EU-Beitritt der Türkei in weiter Ferne
Brüssel sieht Rückschritte bei Demokratie und Justiz – Merkel möchte Beziehungen zu Ankara dennoch verbessern
(dpa) - Die Chancen für einen Beitritt der Türkei zur EU werden immer geringer. Die Türkei habe sich weiter von der Europäischen Union entfernt, teilte die EU-Kommission zur Veröffentlichung eines jährlichen Fortschrittsberichts mit. Dabei nannte die Brüsseler Behörde gravierende Rückschritte etwa in den Bereichen der
Demokratie, des Rechtsstaats, der Grundrechte sowie der Unabhängigkeit der Justiz. Die Türkei ist seit 2005 EU-Beitrittskandidat, die Verhandlungen liegen allerdings auf Eis.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plädierte derweil dafür, die Beziehungen zur Türkei wieder zu verbessern. Dies forderte sie am Dienstag in einer Videokonferenz mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Es müssten rasch Schritte zur Weiterentwicklung der EU-Türkei-Beziehungen eingeleitet werden, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit. Zum anderen habe Merkel die Notwendigkeit unterstrichen, die regionalen Spannungen im östlichen Mittelmeer weiter abzubauen.
Beim Sondergipfel hatte die EU Ankara zuletzt eine Erweiterung der Zollunion, Handelserleichterungen und Milliardenhilfen für Flüchtlinge in Aussicht gestellt – jedoch unter der Voraussetzung, dass die „Bemühungen zur Beendigung der illegalen Aktivitäten gegenüber Griechenland und Zypern fortgesetzt werden“.
(AFP) - EU-Ausländer, deren Kinder in Deutschland zur Schule gehen, haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Eine Ausnahmeklausel greift dann nicht, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach können ein Mann aus Polen und seine beiden Töchter Grundsicherung beanspruchen. Generell erleichtern die obersten EU-Richter damit Familien den Umzug in ein anderes EU-Land aus beruflichen Gründen.
Der Pole wohnt seit 2013 mit seinen beiden Töchtern in Deutschland. Er arbeitete mehrfach sozialversicherungspflichtig, wurde dann aber wieder arbeitslos. Die Töchter gehen in Deutschland zur Schule. Zuletzt erhielt die Familie bis Juni 2017 Hartz IV. Den Verlängerungsantrag lehnte das Jobcenter Krefeld ab. Der Antragsteller halte sich zur Arbeitssuche in Deutschland auf und habe deshalb keinen Leistungsanspruch, hieß es. Dagegen klagte der Vater. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen kam zu dem Ergebnis, der Ausschluss des Manns und seiner Töchter von Hartz IV verstoße gegen EU-Recht. Den Streit legte das LSG daher dem EuGH vor.
Dieser entschied, dass das Jobcenter Leistungen bewilligen muss. Zwar halte sich der Pole auch zur Arbeitssuche in Deutschland auf, ein deswegen grundsätzlich möglicher Leistungsausschluss greife hier aber nicht. Denn sein Aufenthaltsrecht leite sich inzwischen auch vom Schulbesuch seiner Töchter ab.