Bislang kein Coronafall in Flüchtlingsunterkünften
In den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge im Landkreis Tuttlingen ist bislang kein Covid-19-Fall aufgetreten. Darauf weist der Sozialdezernent des Kreises, Bernd Mager, hin. „Gleichwohl rechnen wir wöchentlich damit“, sagt er.
Um ein Ausbreiten zu verhindern, werden die neu ankommenden Flüchtlinge – momentan sind es rund 15 monatlich – seit Anfang Mai zur Beobachtung in eine Gemeinschaftsunterkunft nach Trossingen gebracht. Dort bleiben die Menschen 14 Tage, bis sie in andere Gemeinschaftsunterkünfte verteilt werden. Die Flüchtlinge kommen aus der Landeserstaufnahmestelle. Bei der zweiwöchigen Beobachtung handle es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, damit sich das Coronavirus nicht in den Unterkünften verbreiten kann. Falls eine Covid-19-Erkrankung auftreten sollte, wird das Amt für Aufenthalt und Integration in Kooperation mit dem Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne veranlassen, wie in jedem anderen Fall auch. Mager: „Wir haben bereits im Vorfeld im Rahmen eines Krisenfallmanagementkonzepts einen konkreten Organisationsund Ablaufplan entwickelt. Je nach Anzahl der betroffenen Personen werden wir die Einzelperson oder die Familie temporär in einer für den Krisenfall vorbereiteten Quarantäne-Einrichtung unterbringen.“Das könnte beispielsweise eine leer stehende Gemeinschaftsunterkunft sein.
Dafür seien die strukturellen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Kontakte, insbesondere zum Deutschen Roten Kreuz (DRK), zur Polizei und zur Feuerwehr, seien hergestellt worden. Das Amt für Aufenthalt und Integration beschäftige zudem eine ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin, die bei Bedarf eingesetzt werden könnte. Auch eine Sozialbetreuung vor Ort soll weiterhin erfolgen. Bei einer hohen Infektionsrate müsste die gesamte Einrichtung der vorläufigen Unterbringung unter Quarantäne gestellt werden, wie es in anderen Kreisen schon erfolgt sei. Nach Ablauf von 14 Tagen und Symptomfreiheit der Betroffenen wird die häusliche Isolation – nach erfolgter amtsärztlicher Einschätzung – grundsätzlich wieder beendet. (sz)