Die Morddrohung kam per Sprachnachricht
32-Jähriger soll Frau in Laupheim erstochen haben – Prozess hat begonnen
- Die Aufnahme klingt wie aus einem Horrorfilm: „Bald ist der Tag der Tage gekommen. Und dann werde ich dich töten.“Diese Sprachnachricht soll ein 32-Jähriger seiner Bekannten geschickt haben – und sie später getötet haben. Seit Dienstag muss er sich deshalb vor dem Landgericht Ravensburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, die Frau im Juni auf dem Parkplatz des Gasthauses „Zum Kreuz“in Laupheim umgebracht zu haben. Bei dem Prozess handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft geht von einer Schuldunfähigkeit des Mannes aus. Denn er soll unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leiden. Deshalb entscheidet das Gericht nicht über eine Gefängnisstrafe, sondern über die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Staatsanwalt Klaus Ferstl verlas die Antragsschrift: Der Beschuldigte soll sich am Abend der Tat telefonisch bei der Wirtin erkundigt haben, ob seine Bekannte anwesend ist. Er sei anschließend zu Fuß zum Gasthaus gelaufen und habe erneut angerufen. Die Wirtin soll er aufgefordert haben, seiner Bekannten Bescheid zu geben, dass er draußen warte. Daraufhin sei die 51-jährige Frau zum Parkplatz gegangen. Dort habe ihr der Beschuldigte mit einem
Küchenmesser in die Brust gestochen, erklärte Ferstl. Sie sei im Außenbereich der Gaststätte zusammengebrochen. Ein herbeigerufener Rettungswagen brachte sie ins Ulmer Krankenhaus, sie starb noch am selben Abend nach massivem Blutverlust. Den Beschuldigten nahm die Polizei kurze Zeit nach der Tat in seiner Wohnung fest. Es sei damit zu rechnen, dass von dem Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, sagte der Staatsanwalt. Deshalb müsse das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen.
Markus Lehmann, Verteidiger des Beschuldigten, erklärte, dass sich sein Mandant weder zur Tat noch zu seiner Person äußern werde. Auch seine Mutter und seine Schwester machten von ihrem Recht Gebrauch, die Aussagen zu verweigern.
Hermann Assfalg, psychiatrischer Sachverständiger, zeichnete vor Gericht ein Bild von der psychischen Verfassung des Beschuldigten. Bei der ersten Befragung sei es auffällig gewesen, dass der Mann selbst unmittelbar über seine psychischen Probleme sprach. Der 32-Jährige habe geschildert, dass sein Geist im Alter von sechs Jahren ausgetauscht worden sei. Man habe ihm einen sogenannten „Scherg“eingepflanzt – darunter verstehe der Beschuldigte so etwas wie einen Dämon, erklärte Assfalg. Sein Opfer habe der Beschuldigte
bezichtigt, ihn mental und sexuell missbraucht zu haben. Dies solle über „Interventionen im Kopf “erfolgt sein, habe der Beschuldigte erklärt. Die Auffälligkeiten hätten sich seit dem Jahr 2010 weiterentwickelt. Auch der Konsum von Drogen habe immer wieder eine Rolle gespielt.
Zeugen aus dem Umfeld des Gasthofes sagten aus, dass sich die Getötete schon länger von dem Beschuldigten bedroht gefühlt habe. Zudem sei der Mann durch wirre Blicke und Aussagen aufgefallen – unter anderem habe er behauptet, er sei „Außerirdischer“, der die Welt erschaffen habe. Die Tat hat keiner der Befragten beobachtet. Jedoch bemerkte eine Zeugin, wie der Beschuldigte den Tatort in Richtung seiner Wohnung verlassen habe.
Polizeibeamte sagten aus, der 32Jährige habe sich in seiner Wohnung widerstandslos festnehmen lassen. Teilweise habe er einen apathischen Eindruck gemacht. Auf Nachfrage habe er mitgeteilt, dass die Tatwaffe neben einer weißen Vase in der Küche liege. Dort haben sie die Beamten vorgefunden. Professor Sebastian Kunz, Rechtsmediziner am Universitätsklinikum Ulm, erklärte vor Gericht, dass das Opfer eindeutig an der Stichverletzung gestorben sei.
Das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten wird am Donnerstag fortgesetzt. In der kommenden Woche wollen die Richter über den Fall entscheiden.