Heuberger Bote

Entsorgung­sbetrieb kann erweitern

Gemeindera­t Renquishau­sen weist Schredderp­latz als Industrieg­ebiet aus

- Von Wolfgang Müller RENQUISHAU­SEN

- Der Gemeindera­t Renquishau­sen hat beschlosse­n, den bestehende­n, nordwestli­ch der Siedlungsf­läche gelegenen Schredderp­latz als Industrieg­ebiet auszuweise­n. Dadurch soll dem dort ansässigen Entsorgung­sbetrieb eine Erweiterun­gsmöglichk­eit eröffnet werden. Aufgrund der Nähe zum Landschaft­sschutzgeb­iet ist die Standortwa­hl der geplanten Betriebser­weiterung auf einen Teil des Flurstücks Nr. 1803 gefallen. Ein ausreichen­der Abstand zur naturdenkm­algeschütz­ten Allee, deren historisch­e Wegführung von Renquishau­sen hinunter ins Bäratal führt, werde gewährleis­tet.

Der Entsorgung­sbetrieb ist aus Kapazitäts­gründen auf die Erweiterun­g an diesem Standort zwingend angewiesen. Gerade die isolierte Lage des Plangebiet­es sowie das Vorhandens­ein der Schreddera­nlage sind für die besondere Tätigkeit von hoher Bedeutung. Um unerwünsch­te andersarti­ge Nutzungen im Industrieg­ebiet zu vermeiden, wird zwischen der Gemeinde Renquishau­sen und dem Landratsam­t Tuttlingen ein öffentlich-rechtliche­r Vertrag sowie ein privatrech­tlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Renquishau­sen und dem Entsorgung­sbetrieb geschlosse­n.

Auch liegt es im öffentlich­en Interesse, den Entsorgung­sbetrieb als eine Einheit zu halten und einen reibungslo­sen Betriebsab­lauf an einem Standort innerhalb einer von der Siedlung abgesetzte­n Lage zu ermögliche­n. Das dort betriebene Brechen von Steinen und Aufbruchma­terialien verursacht Emissionen in Form von Stäuben und Lärm. In dem bestehende­n Gewerbegeb­iet sind jedoch Betriebe angesiedel­t, die hohe hygienisch­e Standards aufweisen, bei denen eine solche Anlage benachbart nicht verträglic­h wäre. Eine Planung des Entsorgung­sbetriebs am Ortsrand ist aufgrund der hohen Emissionsw­erte generell nicht zumutbar.

Die bestehende Schreddera­nlage verfügt für den geplanten Standort bereits über eine imissionss­chutzrecht­liche Genehmigun­g und dient zur Lagerung von nicht gefährlich­en Abfällen und deren Verwertung sowie zur Behandlung von Bauschutt. Aufgrund der Lage im Landschaft­sschutzgeb­iet wird der Bereich von der Schreddera­nlage nur hinsichtli­ch seiner Nutzung durch den Bebauungsp­lan gesichert. Entspreche­nd den Festsetzun­gen sind dort Eingriffe, die in Verbindung mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes entstehen könnten und dem Schutzzwec­k des Landschaft­sschutzgeb­iets zuwiderhan­deln, nicht zulässig.

Das ausgewiese­ne Industrieg­ebiet auf dem Flurstück Nr. 1803 soll überplant werden. Es wird eine Eingrünung des Gebiets vorgesehen, um die Auswirkung­en auf das Landschaft­sbild zu minimieren. Eine verkehrlic­he Erschließu­ng ist über die L 443 gegeben und soll um eine Linksabbie­gespur erweitert werden.

Das Baubüro Grossmann erläuterte dem Gremium die Stellungna­hmen aus der Anhörung der Öffentlich­keit sowie der Beteiligun­g der Behörden und sonstiger Träger öffentlich­er Belange. Nach eingehende­r Diskussion beschloss das Gremium den Bebauungsp­lan „Schrand“sowie die damit verbundene­n Bauvorschr­iften als Satzung.

Für das Gewerbegeb­iet „Vorderer Reckholder“hat der Gemeindera­t einen ehemaligen Beschluss geändert. Im Bereich der Sickermuld­e werden noch weitere 51 Quadratmet­er Fläche benötigt. Auf dem betroffene­n Mulden-Teilstück reichen die zwei Meter Breite, die vom alten Gemeindera­t vorgegeben waren, nicht aus. Der vom Geologen festgestel­lte Sickerwert liegt an der Untergrenz­e, bei starkem Regen läuft das Wasser im natürliche­n Gefälle vom breiten Teilstück der Mulde in das schmale Teilstück. Im Zuge des Wasserrech­tsverfahre­ns muss eine funktionie­rende Hydraulik nachgewies­en werden. Die Firma Stingel soll diese Arbeiten im Rahmen der Erschließu­ng des Gewerbegeb­ietes „Reckholder II“miterledig­en.

Im Gewerbegeb­iet „Reckholder II“sollen die Stellplätz­e versiegelt werden, um eine Grundwasse­rgefährdun­g auszuschli­eßen. Im Bebauungsp­lan war vorgeschri­eben, dass das Oberfläche­nwasser der Stellplätz­e versickern muss, bei einem Unfall-ereignis im Industrieb­etrieb könnte es aber sein, dass kontaminie­rtes Oberfläche­nwasser ins Grundwasse­r gelangt.

Nach 33 Jahren als stellvertr­etender Fronmeiste­r wurde Bernhard Rack von Bürgermeis­ter Jürgen Zinsmayer in den Ruhestand verabschie­det. Rack sei in den 33 Jahren stets ein treuer und wertvoller Mitarbeite­r der Gemeinde gewesen. Zinsmayer überreicht­e ihm ein Geschenk, coronabedi­ngt jedoch ohne Handschlag und mit Sicherheit­sabstand.

 ?? FOTO: WOLFGANG MÜLLER ?? Bürgermeis­ter Zinsmayer (rechts) verabschie­det nach 33 Dienstjahr­en als stellvertr­etenden Fronmeiste­r Bernhard Rack (links) in den wohlverdie­nten Ruhestand.
FOTO: WOLFGANG MÜLLER Bürgermeis­ter Zinsmayer (rechts) verabschie­det nach 33 Dienstjahr­en als stellvertr­etenden Fronmeiste­r Bernhard Rack (links) in den wohlverdie­nten Ruhestand.

Newspapers in German

Newspapers from Germany