Entsorgungsbetrieb kann erweitern
Gemeinderat Renquishausen weist Schredderplatz als Industriegebiet aus
- Der Gemeinderat Renquishausen hat beschlossen, den bestehenden, nordwestlich der Siedlungsfläche gelegenen Schredderplatz als Industriegebiet auszuweisen. Dadurch soll dem dort ansässigen Entsorgungsbetrieb eine Erweiterungsmöglichkeit eröffnet werden. Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet ist die Standortwahl der geplanten Betriebserweiterung auf einen Teil des Flurstücks Nr. 1803 gefallen. Ein ausreichender Abstand zur naturdenkmalgeschützten Allee, deren historische Wegführung von Renquishausen hinunter ins Bäratal führt, werde gewährleistet.
Der Entsorgungsbetrieb ist aus Kapazitätsgründen auf die Erweiterung an diesem Standort zwingend angewiesen. Gerade die isolierte Lage des Plangebietes sowie das Vorhandensein der Schredderanlage sind für die besondere Tätigkeit von hoher Bedeutung. Um unerwünschte andersartige Nutzungen im Industriegebiet zu vermeiden, wird zwischen der Gemeinde Renquishausen und dem Landratsamt Tuttlingen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sowie ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Renquishausen und dem Entsorgungsbetrieb geschlossen.
Auch liegt es im öffentlichen Interesse, den Entsorgungsbetrieb als eine Einheit zu halten und einen reibungslosen Betriebsablauf an einem Standort innerhalb einer von der Siedlung abgesetzten Lage zu ermöglichen. Das dort betriebene Brechen von Steinen und Aufbruchmaterialien verursacht Emissionen in Form von Stäuben und Lärm. In dem bestehenden Gewerbegebiet sind jedoch Betriebe angesiedelt, die hohe hygienische Standards aufweisen, bei denen eine solche Anlage benachbart nicht verträglich wäre. Eine Planung des Entsorgungsbetriebs am Ortsrand ist aufgrund der hohen Emissionswerte generell nicht zumutbar.
Die bestehende Schredderanlage verfügt für den geplanten Standort bereits über eine imissionsschutzrechtliche Genehmigung und dient zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen und deren Verwertung sowie zur Behandlung von Bauschutt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wird der Bereich von der Schredderanlage nur hinsichtlich seiner Nutzung durch den Bebauungsplan gesichert. Entsprechend den Festsetzungen sind dort Eingriffe, die in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen könnten und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets zuwiderhandeln, nicht zulässig.
Das ausgewiesene Industriegebiet auf dem Flurstück Nr. 1803 soll überplant werden. Es wird eine Eingrünung des Gebiets vorgesehen, um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren. Eine verkehrliche Erschließung ist über die L 443 gegeben und soll um eine Linksabbiegespur erweitert werden.
Das Baubüro Grossmann erläuterte dem Gremium die Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Nach eingehender Diskussion beschloss das Gremium den Bebauungsplan „Schrand“sowie die damit verbundenen Bauvorschriften als Satzung.
Für das Gewerbegebiet „Vorderer Reckholder“hat der Gemeinderat einen ehemaligen Beschluss geändert. Im Bereich der Sickermulde werden noch weitere 51 Quadratmeter Fläche benötigt. Auf dem betroffenen Mulden-Teilstück reichen die zwei Meter Breite, die vom alten Gemeinderat vorgegeben waren, nicht aus. Der vom Geologen festgestellte Sickerwert liegt an der Untergrenze, bei starkem Regen läuft das Wasser im natürlichen Gefälle vom breiten Teilstück der Mulde in das schmale Teilstück. Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens muss eine funktionierende Hydraulik nachgewiesen werden. Die Firma Stingel soll diese Arbeiten im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes „Reckholder II“miterledigen.
Im Gewerbegebiet „Reckholder II“sollen die Stellplätze versiegelt werden, um eine Grundwassergefährdung auszuschließen. Im Bebauungsplan war vorgeschrieben, dass das Oberflächenwasser der Stellplätze versickern muss, bei einem Unfall-ereignis im Industriebetrieb könnte es aber sein, dass kontaminiertes Oberflächenwasser ins Grundwasser gelangt.
Nach 33 Jahren als stellvertretender Fronmeister wurde Bernhard Rack von Bürgermeister Jürgen Zinsmayer in den Ruhestand verabschiedet. Rack sei in den 33 Jahren stets ein treuer und wertvoller Mitarbeiter der Gemeinde gewesen. Zinsmayer überreichte ihm ein Geschenk, coronabedingt jedoch ohne Handschlag und mit Sicherheitsabstand.