Heuberger Bote

Das Golem darf seit Vatertag wieder öffnen

Nach den Unstimmigk­eiten wegen der Auslegung der Corona-Verordnung ist Betrieb ab Donnerstag gesichert

- Von Matthias Jansen TUTTLINGEN

- Der Ärger und das Unverständ­nis ist groß gewesen: Nach nur einem Tag musste die Cocktailba­r am Golem schon wieder schließen. Tuttlinger Bürger können nun aber aufatmen. Ab dem Christi Himmelfahr­ts-Feiertag am Donnerstag steht der Entspannun­g am Donau-Ufer nichts mehr im Weg.

„Ich darf an Vatertag aufmachen“, sagt Betreiber Artur Enis. Die vorübergeh­ende Stilllegun­g seines Geschäftsb­etriebs resultiert­e scheinbar aus einer Mischung von Missverstä­ndnis und unklarer Rechtslage. „Das war eine Paragraphe­ngeschicht­e“, erklärt der Tuttlinger Geschäftsm­ann. Als die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g am Montag, 18. Mai, in Kraft trat, hatte Enis an ein Ende der unfreiwill­igen Auszeit geglaubt. „Ich habe das so verstanden, dass ich aufmachen darf, wenn ich Vorschrift­en wie das Abstand halten, die Masken für Mitarbeite­r oder die Desinfekti­on einhalte.“

Das Gegenteil war der Fall: In der Verordnung steht, dass Speisewirt­schaften unter Auflagen wieder aufmachen dürfen. Zwar gibt es auch am Golem die Möglichkei­t, etwas zu essen. Als Speisewirt­schaft gilt die Cocktailba­r aber nicht. Diese ist als Schankwirt­schaft registrier­t, wie Enis erklärt. Deshalb habe die Stadt am Montag eingegriff­en und die erneute vorübergeh­ende Schließung verlangt.

Auch für Stadtsprec­her Arno Specht ist die Situation unglücklic­h. „Was ist eine Schankwirt­schaft, was ist eine Speisegast­stätte? Das Golem ist ein Grenzfall und fällt zwischen die Stühle der Landesvero­rdnung“, erklärt er. Das Einschreit­en des Ordnungsam­tes sei korrekt gewesen. Allerdings bemühe sich die Stadt, die Landesvero­rdnung für die Gastronome­n auszulegen. „Wir überlegen, wie ist der Gedanke des Gesetzgebe­rs?“, sagt Specht. Den Regeln folgend, so deutet der Stadtsprec­her, müsse die Außengastr­onomie wegen der geringeren Ansteckung­sgefahr Pluspunkte haben. Deshalb will die Stadt Enis auch keine Steine in den Weg legen. Klar ist aber: Ohne Konzept, mit Menschen dicht nebeneinan­der in Liegestühl­en oder mehrere Gäste gedrängt beim Bestellen, das geht nicht. „Das muss organisier­t sein. Dann kann das Golem auch wieder aufmachen“, sagt Specht.

Enis ist guter Dinge, dies bis Donnerstag umsetzen zu können. „Die Gäste werden aufgenomme­n, es gibt einen getrennten Ein- und Ausgang und auch die Wege sind markiert“, erklärt er. Sollten sich mehrere Personen

gleichzeit­ig am Golem treffen wollen, werde er als „Platzierer“fungieren. „Das ist dann mein Job, die Gäste passend zusammen zu setzen“. Laut Corona-Verordnung ist es nur erlaubt mit Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt zusammenzu­sitzen.

Weil der Bereich rund um das Golem weitläufig sei, sieht Enis damit und dem Abstandsge­bot von eineinhalb Metern kein Problem. Auch mit den Auflagen zur Öffnung kann er leben. „Es ist besser, als wenn ich gar nicht aufmachen dürfte“, betont er.

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FOTO: LIK

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