Gericht stellt Verfahren gegen Trossinger Firmenchefin ein
(moma) - Recht kurz ist die Verhandlung gegen eine Frau aus Trossingen vor dem Spaichinger Amtsgericht gewesen. Sie war angeklagt wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Ihr Betrieb warf nicht mehr genug Geld ab, und so zahlte sie keine Sozialversicherungsbeiträge mehr für ihre Mitarbeiter; mehrere tausend Euro waren das. Sie hatte deshalb einen Strafbefehl bekommen, gegen den sie Widerspruch eingelegt hatte.
Beim Gerichtstermin stellte sich dann allerdings heraus, dass sie diesen falsch verstanden hatte: Sie war aufgefordert worden, 500 Euro Strafe zu zahlen, damit würde das Verfahren vorübergehend eingestellt. Und das Wort „vorübergehend“war der Knackpunkt, Richterin Beate Philipp erklärte ihr: Das gelte nur solange, bis sie ihre Strafe bezahlt habe. Dazu war die Frau dann auch bereit.
Ein weiterer Vorwurf, nämlich Insolvenzverschleppung, konnte sie auch entkräften. Das Gericht war davon ausgegangen, dass sie ihren Insolvenzantrag viel zu spät gestellt hatte; es sei doch absehbar gewesen, so der Staatsanwalt, dass sie es nicht schaffen würde. Die Angeklagte jedoch erklärte dem Gericht, sie habe bereits im Sommer vergangenen Jahres die Unterlagen dafür beim Amtsgericht in Rottweil abgeholt, einen ganzen Stapel Papiere, und habe sich dann von ihrem Schuldnerberater helfen lassen wollen. „Ich habe ein paar Wochen gebraucht, um alles auszufüllen.“Sie habe die geschuldeten Gelder nicht absichtlich nicht bezahlt: „Es ging einfach nicht mehr.“Ihr Haus sei gepfändet, die Konten gesperrt worden.
„Ich habe gesehen, dass Sie sich bemüht haben“, sagte Richterin Philipp. Die dann auch bereit war, das Verfahren gegen die Zahlung der ursprünglich geforderten 500 Euro einzustellen. „Sie haben sich strafbar gemacht. Das ist ein Friedensangebot“, mahnte der Staatsanwalt. Die Frau erklärte sich gerne dazu bereit, vor allem, nachdem ihr die Richterin erklärt hatte, dass sie damit nicht als vorbestraft gelte. Sie habe einen Teilzeitjob und ihr Mann sei in Kurzarbeit, aber da sie derzeit keine Kindergartengebühren für ihr jüngstes Kind zahlen müsste, könne sie das auch schaffen, in monatlichen Raten von 100 Euro. Davon wird dann die Kinderkrebsnachsorgeklinik in Tannheim profitieren.