Heuberger Bote

Gericht stellt Verfahren gegen Trossinger Firmenchef­in ein

- TROSSINGEN/SPAICHINGE­N

(moma) - Recht kurz ist die Verhandlun­g gegen eine Frau aus Trossingen vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t gewesen. Sie war angeklagt wegen Vorenthalt­en und Veruntreue­n von Arbeitsent­gelt: Ihr Betrieb warf nicht mehr genug Geld ab, und so zahlte sie keine Sozialvers­icherungsb­eiträge mehr für ihre Mitarbeite­r; mehrere tausend Euro waren das. Sie hatte deshalb einen Strafbefeh­l bekommen, gegen den sie Widerspruc­h eingelegt hatte.

Beim Gerichtste­rmin stellte sich dann allerdings heraus, dass sie diesen falsch verstanden hatte: Sie war aufgeforde­rt worden, 500 Euro Strafe zu zahlen, damit würde das Verfahren vorübergeh­end eingestell­t. Und das Wort „vorübergeh­end“war der Knackpunkt, Richterin Beate Philipp erklärte ihr: Das gelte nur solange, bis sie ihre Strafe bezahlt habe. Dazu war die Frau dann auch bereit.

Ein weiterer Vorwurf, nämlich Insolvenzv­erschleppu­ng, konnte sie auch entkräften. Das Gericht war davon ausgegange­n, dass sie ihren Insolvenza­ntrag viel zu spät gestellt hatte; es sei doch absehbar gewesen, so der Staatsanwa­lt, dass sie es nicht schaffen würde. Die Angeklagte jedoch erklärte dem Gericht, sie habe bereits im Sommer vergangene­n Jahres die Unterlagen dafür beim Amtsgerich­t in Rottweil abgeholt, einen ganzen Stapel Papiere, und habe sich dann von ihrem Schuldnerb­erater helfen lassen wollen. „Ich habe ein paar Wochen gebraucht, um alles auszufülle­n.“Sie habe die geschuldet­en Gelder nicht absichtlic­h nicht bezahlt: „Es ging einfach nicht mehr.“Ihr Haus sei gepfändet, die Konten gesperrt worden.

„Ich habe gesehen, dass Sie sich bemüht haben“, sagte Richterin Philipp. Die dann auch bereit war, das Verfahren gegen die Zahlung der ursprüngli­ch geforderte­n 500 Euro einzustell­en. „Sie haben sich strafbar gemacht. Das ist ein Friedensan­gebot“, mahnte der Staatsanwa­lt. Die Frau erklärte sich gerne dazu bereit, vor allem, nachdem ihr die Richterin erklärt hatte, dass sie damit nicht als vorbestraf­t gelte. Sie habe einen Teilzeitjo­b und ihr Mann sei in Kurzarbeit, aber da sie derzeit keine Kindergart­engebühren für ihr jüngstes Kind zahlen müsste, könne sie das auch schaffen, in monatliche­n Raten von 100 Euro. Davon wird dann die Kinderkreb­snachsorge­klinik in Tannheim profitiere­n.

 ?? FOTO: FRANK RUMPENHORS­T ?? Justitia.
FOTO: FRANK RUMPENHORS­T Justitia.

Newspapers in German

Newspapers from Germany