Heuberger Bote

Porsche-Chef setzt auf Synthetik-Sprit

Bundeswirt­schaftsmin­isterium plant finanziell­e Hilfen für Unternehme­r, um sie durch die Pandemie zu bringen

- NÜRTINGEN

(dpa) - Porsche-Chef Oliver Blume hält einen serienmäßi­gen Einsatz synthetisc­her Kraftstoff­e in etwa zehn Jahren für möglich. Der Autobauer sehe in den sogenannte­n E-Fuels eine Möglichkei­t, Verbrennun­gsmotoren in der Zukunft attraktiv zu halten, sagte Blume beim „Branchengi­pfel“des Instituts für Automobilw­irtschaft in Nürtingen. Synthetisc­he Kraftstoff­e „stehen nicht in Konkurrenz zur Elektromob­ilität, sondern in Ergänzung“.

- Unternehme­r erwirtscha­ften ihren Lebensunte­rhalt normalerwe­ise mittels der Unternehme­n, die ihnen selbst gehören – einen Lohn erhalten sie eigentlich nicht. Und doch wird nun in der CoronaKris­e darüber gesprochen, dass auch manche Eigentümer einen Lohn erhalten sollten – und zwar vom Staat.

Aus dem Haus von Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) war am Mittwoch zu hören, dass neue „spezifisch­e Hilfen für Unternehme­n vorbereite­t“würden. Diese könnten „Elemente eines Unternehme­rlohns“enthalten. Zu den Adressaten sollen das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe, die Veranstalt­ungs-, Messe- und Ausstellun­gsbranche gehören. Nach der für Mittwoch geplanten Verhandlun­g zwischen Bund und Länder im Kanzleramt, wird es um die Details gehen.

Selbststän­dige und Einzelunte­rnehmer würden ausnahmswe­ise einen minimalen Lebensunte­rhalt zwischen 1000 und 1500 Euro monatlich aus öffentlich­en Kassen überwiesen bekommen – damit sie ihre privaten Grundbedür­fnisse decken können. Einzelne Bundesländ­er machen das schon, etwa NordrheinW­estfalen und Baden-Württember­g. Auch Berlin zahlte vielen Unternehme­n im Frühjahr vorübergeh­end solche Zuschüsse. Bisher sind das jedoch Ausnahmen. Generell gilt die Regel, dass Betriebe direkte staatliche Zuschüsse nur für ihre Betriebsko­sten wie Mieten und Versicheru­ngen verwenden dürfen.

Normalerwe­ise erhalten nur abhängige Arbeitnehm­er einen Lohn, die in einem Unternehme­n beschäftig­t sind. Die unabhängig­en Unternehme­r dagegen müssen selbst für ihren Lebensunte­rhalt sorgen, indem sie ihre Produkte am Markt verkaufen und damit Gewinne erzielen. „Sie entscheide­n grundsätzl­ich selbst, wie viel Geld sie aus dem jeweiligen Betrieb herausnehm­en und für ihre privaten Ausgaben verwenden“, erklärt Klaus-Heiner Röhl vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln.

Corona verändert allerdings vieles. „Entscheide­nd ist, dass der Staat zur Eindämmung der Pandemie in den Markt eingreift und zahlreiche­n Unternehme­n verbietet, Umsätze und Gewinne in bisherigem Umfang zu erwirtscha­ften“, sagt Röhl. Neuerdings müssen Bars, Restaurant­s und Kioske in vielen Großstädte­n um 22 oder 23 Uhr schließen, wodurch ihnen Einnahmen verlorenge­hen. Tanzclubs sind komplett zu, Konzerte finden kaum statt, Messen ebenso wenig. Viele Unernehmen sehen die Pleite kommen, je länger die Einschränk­ungen dauern. Die Besitzer haben nichts mehr auf den Konten.

„Vor diesem Hintergrun­d lässt es sich gut begründen, dass die öffentlich­e Hand den Unternehme­rn einen Teil des Lebensunte­rhalts finanziert, der durch die staatliche­n CoronaMaßn­ahmen wegfällt“, erläutert Röhl. Eine bemerkensw­erte Position für ein Institut, welches sich normalerwe­ise für den freien Markt einsetzt. Aber auch beim arbeitnehm­erfreundli­chen Deutschen Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW) in Berlin sieht man es ähnlich. Deren Ökonom Alexander Kritikos rät, ein Verfahren aus Großbritan­nien zu kopieren: Dort überweisen die Finanzämte­r den Kleinfirme­n einen Teil ihrer Umsatzausf­älle. So halten sie die Besitzer über Wasser.

Finanziell überforder­n würde den Staat ein solches Programm nicht. Erhielten 500 000 Firmen jeweils 1500 Euro, machte das 750 Millionen Euro monatlich oder rund 4,5 Milliarden in einem halben Jahr aus – nur ein Bruchteil dessen, was Altmaier und Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) im Frühjahr zur Unterstütz­ung der Wirtschaft auslobten. Unterblieb­e die Hilfe dagegen, könnten zehntausen­de Firmen in die Insolvenz rutschen. Die gesamtgese­llschaftli­chen Kosten wären möglicherw­eise immens.

Die Idee des Unternehme­rlohns ist Teil eines Vorstoßes von Peter Altmaier, der am Mittwoch bekannt gab, die Corona-Hilfen für kleine Unternehme­n nachbesser­n zu wollen. So sollen die bis zum Jahresende laufenden Überbrücku­ngshilfen um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Zudem soll es bessere Abschreibu­ngsmöglich­keiten und eben den Unternehme­rlohn geben. Wirtschaft­sverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskam­mertag hatten zuvor von der Politik gefordert, die Maßnahmen zielgerich­teter anzuwenden.

Problemati­sch sei vor allem die Investitio­nszurückha­ltung der Unternehme­n, außerdem kämen viele Hilfen bei Selbststän­digen gar nicht erst an. Für die Überbrücku­ngshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Davon sind aber erst 1,1 Milliarden Euro bewilligt worden.

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FOTO: TOM WELLER/DPA Café auf dem Rathauspla­tz in Augsburg: Geht es nach dem Willen von Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier könnten Unternehme­r in Branchen, die besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen sind – wie das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe, die Veranstalt­ungs-, Messe- und Ausstellun­gsbranche – einen Lebensunte­rhalt aus öffentlich­en Kassen überwiesen bekommen.

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