Mann mit Flasche bedroht und ausgeraubt
Der Geschädigte schuldete dem Täter Geld
- Ein schon früher auffällig gewordener junger Mann rastet aus, weil ein Bekannter ihm Geld schuldet: Er droht den Anderen mit einer Flasche zu schlagen und stiehlt aus dessen Wohnung eine E-Gitarre und eine Playstation. Das Tuttlinger Amtsgericht verurteilt ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe.
Es fängt harmlos an: Weil ein junger Mann Geld benötigt, leiht ihm sein 21-jähriger Bekannter rund 100 Euro. Über einen Bekannten zahlt der Mann die Hälfte des Betrags zurück. Den Rest seiner Schulden will er später tilgen.
Der 21-jährige Deutsche ist damit jedoch nicht einverstanden: Bei einem zufälligen Treffen in der Tuttlinger Innenstadt versucht er den geliehenen Betrag zurückzubekommen und wird dabei gewalttätig. „Er ist sofort auf mich zu und hat mich gegen die Hüfte getreten“, sagt das Opfer. Anschließend sucht der Angreifer in den Taschen seines Bekannten nach einem Portemonnaie. Dabei droht er, mit einer Jägermeisterflasche zuzuschlagen, wenn er sein Geld nicht bekommt. Das verängstigte Opfer zeigt seinem Angreifer, dass er kein Geld dabei hat. Der 21-Jährige nimmt daraufhin den Wohnungsschlüssel seines Bekannten an sich – als Druckmittel, bis dieser ihm die gesamten 100 Euro wiedergibt.
Mehrfach, sagt der Angeklagte vor Gericht aus, habe er seinen Bekannten aufgefordert, die Schulden zu begleichen. Als nichts geschieht, fährt der 21-Jährige zu dessen Wohnung im Tuttlinger Umland. Mit dem geklauten Schlüssel dringt er in die Wohnung ein. Das Opfer ist zu diesem Zeitpunkt zu Hause, hört aber nichts. Der Täter nimmt ein Paket an sich, in dem sich eine Spardose befindet, die das Opfer für seine Schwester bestellt hat. Aus dem Zimmer der Schwester stiehlt der 21-Jährige anschließend eine E-Gitarre im Wert von rund 350 Euro und eine Playstation im Wert von etwa 100 Euro. Mit dem Diebesgut verlässt er die Wohnung.
Er habe auch diese Gegenstände als Druckmittel verwenden wollen, damit er sein Geld bekomme, sagt der Angeklagte. Später sei ihm dann der Gedanke gekommen, sie zu verkaufen.
Dazu kommt es allerdings nicht mehr. Als der Bekannte den Diebstahl bemerkt, verständigt er die Polizei. Unter dem Vorwand, ihm sein Geld zurückgeben zu wollen, lockt er den 21-Jährigen zu seiner Wohnung. Als dieser mit der gestohlenen Gitarre und der Playstation dort auftaucht, nehmen ihn die Beamten fest.
Vor Gericht gibt der Angeklagte die Taten unumwunden zu. Nur mit der Flasche will er nicht gedroht haben. „Zu so etwas bin ich nicht in der Lage“, sagt er. Für Richter und Staatsanwaltschaft erscheint dies jedoch wenig glaubwürdig: Ein Freund des Opfers gibt an, gesehen zu haben, wie der 21-Jährige die Flasche drohend über seinen Kopf hielt.
Schon früher habe sich der junge Mann „auffällig aggressiv“verhalten und im betrunkenen Zustand unter anderem Beamten angepöbelt und mehrere Diebstähle begangen. Dabei ist er oft um eine Verurteilung herumgekommen. Dieses Mal jedoch war der Bogen für Richter Thomas Straub überspannt: Er verurteilte den 21-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, wovon drei Monate bereits vollstreckt sind. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt.