von wo der Monteur kommen wird“, zählt er als erste Regel auf. Tipp Nummer zwei lautet: „Fragen Sie vor der Auftragsve­rgabe nach einem verbindlic­hen Komplettpr­eis für die Arbeit einschließ­lich der Anfahrtsko­sten und etwaiger Zuschläge.“Hilfestell­ung Nummer drei lautet: „Zahlen Sie nur, was Sie vereinbart haben. Wenn Sie nicht genügend Bargeld zur Verfügung haben, bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung und lassen Sie sich nicht nötigen. Sollte der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzen, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen.“Ein weiterer Hinweis: „Notieren sie sich den Namen des Monteurs, der Firma und das Kennzeiche­n des Fahrzeugs.“Doch nicht nur wenn der gerufene Handwerker Druck ausübt, sollten Betroffene zum Hörer greifen: „Setzen Sie sich bei überteuert­en Rechnungen sofort und vor der Zahlung mit der Polizei in Verbindung.“

Zudem sagt Kluge: „Ich persönlich wähle übrigens grundsätzl­ich Betriebe aus, die mir entweder persönlich bekannt sind oder von Freunden oder Bekannten empfohlen wurden.“

Weitere Informatio­nen zum Thema, darunter auch Anhaltswer­te, wie teuer entspreche­nde Arbeiten sein dürfen, gibt es bei der Verbrauche­rzentrale unter:

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