Sie wollen der Gastronomie helfen
Viele Ideen werden bei einem Gespräch mit OB Roth geäußert – „An einem Strang ziehen“
(sbo) - Seit Montag vergangener Woche dürfen Gaststätten wieder unter Auflagen öffnen. Über die ersten Erfahrungen und Probleme haben sich Experten in Villingen-Schwenningen ausgetauscht. Details teilt die Stadt mit.
Die Corona-Verordnung beinhaltet ein strenges Regelwerk: Abstände müssen eingehalten werden, Beschäftigte einen Mund- und Nasenschutz tragen, Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen. Michael Steiger, Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga sowie Geschäftsführer der Irish Pubs in VS-Schwenningen, Villingen und Tuttlingen und Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses, berichtet von den ersten Tagen: „Mittags waren weniger als ein Drittel an Gästen da, abends haben sich die Tische etwas mehr gefüllt. Ich schätze, dass wir in der nächsten Zeit nicht einmal die Hälfte unseres ,normalen’ Umsatzes generieren können.“Fixkosten wie Miete, Nebenkosten und Löhne bleiben größtenteils dieselben.
Sorgen über die Entwicklungen in den kommenden Wochen macht sich auch Marcel Klinge, Mitglied des Deutschen Bundestages und VS-Gemeinderat. Als tourismuspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ist es ihm wichtig, gerade in dieser Krise eine angenehme Lebens- und Aufenthaltsqualität in seiner Heimat zu schaffen. „Feste und Veranstaltungen fallen aus, dennoch möchten die Menschen natürlich den Sommer genießen und die Gastronomie braucht gewisse Umsätze. Es ist mir ein Anliegen, hier Unterstützung anzubieten“, so Klinge. Es gehe ihm um ein Mithelfen aller Beteiligten, um die Betreiber durch diese schwere Zeit zu bringen.
Welche Vorgaben das Regelwerk macht, ob Spielräume möglich sind und wie die Stadt die Branche in Villingen-Schwenningen unterstützen kann, waren Inhalte eines Gespräches mit Oberbürgermeister Jürgen Roth, Bürgeramtsleiter Ralf Glück, GVO-Geschäftsführer Carsten Dörr, Rudi Fürst-Maschek vom Café am Riettor sowie Michael Steiger und Marcel Klingeg. „Wir alle möchten die Stadt wieder mit Leben füllen“, macht das Stadtoberhaupt das gemeinsame Ansinnen deutlich. Doch die strenge Corona-Verordnung für
Gaststätten lässt in der praktischen Umsetzung kaum Interpretationen zu.
Denn die Gaststätten-Verordnung ist so restriktiv, es gibt so gut wie keinen Spielraum und rechtswidrig können wir nicht handeln.“Täglich stimmt er sich mit Ralf Glück vom Bürgeramt ab, Auflagen werden diskutiert, Fallkonstellationen zur Lösungsfindung durchgespielt.
Auch andere große Kommunen in Baden-Württemberg plagen die praktischen Probleme, die nicht durch die Verordnung abgedeckt sind. Beispielweise wird die nutzbare Fläche für die Gastronomen, innen wie außen, durch die einzuhaltenden Abstände von 1,50 Meter auf ein Minimum reduziert. In der Außenbewirtschaftung muss sogar der Abstand zu vorbeilaufenden Passanten geschaffen werden, wodurch noch weniger Tische und Stühle aufgestellt werden dürfen. Insgesamt können so viel weniger Gäste bewirtet werden, die Einnahmen sinken um ein Vielfaches. Viele Überlegungen und Ideen, die das Bürgeramt bereits angestellt hat, können durch die klaren Regeln in der Verordnung nicht umgesetzt werde, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Einigkeit bestand bei allen Teilnehmern der Abstimmungsrunde darin, die Gastwirtschaft zu unterstützen und an einem Strang zu ziehen: Oberbürgermeister Jürgen Roth hat versichert, einen teilweisen bis ganzen Gebührenerlass für die Außenbewirtschaftung, abhängig von der Entwicklung, zu prüfen.
Der Kommunale Ordnungsdienst wird in der ersten Zeit aufklären und beraten, aber bei drastischen oder wiederholten Verstößen gegen die Verordnung Bußgelder aussprechen. An das Bürgeramt können sich alle Gewerbetreibenden bei Fragen und Unklarheiten zur neuen Corona-Verordnung melden (E-Mail:buergeramt@villingenschwenningen.de).
GVO und IHK agieren im Schulterschluss für die Öffnungen und bitten die Gastronomen, um gemeinsam mit der Stadt verordnungskonforme Lösungen zu schaffen, um konkrete Vorschläge und Ideen, wie unter Einhaltung der Gaststättenverordnung Außengastronomie ermöglicht werden kann (Nennung von Name, E-Mail, Telefonnummer) per EMail parallel an cdoerr@gvo-vs.de und an hilsenbek@vs.ihk.de.