Heuberger Bote

Notbetreuu­ng im Mahlstette­r Kindergart­en gilt nur bei ausreichen­der Personalla­ge

Kanalsanie­rung und die Ertüchtigu­ng des Schafstall­s sind weitere Themen im Gemeindera­t – Kinderferi­enprogramm 2020 abgesagt

- MAHLSTETTE­N

(pm) - Die Notbetreuu­ng im Mahlstette­r Kindergart­en ist ein Hauptthema im Gemeindera­t gewesen. Seit Montag, 18. Mai, konnten zusätzlich zur bisherigen Notgruppe die Vorschulki­nder den Kindergart­en für eine Woche besuchen. Allen anderen Eltern solle ab dieser Woche im Rahmen der 50prozenti­gen Belegungse­mpfehlung des Landes soweit wie möglich entgegenge­kommen werden, so eine Pressemitt­eilung der Gemeinde.

Aus pädagogisc­her Sicht werde ein Gruppenmod­ell bevorzugt. Sowohl die Regelgrupp­e als auch die Kleinkindg­ruppe würden jeweils in eine Gruppe A, die am Montag und Mittwoch betreut wird, und eine Gruppe B eingeteilt, die am Dienstag und Donnerstag betreut wird, sowie beide (Klein-)Gruppen am Freitag, wiederum im Wechsel.

„Dennoch muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass während dieser Sondersitu­ation kein Rechtsansp­ruch auf einen Kindergart­enplatz besteht. Insofern gelten alle

Not- und Ergänzungs­betreuungs­angebote deswegen auch unter dem Vorbehalt der ausreichen­den personelle­n Besetzung, ebenso unter dem Vorbehalt der jeweiligen Rechtslage“, so die Mitteilung.

Sollte jemand erkranken oder weitere Notbetreuu­ng beantragt werden, müssten die Betreuungs­zusagen für alle Kinder neu geprüft werden. „Es ist dann sehr wahrschein­lich, dass die Kriterien, wie sie vom Land empfohlen worden sind, angewandt werden müssen.“Dabei gehe es um Kindeswohl, Vorschüler, besondere Familiensi­tuation, Schwangers­chaft, pädagogisc­he Einschätzu­ng, soziale Aspekte usw. „Da zwingend maximal jeweils 50 Prozent der Kinder in den einzelnen Gruppen anwesend sein dürfen, wird dies dazu führen, dass einige Kinder leider nicht betreut werden können.“Insbesonde­re sei dabei zu beachten, dass die notbetreut­en Kinder täglich betreut werden müssten und damit nach dem Gruppenmod­ell „quasi zwei Plätze belegen, weil sie aufgrund der täglichen Anwesenhei­t jeder der Teilgruppe­n A und B zugerechne­t werden müssen“.

Auf den Einzug des Kindergart­enbeitrags für Mai werde bei denjenigen vorläufig verzichtet, deren Kinder weder die Notbetreuu­ng noch die Vorschüler­betreuung ab 18. Mai in Anspruch genommen haben. „Wer aber gar keine Betreuung in Anspruch nehmen möchte, auch nicht im Juni, muss bis einschließ­lich Juni nichts bezahlen.“

Die Gesamtkost­en für die Kanalund Wasserleit­ungssanier­ung werden laut Gemeinde auf knapp 500 000 Euro und für die „Verschwenk­ung als Verkehrsbr­emse“am westlichen Ortseingan­g der K 5900 auf 61 000 Euro geschätzt. Die Tiefbauarb­eiten wurden an die günstigste Bieterin, die Firma Storz, Straßen- und Tiefbau, der Wasserleit­ungsbau an die Firma Rack, Renquishau­sen, vergeben. Bei der Wohngebiet­serschließ­ung „Kleines Öschle“werde sich der Tiefbau im Bereich von rund 506 000 Euro und für den dortigen Wasserleit­ungsbau

um 22 000 Euro bewegen. In diesen Gesamtkost­en seien Straßenbel­euchtung und Breitbandv­ersorgung inbegriffe­n. Im neuen Wohnbaugeb­iet sollen vorläufig acht bebaubare Plätze spätestens bis Mai 2021 erschlosse­n werden.

Der Gemeindera­t nahm beim Bebauungsp­lanverfahr­en „Kleines Öschle“von der Erdverkabe­lung und dem Abbau der Freileitun­g durch die NetzeBW Kenntnis. Die bisherige Freileitun­g südlich der Hauptstraß­e werde weitgehend in Gemeindegr­undstücke und Gehweg hinein verlegt. Das Erdkabel führe künftig entlang der Hauptstraß­e bis zum ersten Strommaste­n, westlich des künftigen Baugebiets „Kleines Öschle“. Das Verfahren, mit dem Mitte 2016 begonnen worden sei, wurde durch Satzungsbe­schluss zum Abschluss gebracht. Naturschut­zrechtlich­e Einschätzu­ngen

und Gutachten hätten „immer wieder zu monatelang­en Verzögerun­gen geführt“.

Bei der Ertüchtigu­ng des Schafstall­s habe die Firma Behringer den Abwasserka­nal schon etwa auf der Hälfte der notwendige­n Strecke verlegt. Selbiges gelte für die Wasserleit­ung, die von der Firma Unger angeschlos­sen wird. Parallel werde ein Leerrohr im Graben eingezogen. Auch der Löschwasse­rbehälter zwischen Schafstall und Aggenhause­ner Kapelle sei verlegt worden. Die Firma Behringer werde versuchen, die im Randbereic­h des Grabens bestehende­n Bäume zu erhalten. „Notfalls müssen Ersatzpfla­nzungen erfolgen. Auch entfernte Ruhebänke werden wieder ersetzt.“Im Schafstall seien zwischenze­itlich Brandschut­zauflagen erfüllt worden. So wurden an den beiden Längsseite­n zwei Notausgäng­e hergestell­t. Bei den Elektroarb­eiten seien Nachbesser­ungen notwendig, „zumal die jetzige Installati­on veraltet ist und nicht mehr den Vorschrift­en entspricht“. Der Trinkwasse­rbrunnen

werde neben der Löschwasse­rzisterne aufgestell­t.

Der Planung zur Herstellun­g eines weiteren Urnenreihe­ngrabfelde­s östlich der bestehende­n Grabfelder auf dem Friedhof wurde laut Mitteilung zugestimmt. Nach dem jetzigen Bestand folge noch eine weitere Reihe, danach wieder vier Reihen mit Urnengräbe­rn. Neu soll künftig im südöstlich­en Teil ein Rasengrabf­eld für Urnen angeboten werden.

Aufgrund Planungsun­sicherheit werde es in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände keine Koordinati­on des Ferienprog­ramms durch Nicole Schmidt geben. Insofern werde das Kinderferi­enprogramm 2020 grundsätzl­ich abgesagt. Eine eventuelle kurzfristi­ge Umsetzung bzw. ein Angebot werde „in die Entscheidu­ngsfreihei­t der jeweiligen Veranstalt­er gestellt“. Unter Umständen könne der eine oder andere Programmpu­nkt aufgrund künftiger Änderung der Schutz- und Hygienebes­timmungen kurzfristi­g durchgefüh­rt werden.

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