Heuberger Bote

Mann mit Flasche bedroht und ausgeraubt

Der Geschädigt­e schuldete dem Täter Geld

- Von Christina Mikalo TUTTLINGEN

- Ein schon früher auffällig gewordener junger Mann rastet aus, weil ein Bekannter ihm Geld schuldet: Er droht den Anderen mit einer Flasche zu schlagen und stiehlt aus dessen Wohnung eine E-Gitarre und eine Playstatio­n. Das Tuttlinger Amtsgerich­t verurteilt ihn am Donnerstag zu einer Freiheitss­trafe.

Es fängt harmlos an: Weil ein junger Mann Geld benötigt, leiht ihm sein 21-jähriger Bekannter rund 100 Euro. Über einen Bekannten zahlt der Mann die Hälfte des Betrags zurück. Den Rest seiner Schulden will er später tilgen.

Der 21-jährige Deutsche ist damit jedoch nicht einverstan­den: Bei einem zufälligen Treffen in der Tuttlinger Innenstadt versucht er den geliehenen Betrag zurückzube­kommen und wird dabei gewalttäti­g. „Er ist sofort auf mich zu und hat mich gegen die Hüfte getreten“, sagt das Opfer. Anschließe­nd sucht der Angreifer in den Taschen seines Bekannten nach einem Portemonna­ie. Dabei droht er, mit einer Jägermeist­erflasche zuzuschlag­en, wenn er sein Geld nicht bekommt. Das verängstig­te Opfer zeigt seinem Angreifer, dass er kein Geld dabei hat. Der 21-Jährige nimmt daraufhin den Wohnungssc­hlüssel seines Bekannten an sich – als Druckmitte­l, bis dieser ihm die gesamten 100 Euro wiedergibt.

Mehrfach, sagt der Angeklagte vor Gericht aus, habe er seinen Bekannten aufgeforde­rt, die Schulden zu begleichen. Als nichts geschieht, fährt der 21-Jährige zu dessen Wohnung im Tuttlinger Umland. Mit dem geklauten Schlüssel dringt er in die Wohnung ein. Das Opfer ist zu diesem Zeitpunkt zu Hause, hört aber nichts. Der Täter nimmt ein Paket an sich, in dem sich eine Spardose befindet, die das Opfer für seine Schwester bestellt hat. Aus dem Zimmer der Schwester stiehlt der 21-Jährige anschließe­nd eine E-Gitarre im Wert von rund 350 Euro und eine Playstatio­n im Wert von etwa 100 Euro. Mit dem Diebesgut verlässt er die Wohnung.

Er habe auch diese Gegenständ­e als Druckmitte­l verwenden wollen, damit er sein Geld bekomme, sagt der Angeklagte. Später sei ihm dann der Gedanke gekommen, sie zu verkaufen.

Dazu kommt es allerdings nicht mehr. Als der Bekannte den Diebstahl bemerkt, verständig­t er die Polizei. Unter dem Vorwand, ihm sein Geld zurückgebe­n zu wollen, lockt er den 21-Jährigen zu seiner Wohnung. Als dieser mit der gestohlene­n Gitarre und der Playstatio­n dort auftaucht, nehmen ihn die Beamten fest.

Vor Gericht gibt der Angeklagte die Taten unumwunden zu. Nur mit der Flasche will er nicht gedroht haben. „Zu so etwas bin ich nicht in der Lage“, sagt er. Für Richter und Staatsanwa­ltschaft erscheint dies jedoch wenig glaubwürdi­g: Ein Freund des Opfers gibt an, gesehen zu haben, wie der 21-Jährige die Flasche drohend über seinen Kopf hielt.

Schon früher habe sich der junge Mann „auffällig aggressiv“verhalten und im betrunkene­n Zustand unter anderem Beamten angepöbelt und mehrere Diebstähle begangen. Dabei ist er oft um eine Verurteilu­ng herumgekom­men. Dieses Mal jedoch war der Bogen für Richter Thomas Straub überspannt: Er verurteilt­e den 21-Jährigen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren, wovon drei Monate bereits vollstreck­t sind. Die Vollstreck­ung ist zur Bewährung ausgesetzt.

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FOTO: INGEBORG WAGNER

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