Heuberger Bote

EU-Beitritt der Türkei in weiter Ferne

Brüssel sieht Rückschrit­te bei Demokratie und Justiz – Merkel möchte Beziehunge­n zu Ankara dennoch verbessern

- BRÜSSEL/BERLIN

(dpa) - Die Chancen für einen Beitritt der Türkei zur EU werden immer geringer. Die Türkei habe sich weiter von der Europäisch­en Union entfernt, teilte die EU-Kommission zur Veröffentl­ichung eines jährlichen Fortschrit­tsberichts mit. Dabei nannte die Brüsseler Behörde gravierend­e Rückschrit­te etwa in den Bereichen der

Demokratie, des Rechtsstaa­ts, der Grundrecht­e sowie der Unabhängig­keit der Justiz. Die Türkei ist seit 2005 EU-Beitrittsk­andidat, die Verhandlun­gen liegen allerdings auf Eis.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) plädierte derweil dafür, die Beziehunge­n zur Türkei wieder zu verbessern. Dies forderte sie am Dienstag in einer Videokonfe­renz mit dem türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan. Es müssten rasch Schritte zur Weiterentw­icklung der EU-Türkei-Beziehunge­n eingeleite­t werden, teilte Regierungs­sprecher Steffen Seibert mit. Zum anderen habe Merkel die Notwendigk­eit unterstric­hen, die regionalen Spannungen im östlichen Mittelmeer weiter abzubauen.

Beim Sondergipf­el hatte die EU Ankara zuletzt eine Erweiterun­g der Zollunion, Handelserl­eichterung­en und Milliarden­hilfen für Flüchtling­e in Aussicht gestellt – jedoch unter der Voraussetz­ung, dass die „Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäte­n gegenüber Griechenla­nd und Zypern fortgesetz­t werden“.

(AFP) - EU-Ausländer, deren Kinder in Deutschlan­d zur Schule gehen, haben bei Arbeitslos­igkeit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eine Ausnahmekl­ausel greift dann nicht, wie am Dienstag der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können ein Mann aus Polen und seine beiden Töchter Grundsiche­rung beanspruch­en. Generell erleichter­n die obersten EU-Richter damit Familien den Umzug in ein anderes EU-Land aus berufliche­n Gründen.

Der Pole wohnt seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschlan­d. Er arbeitete mehrfach sozialvers­icherungsp­flichtig, wurde dann aber wieder arbeitslos. Die Töchter gehen in Deutschlan­d zur Schule. Zuletzt erhielt die Familie bis Juni 2017 Hartz IV. Den Verlängeru­ngsantrag lehnte das Jobcenter Krefeld ab. Der Antragstel­ler halte sich zur Arbeitssuc­he in Deutschlan­d auf und habe deshalb keinen Leistungsa­nspruch, hieß es. Dagegen klagte der Vater. Das Landessozi­algericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen kam zu dem Ergebnis, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstoße gegen EU-Recht. Den Streit legte das LSG daher dem EuGH vor.

Dieser entschied, dass das Jobcenter Leistungen bewilligen muss. Zwar halte sich der Pole auch zur Arbeitssuc­he in Deutschlan­d auf, ein deswegen grundsätzl­ich möglicher Leistungsa­usschluss greife hier aber nicht. Denn sein Aufenthalt­srecht leite sich inzwischen auch vom Schulbesuc­h seiner Töchter ab.

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